Set of dogs

Hundehaltung

Hundehaltung

  • Hundeanmeldung und Hundeabmeldung

    Nach der Hundesteuersatzung der Stadt Oberursel (Taunus) hat derjenige, der sich im Stadtgebiet oder in den Stadtteilen einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, diesen innerhalb von zwei Wochen unter Angabe der Rasse und der Abstammung des Tieres schriftlich beim Einwohnerbüro anzumelden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft.

    Das Formular für die Hunde-An-/Abmeldung finden Sie rechts in der Spalte.

    Magistrat der Stadt Oberursel, Rathausplatz 1, 61440 Oberursel (Taunus)
    Einwohnerbüro, Gebäude A, Zimmer 101, Telefon 06171 502-267

  • Steuermarke

    Ihr Hund muss immer eine gültige und sichtbare Hundesteuermarke tragen.

  • Hundekottüten-Stationen | Standorte

    Stand 05/2017

    • Adenauerallee (Zufahrt Parkplatz Fitnessstudio)
    • Ahornweg / Hauptstraße (Friedhof)
    • Ahornweg / Wacholderweg
    • Am Mergelgarten / Am Alten Bach
    • Am Müllerweg
    • Am Schmidtstock / verlängerte Görlitzer Straße
    • An der Heide / Stierstadter Heide
    • An der Wiesenmühle (Richtung Altbach)
    • Bergweg / Ecke Zu den Ringwällen
    • Berliner Straße (Parallelweg von der Freiligrathstraße Richtung Eckardtstraße)
    • Bischof-Brand-Straße (an der Brücke zur Schule)
    • Bleibiskopfstraße / Hochtaunusschule
    • Burgstraße / Graf-von-Stauffenberg-Straße
    • Deschauer Park / Körnerstraße
    • Dornbachstraße Nr. 33
    • Drosselweg neben Hausnummer 3 (Stichweg)
    • Eisenhammerweg / St.-Hedwigs-Weg
    • Erich-Ollenhauer-Straße / Oberstedter Straße
    • Eschbachweg (ungefähr auf Höhe Fischbachstraße)
    • Festplatz Bleiche (am Bach)
    • Frankfurter Landstraße, P+R-Parkplatz U-Bahn Station Bommersheim
    • Freiligrathstraße (am Beginn der Fußwege Richtung EKS)
    • Fußweg parallel Taunusstraße 123
    • Grenzweg / Eschenweg
    • Grünanlage zwischen George-C.-Marshall-Ring / Robert-Kempner-Ring
    • Häuserweg / Grünwiesenweg
    • Heckenweg / Im Heidegraben
    • Herzog-Adolf-Straße
    • Im Gartenfeld / Zum Hainmüller (am Alten Friedhof Oberstedten)
    • Im Portugall (am oberen Bachpfädchen)
    • Im Portugall (am unteren Bachpfädchen)
    • Industriestraße Grünanlage / Ecke Krautweg
    • Kalbacher Straße vor Firma Krammich
    • Landwehr (Ende der Sackgasse)
    • Lenaustraße / Lessingstraße
    • Lia-Wöhr-Weg (am Feuerwehrgerätehaus Weißkirchen)
    • Mainstraße Fußweg Tennisplätze (Richtung Im Heidegraben)
    • Nassauer Straße / Adenauerallee (in der Lindenallee)
    • Neuhausstraße (im Wald am Rechen)
    • Oberer Maasgrundweiher
    • Parkanlage hinter der Waldorfschule (zw. Eichwäldchenweg u. Jean-Sauer-Weg)
    • Pfaffenweg / Im Kirschenfeld
    • Platanenstraße Festplatz
    • Rathausplatz gegenüber Buchhandlung
    • Rushmoor-Park
    • TIZ / Alfred-Lechler-Straße
    • Troppauer Straße / Wendehammer
    • Urselbachstraße / An der Untermühle (an der Holzbrücke)
    • Urselbachstraße / Niederurseler Straße
    • Ursemer Straße am Bolzplatz
    • Verbindung In der Au / Oberurseler Straße
    • verlängerte Dornholzhäuser Straße
    • verlängerte Ebertstraße
    • Wallstraße gegenüber Hausnummer 102
    • Weingärtenumgehung (Verbindung Kleine Schmieh - "Blaues Palais")
    • Zeisigweg / Häuserweg
  • Verunreinigung

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    Wenn der Hundeknochen seinen Weg nimmt, dann achten Sie bitte darauf, dass öffentliche Anlagen, Spielplätze, Straßen und Gehwege nicht durch Hundekot verunreinigt werden.

    Entsorgen Sie die Hinterlassenschaften Ihres Hundes mit Hilfe von mitgeführten Plastiktüten und nutzen Sie die Hundetoiletten, die sich an vielen Stellen im Stadtgebiet von Oberursel (Taunus) befinden. 

  • Hundegebell

    Denken Sie auch bitte daran, dass viele Menschen das andauernde Gebell eines Hundes als störend empfinden und versuchen Sie, auf Ihren Hund dementsprechend einzuwirken, um das Gebell zu unterbinden oder auf ein Minimum zu beschränken.

