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Baustelleneinrichtung

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Aufbruchsgenehmigung im öffentlichen Verkehrsraum

Für jede Art von Aufgrabungen, die den öffentlichen Verkehrsraum betreffen, ist eine Aufbruchsgenehmigung zu beantragen.

Die Anträge sind beim Bau & Service Oberursel (BSO) zu stellen.

Die Anträge werden an die Straßenverkehrsbehörde weitergeleitet. Diese erteilt dann eine verkehrsbehördliche Anordnung nach § 45 StVO. 

Die Anträge auf

Gebühren | Kosten

Gebührenberechnung für verkehrsbehördliche Anordnungen gem. Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Mindestgebühr: 40 €
Höchstgebühr: 200 €

Kriterien für die Gebührenbemessung:

  • Bürgersteige
  • Bürgersteig und Fahrbahn
  • Bürgersteig und Fahrbahn, mit Behinderung für Kfz. - Teilsperrung
  • Vollsperrung

Kontakt

Bau & Service Oberursel (BSO)

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Straßenverkehrsbehörde

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