Organisatorischer Brandschutz

Organisatorischer Brandschutz

Nebst dem baulichen und anlagentechnischen Brandschutz spielt der organisatorische Brandschutz die entscheidende Rolle bei der Verhütung von Bränden, der Begrenzung von Brandschäden und der Sicherstellung der Wirksamkeit der baulichen und technischen Brandschutzmaßnahmen.

Jedes technische System kann nur so gut sein wie sein Anwender. Aus diesem Grund ist die Schulung der Mitarbeiter über das Verhalten im Brandfall, die innerbetriebliche Organisation  sowie die Wartung und Pflege der technischen Einrichtungen wie z.B. Feuerlöscher eine wichtige Aufgabe des Betreibers.


Brandschutzordnung

Eine Brandschutzordnung ist eine auf ein bestimmtes Objekt zugeschnittene Zusammenstellung von Regeln für die Brandverhütung und das Verhalten im Brandfall. Zur Regelung der Brandverhütung und des Verhaltens im Brandfall sollte grundsätzlich eine Brandschutzordnung aufgestellt werden.

Eine solche Regelung hat den Stellenwert einer Hausordnung beziehungsweise einer allgemeinen Geschäftsbedingung.

Eine Brandschutzordnung besteht aus den Teilen A, B und C.

Brandschutzordnung Teil A

  • richtet sich an alle Personen in der baulichen Anlage. (Bewohner, Beschäftigte, Besucher)
  • Dieser Teil umfasst in der Regel nicht mehr als eine DIN-A4-Seite, ist an mehreren Stellen gut sichtbar ausgehängt und enthält die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall.

Brandschutzordnung Teil B

  • richtet sich an Personen, die nicht nur vorübergehend in der baulichen Anlage aufhalten. (Bewohner, Beschäftigte)
  • enthält wichtige Regeln zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung der Flucht- und Rettungswege und weitere Regeln, die das Verhalten im Brandfall betreffen. 
  • wird als Merkblatt oder als Broschüre an die Beschäftigten oder Bewohner ausgehändigt

Brandschutzordnung Teil C

  • gilt für Personen, denen besondere Brandschutzaufgaben übertragen worden sind.
    (Brandschutzbeauftragte, Sicherheitsbeauftragte)
  • In diesem Teil wird dieser Personenkreis mit der Durchführung von vorbeugenden brandschutztechnischen Maßnahmen betraut.

Wie die einzelnen Teile einer Brandschutzordnung auszusehen haben und welche Inhalte diese haben muss, werden in der DIN 14096 beschrieben.

Gemäß Punkt 5.5 DIN 14096:2014 müssen Brandschutzordnungen stets auf aktuellem Stand gehalten werden und sind mindestens alle zwei Jahre von einer sachkundigen Person zu prüfen.


Rechtsgrundlagen für die Brandschutzordnung:

Entsprechend der DGUV Vorschrift 1 § 24 Absatz 5 und der DGUV Information 205-001 sind Unternehmen und Behörden zum Aushängen der  Informationsblätter, die unter anderem Angaben über Erste-Hilfe-Maßnahmen und Rettungseinrichtungen enthalten, verpflichtet.

Weiterhin stellt der § 45 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (HBKG), sowie insbesondere im Sonderbau der § 53 Abs. 7 der Hessischen Bauordnung eine Forderung nach der Brandschutzordnung dar.



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