Architektur-Collage

Offenlage Bebauungspläne

Bebauungspläne in der Offenlage

Um es den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt zu erleichtern, die wichtigsten Informationen zu Bauvorhaben im Stadtgebiet zu erhalten, die durch einen Bebauungsplan vorbereitet werden, stellen wir auf diesen Seiten während des Zeitraums der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. der Offenlage die entsprechenden Unterlagen der Bebauungspläne dar.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unseren Seiten Bauleitplanung und Bebauungspläne.


Bebauungspläne in der Offenlage:


Bebauungsplan Nr. 201 "Landschaftspark Borngrund", 2. Teiländerung

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 28.09.2023 die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 201 „Landschaftspark Borngrund“, 2. Teiländerung beschlossen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung. 

Der Entwurf zum Bebauungsplan liegt einschließlich der Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB vom 07.11. bis 08.12.2023 öffentlich aus. Die Träger öffentlicher Belange wurden bereits nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Die Öffentlichkeit kann sich während der allgemeinen Öffnungszeiten des Geschäftsbereiches Stadtentwicklung in der oben genannten Frist bei der Stadt Oberursel (Taunus) im Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Rathausplatz 1, Gebäude A, 4. Obergeschoss, Info-Center, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung kann auf unserer Internetseite unter https://www.oberursel.de/de/rathaus/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ eingesehen werden.

Ziel des Verfahrens ist es, für diesen Teilbereich die Art der Nutzung von Mischgebiet (MI) in Allgemeines Wohngebiet (WA) entsprechend der Umgebungsnutzung zu ändern.

Ihre Anregungen senden Sie bitte an den Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus), Geschäftsbereich Stadtentwicklung, z. Hd. Herrn Künstler, Rathausplatz 1, 61440 Oberursel (Taunus) oder an folgende E-Mail-Adresse: falk.kuenstler@oberursel.de bzw.stadtentwicklung@oberursel.de.

  • Datenschutzhinweis:

    Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DS-GVO - Abt. Stadtplanung -

    Kontaktdaten Verantwortliche für die Datenverarbeitung 

    Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus)
    Geschäftsbereich Stadtentwicklung
    Abt. Stadtplanung
    Rathausplatz 1
    61440 Oberursel (Taunus)

    Telefon: 06171-502441
    E-Mail: stadtentwicklung@oberursel.de

    Kontaktdaten Beauftragte für den Datenschutz 

    Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus)
    Datenschutzbeauftragte
    Rathausplatz 1
    61440 Oberursel (Taunus)

    E-Mail: datenschutz@oberursel.de

    Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten

    Der Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Abteilung Stadtplanung erhebt personenbezogene Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 6 Abs. 1 lit. c und e DSGVO), insbesondere im Rahmen der Planungshoheit der Gemeinde zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. Dies gilt insbesondere für die Durchführung von Bebauungsplanverfahren und sonstigen stätebaulichen Satzungen. In § 3 BauGB ist die Beteiligung der Öffentlichkeit in einem Bauleitplanverfahren – also auch einem Bebauungsplanverfahren als verbindlicher Bauleitplan - geregelt. Die Öffentlichkeit hat nach § 3 BauGB die Gelegenheit Bedenken und Anregungen abzugeben. Auch im Rahmen einer informellen Bürgerbeteiligung können Stellungnahemn abgegeben warden. Um im Rahmen des Verfahrens die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen, erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, die sich auf den zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlichen Umfang beschränkt. Alle abgegebenen Stellungnahmen werden mit vollständigem Namen und Anschrift der einwendenen Person im Verfahren des jeweiligen Bebauungsplanes gespeichert.

    Außerdem werden personenbezogene Daten zur Erfüllung eines Vertrages oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen (Art. 6 Abs. 1 lit.  b DSGVO), insbesondere zum Zwecke der Vorbereitung und Durchführung öffentlich-rechtlicher Verträge (§§ 11, 12 BauGB)  z.B. im Zusammenhang mit den zugehörigen Bebauungsplanverfahren gespeichert.

    Die personenbezogenen Daten werden in dem Verfahren verarbeitet, für das sie erhoben wurden.  

