Feuerwehrschließung

Feuerwehrschließung

Die Feuerwehren der Stadt Oberursel nutzen für den gewaltfreien Zugang zu Grundstücken und Brandmeldeanlagen eine zentrale Schließung. Die Einsatzkräfte der Feuerwehr können somit ein Grundstück oder Gebäude betreten, wenn dieses mit den entsprechenden Schließzylindern ausgestattet wurde. Nur sehr wenige Personen verfügen über die entsprechenden Schlüssel.

  • Eine Feuerwehrschließung wird generell bei bauordnungsrechtlich geforderten Brandmelde- oder Löschanlagen notwendig um das Feuerwehrschlüsseldepot (FSD) zu öffnen. Dies wird in der Baugenehmigung/ im Brandschutzkonzept in Verbindung mit den Technischen Anschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen geregelt.
  • Weiterhin sind Feuerwehrschließungen für bauordnungsrechtlich notwendige Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen auf Privatgrundstücken notwendig. Für die Einsatzkräfte der Feuerwehr sind Zufahrt und gewaltfreier Zugang zu den Feuerwehraufstellflächen im Alarmfall jederzeit sicherzustellen. Dies wird in der Baugenehmigung/ im Brandschutzkonzept geregelt. Daher sind Sperrpfosten, Sperrbalken, Schranken etc. im Bereich von Feuerwehrzufahrten mit Verschlüssen zu versehen, welche mit einem Dreikant nach DIN 3223 oder durch eine Feuerwehrschließung von der Feuerwehr geöffnet werden können.

Beispiele für Möglichkeiten, in denen Feuerwehrschließungen zum Einsatz kommen, sind:

  • Zaundoppelschließung 
  • Außentresore
  • Schließung Innentresore
  • Leitern/FW-Aufzug etc.
  • Entrauchungstableaus
  • Pfosten, Schranken, Poller
  • Feuerwehrinformationszentrum (FIZ)


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