Weniger Bürokratie im Gaststättenrecht


Mit Inkrafttreten des Ersten Bürokratieabbaugesetzes des Landes Hessen entfällt künftig die Pflicht zur Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 6 des Hessischen Gaststättengesetzes für nicht-gewinnorientierte Organisationen oder Initiativen.

Von dieser Neuregelung profitieren auch in Oberursel (Taunus) zahlreiche ehrenamtlich engagierte Organisationen und Institutionen. Dazu zählen insbesondere Sport- und Kulturvereine, Wohltätigkeitsorganisationen, die Freiwillige Feuerwehr, Umweltverbände, Stiftungen, Hilfsorganisationen, wie beispielsweise das Deutsches Rotes Kreuz oder die Caritas sowie Bürger- und Elterninitiativen.

„Durch den Wegfall der Anzeigepflicht werden Veranstalterinnen und Veranstalter entlastet. Insbesondere bei Vereinsfesten, kulturellen Veranstaltungen, Benefizaktionen oder ähnlichen gemeinnützigen Veranstaltungen entfällt künftig ein bürokratischer Verfahrensschritt. Dies erleichtert die Organisation ehrenamtlicher Veranstaltungen und stärkt das gesellschaftliche Engagement vor Ort“, so Stadtrat Andreas Bernhardt.

Trotz der Erleichterung bleiben wichtige gesetzliche Vorgaben weiterhin bestehen. Dazu zählen insbesondere Regelungen zum Jugendschutz, zur Lebensmittelhygiene sowie zum Brand- und Lärmschutz. Diese sind bei allen Veranstaltungen uneingeschränkt einzuhalten.

Unverändert gilt zudem: Für die Nutzung oder Sperrung öffentlicher Straßen und Plätze ist weiterhin eine Genehmigung durch die Verkehrsbehörde erforderlich.

Mit dem Wegfall der Anzeigepflicht müssen Behörden nicht mehr automatisch über entsprechende Veranstaltungen informiert werden. „Aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und zur Gewährleistung eines reibungslosen Veranstaltungsablaufs empfehlen wir aber – insbesondere bei größeren oder organisatorisch anspruchsvolleren Veranstaltungen – eine frühzeitige Abstimmung mit dem Ordnungsamt“, so Bernhardt abschließend.

Bereits gezahlte Gebühren für Anzeigen nach § 6 Hessisches Gaststättengesetz, die nach dem 23.12.2025 erfolgt sind, werden zurückerstattet.

Für Rückfragen steht das Ordnungsamt der Stadt Oberursel (Taunus) gerne zur Verfügung: unter Tel. 06171 502 286 oder per E-Mail unter ordnung@oberursel.de.

 

Andreas Bernhardt

Stadtrat