  • Hundesteuer

    Steuersätze pro Jahr nach der Satzung der Stadt Oberursel (Taunus) über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Oberursel (Taunus) vom 20.12.2012

    für den Ersthund87 €
    für den Zweithund132 €
    für jeden weiteren Hund180 €

    Die Steuerpflicht entsteht mit dem Monat, in dem ein Hund in einen Haushalt aufgenommen wird, frühestens jedoch mit dem 1. des Monats, in dem der Hund drei Monate alt wird.

    Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung endet.

    Für jeden angemeldeten Hund wird eine Hundesteuermarke ausgegeben, die bei Abmeldung des Hundes zurückzugeben ist. Bei Verlust erhalten Sie gegen Zahlung von 3,-- € eine Ersatzmarke.

    Hundesteuer wird am 01.07. eines jeden Kalenderjahres mit dem Jahresbetrag fällig. 

  • Gefährliche Hunde

    Gefährliche Hunde dürfen nur von Personen gehalten werden, die hierfür eine ERLAUBNIS der Stadt Oberursel (Taunus) besitzen.

    Zu den gefährlichen Hunden gehören:

    • Pitbull-Terrier
    • American Pitbull-Terrier
    • Staffordshire-Terrier
    • American Staffordshire-Terrier
    • Staffordshire-Bullterrier
    • Bullterrier
    • American Bulldog
    • Dogo Argentino
    • Kangal (Karabash)
    • Kaukasischer Owtscharka
    • Rottweiler

    sowie Kreuzungen mit diesen Rassen.

    Falls Sie hierzu Fragen haben, so stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Abteilung Ordnungswesen, Tel. 06171 502-287, E-Mail: ordnung@oberursel.de gern zur Verfügung.

  • Zu Gast bei Hofe - der "Feld & Flur Knigge"

Rund um die Leine

  • Nehmen Sie Rücksicht! - Hunde an die Leine

    Nehmen Sie Rücksicht auf Menschen, die Angst vor Hunden haben.

    Rufen Sie Ihren Hund zu sich, wenn Ihnen Jogger, Fahrradfahrer, Spaziergänger oder Reiter entgegenkommen und leinen Sie Ihren Hund immer an, wenn Ihnen ein anderer Hundehalter mit seinem Hund entgegenkommt.

    Bei öffentlichen Veranstaltungen (z. B. auf Volksfesten und Märkten), in Gaststätten, in öffentlichen Verkehrsmitteln und in den Gebieten rund um den Maasgrundweiher sowie rund um den Rushmoorpark müssen Sie Ihren Hund an der Leine führen. Dort besteht ein Leinenzwang.

    Auf sonstigen Flächen dürfen Sie Ihren Hund nur dann ohne Leine laufen lassen, wenn sich Ihr Hund in Ihrem Einwirkungsbereich befindet und zuverlässig auf Sie hört.

    Außerdem bitten wir Sie, Ihren Hund weder im Wald noch im Feld außerhalb von Wegen
    (z. B. auf Äckern, Obstanlagen, Wiesen und Weiden) laufen zu lassen, damit Wildtiere nicht gefährdet und Feldfrüchte sowie Tierfutter nicht durch Hundekot verunreinigt und damit unbrauchbar werden.

  • Leinenzwang rund um den Maasgrundweiher

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    Für den Bereich rund um den Maasgrundweiher gilt seit dem 01.01.2013 Leinenzwang.

    Mehr dazu sowie den Übersichtsplan zum Einzugsgebiet finden Sie in der Satzung über die Anordnung des Leinenzwangs. 


  • Leinenzwang rund um den Rushmoor-Park

    LeinenzwangRushmoorPark.jpg

    Am 13.04.2015 wurden rund um den Rushmoor-Weiher sieben Schilder aufgestellt, die Hundehalter auf den Leinenzwang hinweisen. Diese Pflicht geht auf einen Parlamentsbeschluss von Oktober 2014 zurück und gilt für den Rushmoor-Park seit Beginn des Jahres 2015. Mit der Anordnung sollen vor allem Kinder, die auf den Grünflächen im Umfeld der Kindertagesstätte Zauberwald spielen, vor freilaufenden Hunden geschützt werden.

    Der Leinenzwang rund um den Rushmoor-Park betrifft alle öffentlich zugänglichen Grünflächen zwischen der Oberhöchstadter Straße und dem Weg in der Verlängerung der Aumühlenstraße. Hier sind Hunde an kurzer Leine zu führen.

    Nach der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden kann der Verstoß gegen die Leinenpflicht mit bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Die Stadt Oberursel (Taunus) setzt jedoch weiterhin auf Gespräche mit den Hundehaltern und deren Einsicht.

Kontakt

Keine Mitarbeitende gefunden.

Tierheim Hochtaunus e.V.

Forsthausweg 15

61440 Oberursel (Taunus)

+49 6171 23097

+49 6171 26788

www.tierheim-hochtaunus.de


Faltblatt | Informationen zur Hundehaltung

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