Elektronischer Identitätsnachweis Änderung der PIN

  • Leistungsbeschreibung

    Sie können Ihre PIN zur Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises jederzeit neu setzen:

    • beliebig oft zu Hause oder
    • wenn die PIN vergessen oder durch 3-malige Falscheingabe blockiert wurde, in der Personalausweisbehörde.

    In der Personalausweisbehörde bzw. dem Bürgeramt wird Ihnen kostenfrei geholfen, wenn

    • Ihr Online-Ausweis deaktiviert ist,
    • Sie Ihren PIN-Brief mit Transport-PIN nicht mehr finden,
    • Sie Ihre PIN vergessen haben oder
    • die PIN blockiert ist.
  • Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    • Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Personalausweis

  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Gebühren an.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende