Wasserentnahme aus Fließ- und Oberflächengewässern deutlich beschränkt


Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der seit Wochen fehlenden abflussrelevanten Niederschläge sind die Wasserstände in vielen Gewässern im Hochtaunuskreis deutlich zurückgegangen. Betroffen sind auch die Fließ- und Oberflächengewässer in Oberursel. Die Stadt Oberursel weist deshalb auf die Allgemeinverfügung des Hochtaunuskreises hin, wonach die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern ab sofort bis auf wenige Ausnahmen untersagt ist.

Von besonderer Bedeutung sind dabei die Fließgewässer im Stadtgebiet. Gerade an Bachläufen, die unmittelbar an private Grundstücke angrenzen, kommt es immer wieder vor, dass Wasser zur Bewässerung von Gärten oder Grünflächen entnommen wird. Dies betrifft in Oberursel beispielsweise auch den Urselbach. Auch kleinere Entnahmen können in der Summe erhebliche Auswirkungen auf den Naturhaushalt haben.

Fließgewässer besonders empfindlich

Bäche und kleinere Fließgewässer reagieren in Trockenphasen besonders sensibel. Niedrige Wasserstände, hohe Temperaturen und fehlender Nachfluss können dazu führen, dass sich das Wasser stark erwärmt, Sauerstoffgehalte sinken und Lebensräume für Fische, Amphibien, Insekten und Pflanzen unter Druck geraten.

Zwar ist es im Taunus nicht ungewöhnlich, dass kleinere Gewässer in den Sommermonaten niedrige Wasserstände führen oder zeitweise trockenfallen. Wenn Trockenphasen jedoch länger andauern und zusätzlich Wasser entnommen wird, kann das ökologische Gleichgewicht erheblich beeinträchtigt werden.

„Unsere Bäche und Gewässer sind wertvolle Lebensräume und zugleich wichtige Bestandteile der Oberurseler Stadtlandschaft. Gerade der Urselbach zeigt, wie eng Natur, Stadtgebiet und private Grundstücke miteinander verbunden sind. Deshalb ist es wichtig, in dieser angespannten Situation verantwortungsvoll zu handeln, auf Wasserentnahmen zu verzichten und die wenigen vorgesehenen Ausnahmen sehr bewusst und verantwortungsvoll zu nutzen“, sagt Bürgermeisterin Antje Runge.

Verbot gilt auch für angrenzende Grundstücke

Das Verbot betrifft nicht nur allgemein zugängliche Gewässerbereiche, sondern ausdrücklich auch Eigentümerinnen und Eigentümer von Gewässern sowie Eigentümerinnen, Eigentümer oder Nutzungsberechtigte von Grundstücken, die an Gewässer angrenzen. Damit ist auch die Entnahme von Wasser aus Bächen, Gräben, Teichen oder anderen Oberflächengewässern zur Gartenbewässerung grundsätzlich untersagt.

Ausnahmen

Zulässig bleiben lediglich wenige Ausnahmen. Erlaubt sind weiterhin das Tränken von Weidetieren sowie das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen zur individuellen Erfrischung. Die Allgemeinverfügung gilt bis auf Widerruf, längstens jedoch bis zum 31. Oktober.

Schutz der Gewässer hat Vorrang

Die Stadt Oberursel bittet alle Bürgerinnen und Bürger, die Regelung zu beachten und insbesondere auf die Entnahme von Wasser aus Fließgewässern zu verzichten. Auch wenn eine einzelne Wasserentnahme zunächst gering erscheinen mag, kann die Vielzahl einzelner Entnahmen die ohnehin angespannte Situation weiter verschärfen.

Dies gilt insbesondere für Pumpen, Schläuche oder sonstige technische Einrichtungen, mit denen Wasser aus Bächen oder anderen Oberflächengewässern entnommen wird. Wer unerlaubt Wasser entnimmt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.

Allgemeinverfügung und Pegelstände

Die Allgemeinverfügung des Hochtaunuskreises ist online unter www.hochtaunuskreis.de abrufbar. Dort finden sich die aktuellen Bekanntmachungen des Kreises.

Aktuelle Wasserstände und Durchflusswerte können zudem über das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie sowie über die App „Meine Pegel“ eingesehen werden. Der direkte Link lautet: www.hlnug.de/themen/wasser/wasserstands-und-durchflusswerte-pegel

Sollte sich die Situation durch anhaltende Regenfälle deutlich entspannen, kann der Hochtaunuskreis die Allgemeinverfügung widerrufen.

 

Antje Runge

Bürgermeisterin


Foto Bildnachweis: Stadt Oberursel
Urselbach