Verkehrsübergabe der Erschließungsanlage „Clara-Schumann-Str.“


Die Erschließungsanlage Clara-Schumann-Straße in der Gemarkung Oberursel, Flur 79, Flurstücke 6150/37, 8877/2 teilweise 8877/3, 8877/4 und 8877/5 wurde gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) mit der tatsächlichen Verkehrsübergabe am 20.09.2018 dem öffentlichen Verkehr übergeben. Diese Straße ist gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3 a des HStrG der Gruppe der Gemeindestraßen zugeordnet.

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus), Rathausplatz 1, Widerspruch erhoben werden.

Vor der Entscheidung über den Widerspruch legt der Magistrat den Widerspruch einem bei der Stadt Oberursel (Taunus) gebildeten Ausschuss vor. Vor diesem Ausschuss werden die Beteiligten mündlich gehört. Auf die Anhörung kann verzichtet werden. Es wird gebeten, mit der Einlegung des Widerspruchs mitzuteilen, ob auf die Anhörung verzichtet wird.

Wir weisen darauf hin, dass nach § 14 des Hess. Ausführungsgesetzes zur Verwaltungs-gerichtsordnung (AGVwGO) ein erfolglos gebliebener oder zurückgenommener Widerspruch kostenpflichtig ist.

 

Oberursel (Taunus), den 25.08.2020

Der Magistrat

Im Auftrag

 

Becher