Einfache Melderegisterauskunft

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen (unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamen), Doktorgrad und derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt.

    Ob Ihnen eine Meldebehörde eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen. Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die Meldebehörde Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder einer anderen Person erwachsen kann.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Oberursel (Hochtaunuskreis)

    Für Privatpersonen gibt es die Möglichkeit der Online-Datenabfrage auf dem Portal CIVEX-P. Hier gelangen Sie zum Portal

  • Voraussetzungen

    • Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können. Das heißt, dass Sie bereits über Daten zum Betroffenen verfügen müssen. Dies sind in der Regel der Vor- und Familienname, frühere Namen, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder eine Anschrift.
    • Sie müssen bei der Anfrage erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden.
    • Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
    • Es darf keine Auskunftssperre im Melderegister bestehen.
  • Welche Gebühren fallen an?

    Es werden Gebühren nach Nr. 42 (Einwohnermeldewesen) des Verwaltungskostenverzeichnisses zur "Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport" erhoben.

  • Rechtsgrundlage


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende