Stadtverordnetenversammlung

Stadtverordnetenversammlung

Die Stadtverordnetenversammlung und ihre Mitglieder

Die Stadtverordnetenversammlung (Gemeindevertretung) ist das oberste Entscheidungs- und Beschlussorgan der Stadt Oberursel. Abhängig von der Einwohnerzahl besteht sie aus 45 Mitgliedern, den Stadtverordneten, die ehrenamtlich tätig sind.

Bei den Kommunalwahlen werden diese von den Bürgerinnen und Bürgern Oberursels auf die Dauer von 5 Jahren gewählt.

  • Aufgaben der Stadtverordnetenversammlung

    Die Stadtverordnetenversammlung hat eine Reihe von Aufgaben. Hierzu gehören u.a.

    • Wahl des Magistrats - mit Ausnahme der/des Bürgermeisterin/ Bürgermeisters
    • Überwachung der Verwaltung der Gemeinde und der Geschäftsführung des Magistrats
    • Aufstellung des Haushaltsplanes
    • Grundsätzliche Festlegungen zur Stadtentwicklungs- und Bauleitplanung
    • Beschlüsse zum Stadtrecht, zu Benutzungssatzungen für öffentliche Einrichtungen und zu Gebührenordnungen


    Über wichtige Dinge des kommunalen Lebens trifft sie eine Vielzahl von Einzelentscheidungen.

    Die ca. 10 Sitzungen im Jahr sind öffentlich und werden vom Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung, dem Stadtverordnetenvorsteher, geleitet.
    Vorbereitet werden die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung in den Beratungen der Fachausschüsse.

  • Ältestenrat

    Der Ältestenrat berät über die inneren Angelegenheiten der Stadtverordnetenversammlung, insbesondere über deren Arbeitsweise, den Arbeits- und Terminplan, die Sitzordnung und über die Klärung von Zweifelsfragen, die die Geschäftsordnung berühren.

    Er bereitet die Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung vor und berät über die zweckmäßige Behandlung der Tagesordnungspunkte der Stadtverordnetenversammlung.

    Weiterhin besteht z. B. die Möglichkeit, durch Informationsaustausch zwischen den Fraktionsvorsitzenden und den Vertretern des Magistrats kurzfristig Fragen zu den Tagesordnungspunkten zu klären oder die anderen Fraktionen über Dringlichkeits- und Änderungsanträge zur Stadtverordnetensitzung zu informieren.

  • Sitzplan der Stadtverordnetenversammlung

    Zur Vergrößerung des Sitzplans klicken Sie bitte auf das Bild


Video der Stadtverordnetenversammlung

Das Video bleibt bis zum nächsten Sitzungstermin abrufbar


Grafische Darstellung der Sitzverteilung in der Stadtverordnetenversammlung:

stvv_2016_sitzverteilung.jpg


  • Mitglieder der StVV, Termine, Einladungen etc.

    Informationen über die 

    • Fraktionen und Fraktionsvorsitzenden,
    • Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung nach Fraktionen,
    • Sitzungstermine sowie
    • Einladungen und Tagesordnungen zu den Sitzungen der Gremien
    • (Stadtverordnetenversammlung, Ausschüsse, Orts-/Beiräte)

    erhalten Sie über   >> Kommunale Bürgerinfo << 

  • Mitglieder des Ältestenrates

    Dem Ältestenrat gehören der Stadtverordnetenvorsteher sowie seine Stellvertreter (pro Fraktion ein Mitglied) sowie je ein weiteres Mitglied der in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen an.

    Die Bürgermeisterin nimmt ebenfalls an der Sitzung teil.

    Der Stadtverordnetenvorsteher leitet die Sitzungen.

  • Tagungszyklus der Gremien

    Die Stadtverordnetenversammlung

    tagt in der Regel einmal monatlich donnerstags im Rathaus Oberursel, Großer Sitzungssaal
    Sitzungsbeginn 19:30 Uhr

    Der Ältestenrat

    tagt

    • donnerstags in der Woche vor der Sitzungswoche der Stadtverordnetenversammlung um 18:00 Uhr sowie
    • am Sitzungstag der Stadtverordnetenversammlung von 19:00 - 19:15 Uhr.

      
    Diese Sitzungen sind nicht öffentlich.

    Sitzungen der Ausschüsse

    Hierzu erhalten die Mitglieder besondere Einladungen.

    Die öffentlichen Ausschuss-Sitzungen beginnen um 18:00 Uhr. Wenn im Einzelfall vom Terminkalender abgewichen werden soll, bedarf dies einer Absprache zwischen der/dem Ausschussvorsitzenden und dem Stadtverordnetenvorsteher.

  • Download Sitzungskalender 2024