    Arten personenbezogener Daten

    Folgende Daten werden verarbeitet:

    • Vorname, Nachname, Adresse und sonstige Kontaktdaten
    • Daten, die städtebaulich und bodenrechtlich relevant sind
    • Äußerungen und Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden


    Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte

    Die Daten werden weitergegeben an:

    • beauftragte Dritte, denen gem. § 4b BauGB die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten übertragen wurde, die in den Verfahrensunterlagen benannt werden und deren Kontaktdaten über die Abteilung Stadtplanung erfragt werden können.
    • Stadtverordnete zur Entscheidung über die Abwägung. Dazu ist es notwendig, dass die personenbezogenen Daten, die für die Gewichtung und Abwägung der Belange erforderlich sind, den kommunalpolitischen Gremien nach den Vorgaben der Gemeindeordnung des Landes Hessen (HGO) in der jeweils gültigen Fassung sowie der Hauptsatzung und Geschäftsordnung der Stadt Oberursel (Taunus)  und seiner politischen Gremien zur Entscheidungsfindung vorgelegt werden. Aufgrund der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist die Verarbeitung von Adressdaten erforderlich. Im Rahmen der Veröffentlichung von Beschlussunterlagen werden die in den Stellungnahmen der Öffentlichkeit enthaltenen personenbezogenen Daten anonymisiert
    • andere Fachbereiche innerhalb der Stadtverwaltung, soweit eine fachliche Aussage zu den vorgebrachten Stellungnahmen benötigt wird
    • die Höhere Verwaltungsbehörde zur Prüfung von Rechtsmängeln,
    • das zuständige Gericht zur Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen


    Datenübermittlung an ein Drittland oder internationale Organisation

    Eine Übermittlung der personenbezogenen Daten an ein Land außerhalb der Europäischen Union bzw. an ein Land ohne angemessenes Datenschutzniveau oder eine internationale Organisation findet nicht statt.

    Dauer der Speicherung 

    Personenbezogene Daten werden gemäß den gesetzlichen Regelungen gespeichert, bzw. soweit  keine solchen Regelungen bestehen: 

    • im Zusammenhang mit der Bauleitplanung mind. während der Geltungsdauer der Satzung, teilweise dauerhaft,
    • bei öffentlich-rechtlichen Verträgen mind. während der Geltungsdauer des Vertrages, der Standzeit  des Objektes oder der Geltungsdauer der zugehörigen Satzung, teilweise dauerhaft, 
    • im Zusammenhang mit informeller Öffentlichkeitsbeteiligungen je nach zugehörigem Verfahren und den dort genannten gesetzlichen Vorgaben (Dialogische Bürgerbeteiligung, Wettbewerb,  Bauleitplanung), ansonsten 10 Jahre, 
    • personenbezogen Daten von Gutachtern und sonstigen Auftragnehmern je nach zugehörigem Verfahren,  
    • bei Mitarbeit in bürgerschaftlichen Planungs- und Beteiligungsgruppen nach Beendigung des  Beteiligungsprozesses, 

     

    Datenschutzrechte der betroffenen Person

    Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und Hessischem Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) folgende Rechte: 

    • Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Art. 15  DSGVO), § 34 BDSG, § 52 HDSIG)
    • Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Art. 16  DSGVO)  § 53 HDSIG
    • Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von  Art. 17 DSGVO§ 35 BDSG, § 34 HDSIG zutrifft. 
    • Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern ihre Daten unrechtmäßig verarbeitet  wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der  betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die  Interessen der Meldebehörde gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Art. 18 DSGVO, § 35 BDSG, § 34 HDSIG); dieses Recht ersetzt nach BDSG / HDSIG in bestimmten Fällen das Recht auf Löschung
    • Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung. 
    • Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein  zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Art. 21 DSGVO, § 36 BDSG, § 35 HDSIG). 
    • Die Übermittlung personenbezogener Daten für andere als den gesetzlich möglichen Zwecken ist nur  zulässig, wenn die betroffene Person eingewilligt hat (Art. 6 Absatz 1 lit. a DSGVO). Die Einwilligung kann nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO jederzeit gegenüber der Stelle widerrufen werden, gegenüber der die  Einwilligung zuvor erteilt wurde. 

    Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, Art 77 DSGVO

    Wenn Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten durch uns gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt, haben Sie das Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde:

    Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

    Postfach 3163, 65021 Wiesbaden
    Telefon: 0611 1408 – 0, Telefax 0611 1408 – 611
    Email: poststelle@datenschutz.hessen.de, Internet: https://datenschutz.hessen.de/

Kontakt

Bebauungspläne können während des Zeitraums der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. der Offenlage nach dem Baugesetzbuch im Rathaus, Infocenter, 4. Stock,  eingesehen werden.

Telefonische Erreichbarkeit des InfoCenter:

Montag

08:00 – 12:00 
13.30 – 18:00 Uhr

Dienstag und Mittwoch

08:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 – 12:00
13:30 – 18:00 Uhr

Freitag

08:00 – 12:00 Uhr


Anregungen und Bedenken

Die Öffentlichkeit kann sich während der genannten Frist bei der Stadt Oberursel (Taunus) zur Planung äußern.

Ihre Anregungen senden Sie bitte an den Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus), Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Rathausplatz 1, 61440 Oberursel (Taunus) oder an folgende E-Mail-Adresse:  stadtentwicklung@oberursel.de.