Baurecht, Baugenehmigung, Bauantrag, Baugesetz, Bauordnung

Baurecht

Baurecht

Für die Genehmigungsfähigkeit von Vorhaben spielen insbesondere die Rechtsgrundlagen der Hessischen Bauordnung (HBO), des Baugesetzbuches (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie kommunale Satzungen eine wichtige Rolle. 

Neben der Baugenehmigung können für ein Vorhaben weitere selbständige Genehmigungen erforderlich sein. Diese können Aspekte u.a. des Denkmalschutzrechtes, des Naturschutzrechts, des Artenschutzrechts, des Wasserrechts oder des Immissionsschutzrechtes betreffen. Diese Genehmigungen muss der Bauherr selbstverantwortlich bei den jeweils zuständigen Dienststellen der Stadt Oberursel, des Hochtaunuskreises oder des Regierungspräsidiums Darmstadt beschaffen.

Das Baurecht kann grob in zwei Bereiche unterteilt werden 

Bauplanungsrecht


Grundlagen:

  • Baugesetzbuch (BauGB)
  • Baunutzungsverordnung (BauNVO)

Beratende Stelle:
Geschäftsbereich Stadtentwicklung (InfoCenter)


Um zu erfahren, was auf einem Grundstück an Gebäuden und Nebenanlagen realisiert werden kann, ist eine frühzeitige Einholung von Informationen zum Planungsrecht unabdingbar. Nur so kann in Erfahrung gebracht werden, ob sich die individuellen Wünsche auf dem Grundstück auch realisieren lassen. Diese Information gibt es im InfoCenter der Stadtentwicklung unter anderem mit der Übersicht über die rechtskräftigen Bebauungspläne für das Stadtgebiet.

Bauen in Bereichen mit Bebauungsplan

§ 30 BauGB
Liegt das Grundstück im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans nach § 30 BauGB, sind die Festsetzungen über Art und Maß der Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen von zentraler Bedeutung.

Bauen in Bereichen ohne Bebauungsplan

§ 34 BauGB
Liegt das Grundstück in einem baulichen Zusammenhang, es gibt aber für den Bereich keinen Bebauungsplan, ist das Vorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen, ob es sich in die Umgebung einfügt.

§ 35 BauGB
Für den Fall, dass das Grundstück am Ortsrand oder außerhalb liegt, ist das Vorhaben nach § 35 BauGB zu beurteilen. Im sogenannten Außenbereich sind Vorhaben nur unter bestimmten engen Voraussetzungen zulässig.

In allen Fällen empfiehlt sich ein Anruf oder ein Besuch im InfoCenter Stadtentwicklung


Bauordnungsrecht


Grundlage:

Beratende Stelle:
Bauaufsicht der Stadt Oberursel


Ergänzend zu den bauplanungsrechtlichen Rahmenbedingungen sind die Vorschriften der Hessischen Bauordnung (HBO) zu beachten. Dieses Gesetz regelt, wie im Einzelnen gebaut werden darf. Es enthält unter anderem Regelungen zu Baugrundstücken, zu Abständen – auch zu Nachbargrundstücken - und zum Brandschutz.

Ob für ein Bauvorhaben ein Bauantrag oder eine Mitteilung einzureichen ist, nach welchem Verfahren Ihr  Bauvorhaben anzuzeigen oder zu beantragen ist und welche Vorschriften zusätzlich zu beachten sind, ist in der Hessischen Bauordnung geregelt:

  • Baugenehmigungsfreie Vorhaben | § 63 HBO 2018 in Verbindung mit Anlage zu
    § 63 HBO 2018
  • Baugenehmigungsfreie Vorhaben im beplanten Bereich (Genehmigungsfreistellung) | § 64 HBO 2018
  • Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren | § 65 HBO 2018
  • Baugenehmigungsverfahren | § 66 HBO 2018

Die Zuordnung Ihres Bauvorhabens zu einem der oben genannten Verfahren ist zum Teil an Bedingungen geknüpft. Der Umfang des Prüfungsumfangs durch die Bauaufsicht ist in den Verfahren jeweils gesetzlich vorgeschrieben. In jedem Fall ist das Baurecht jedoch durch den Antragsteller – auch bei genehmigungsfreien Vorhaben – vollumfänglich einzuhalten.

Beachten Sie bitte auch, dass der Abbruch, die Nutzungsänderung der Um- und Ausbau von baulichen Anlagen in Gänze oder in Teilen baugenehmigungspflichtig sein kann. Auch das Anlegen von Stellplätzen, das Errichten von Gartenhütten, von Einfriedungen (Zäunen), von Wintergärten oder Überdachungen sowie das Anbringen oder Aufstellen von Werbeanlagen kann unter bestimmten Voraussetzungen baugenehmigungspflichtig sein. Detaillierte Regelungen enthält die Hessische Bauordnung.