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Sondernutzungen
Die Sondernutzung an öffentlichen Straßen und Plätzen, d.h. ein Gebrauch, der über die übliche Nutzung hinaus geht, bedarf der Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde.
Für jegliche Genehmigung wird zusätzlich eine einmalige Verwaltungsgebühr in Höhe von 20,00 EUR erhoben.
Im Einzelnen sind folgende Sondernutzungen vorgesehen:
- Anbieten von Waren und Leistungen auf öffentlichen Verkehrsflächen
- Anlagen, Einrichtungen und Lagerungen im öffentlichen Verkehrsraum
- Aufstellen von Werbeträgern z.B. Anhänger und Hinweistafeln
- Aufstellen von Informationsständen
Gebühren | Kosten
Kontakt
Melanie Huth | Ihre Ansprechpartnerin für:
- Verkaufsstände im Rahmen von Veranstaltungen oder Festen
- Warenträger, Auslagen, Vitrinen etc.
- Tische und Sitzgelegenheiten (Außenbestuhlung)
- Werbeträger und Hinweistafeln
- Infostände, die keine Verkaufsstände sind
- Gerüste aller Art
- Container
Svenja Beier | Ihre Ansprechpartnerin für:
- Anlagen, Einrichtungen und Lagerungen im öffentlichen Verkehrsraum
