verkehrssicherung

Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern im öffentlichen Verkehrsraum

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern im öffentlichen Verkehrsraum

Bäume, Sträucher und Hecken entlang öffentlicher Straßen und Wege verschönern das Landschafts- und Stadtbild und leisten außerdem einen wichtigen Beitrag zum Stadtklima. Das Wachstum der Pflanzen bringt es aber immer wieder mit sich, dass an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet Anpflan­zungen in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen. Die überhängenden Äste und Zweige können dazu führen, dass Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrs­teilnehmern vor allem an Kreuzungen und Einmün­dungen die notwendige Sicht genommen wird und Fußgängerinnen und Fußgänger, insbeson­dere schwerbehinderte Menschen, zum Teil so beeinträchtigt werden, dass sie auf die Fahrbahn ausweichen müssen.

Erster Stadtrat Fink weist in diesem Zusammenhang auf Folgendes hin: Damit Hecken und Formgehölze auch nach dem Pflanzenzuwachs keine Beein­trächtigung für den öffentlichen Verkehr darstellen, sollte ein regelmäßiger Schnitt erfolgen. Schonende Form- Pflege- und Zuwachsrückschnitte sind auch zwischen dem 1. März und 30. September erlaubt, soweit der Artenschutz beachtet wird und keine geschützten Arten wie zum Beispiel brütende Vogelarten oder Fledermäuse inklusive deren Fort­pflanzungs- und Ruhestätten beeinträchtigt werden.

Beeinträchtigt der pflanzliche Überwuchs bereits die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, sind insbesondere grenznah gesetzte Hecken bis auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Die Hauptpflegearbeiten sind im Winterhalbjahr durchzuführen. Dabei sind die in den Straßenraum hineinragenden Äste der Bäume grundsätzlich so zurückzuschneiden, dass ein Lichtraumprofil über Fahrbahnen von 4,50 Meter gewahrt wird. Im Bereich des Geh- und Radweges genügt ein Freiraum von 2,50 Meter ab der Gehwegoberfläche.

Haben Sie weitere Fragen? Dann wenden Sie sich  bitte an die Abteilung Straßenverkehrs- und Ord­nungswesen, Juliane Bütow, Tel. 06171 502-233, E-Mail: juliane.buetow@oberursel.de.

Christof Fink

Erster Stadtrat