Baurecht, Baugenehmigung, Bauantrag, Baugesetz, Bauordnung

Baulast

Baulast

Wird beabsichtigt, ein Neubau zu errichten, Änderung an einem bestehenden Gebäude oder andere Änderungen auf einem Grundstück vorzunehmen, können Situationen entstehen, die die Eintragung einer Baulast erforderlich machen. Die Baulast führt zur dauerhaften Sicherung der Einhaltung des materiellen öffentlichen Baurechts. Sie wird somit zur Voraussetzung einer positiven bauaufsichtlichen Entscheidung (z.B. einer Baugenehmigung).

Die Baulasten werden durch schriftliche Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde übernommen. Sie werden mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis bei der Bauaufsichtsbehörde der Stadt Oberursel wirksam. Baulasten bleiben auch bei Veräußerung des Grundstücks bestehen, wirken also auch gegenüber Rechtsnachfolgern und Rechtsnachfolgerinnen.

Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen oder sich schriftliche Auskünfte erteilen lassen. Die Eintragung von Baulasten und die Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis ist gebührenpflichtig und richtet sich nach der Bauaufsichtsgebührensatzung.

Kontakt

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Monika Steinmetz

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