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Altlasten

Altlasten

Altlasten, Altablagerungen und Altstandorte

Auf vielen ehemaligen Gewerbegrundstücken und industriell oder als Deponie genutzten Flächen gibt es Anhaltspunkte dafür, dass hier möglicherweise mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde. Dies ist Anlass, diese Flächen in einem Altflächenkataster zu erfassen, Informationen zu sammeln und gegebenenfalls weitere Untersuchungen durchzuführen.

  • Altflächenkataster

    In einem zentralen Informationssystem (Altflächenkataster) werden in der Regel Betriebsflächen mit stillgelegten Anlagen und Deponien, in denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde, aufgenommen, ebenso auch Flächen im „laufenden Betrieb“, wenn es während der Betriebszeit zu Teilstilllegungen oder wesentlichen Produktionsumstellungen gekommen ist. Im Wesentlichen stellt die Altflächendatei eine Auswertung des Gewerberegisters dar. Die Altflächendatei wird auf Landesebene geführt und kann für die Kommunen einzeln ausgewertet werden.

    Im Altlastenrecht ist es Aufgabe der Kommune, diese Daten zu erheben und gegebenenfalls relevante Betriebe nach einem vom Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG) vorgegebenen Branchenschlüssel zu klassifizieren und an das Regierungspräsidium bzw. das HLUG zu melden. In Oberursel hat diese Auswertung zuletzt 2023 stattgefunden. Sie wurde vom Ingenieurbüro UMGIS, Darmstadt durchgeführt. Verbunden damit war eine Überprüfung der im Altflächenkataster des Landes Hessen aufgelisteten Flächen.

  • Was sind Altablagerungen oder Altstandorte?

    Altablagerungen ... 

    ... sind stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt oder abgelagert worden sind.

    Altstandorte ... 

    ... sind Grundstücke stillgelegter Anlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stilllegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf.

    Altlastenverdächtige Flächen ...

    ... sind Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht.

    Schädliche Bodenveränderungen ...

    ... sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktion, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen.

    (Quelle: Bundesbodenschutzgesetz)

  • Flächenerwerb

    Beim Erwerb eines bebauten oder früher einmal gewerblich genutzten Grundstücks, empfiehlt es sich, Informationen über vermutete oder bereits bekannte Schadstoffbelastungen aus dem Altflächenkataster einzuholen.

  • Altlastenabschlussprogramm des Landes Hessen

    Im Rahmen des Altlastenabschlussprogrammes haben wir in Oberursel 24 Altablagerungen oder Altstandorte untersuchen lassen, bei denen der Verdacht auf eine kommunal verursachte Altlast bestanden hat. Eine Übersicht über die untersuchten Flächen gibt die unten stehende Tabelle.

    Übersicht Abschlussprogramm kommunale Altlastenbeseitigung

    SchlüsselnummerLagebezeichnung

    Oberstedten

    434008010 000005Hölschersmühle
    434008010 000028Oberstedten

    Oberursel + Bommersheim

    434008020 000020Bommersheim, In der Beß
    434008020 000022Hubertuswäldchen Bommersheim
    434008020 000025Ehem. Walzwerk Oberursel
    434008020 000026Ehem. Schießstand
    434008020 000035Grenzweg
    434008020 000036Sandhohl
    434008020 000037
    Kohlebergwerk Oberursel
    434008020 000038Drei Hasen
    434008020 000039Oberursel
    434008020 000040An den Kieskauten
    434008020 000043D-Bonhoeffer-Str.
    434008020 000044Steingasse
    434008020 000046Autobahnauffahrt
    434008020 000051L.-Erhard-Str.
    434008020 000052Zimmersmühlenweg
    434008020 000053Bommersheimer Feld
    434008020 000055Kleine Schmieh

    Stierstadt

    434008030 000010Vor der Waldsiedlung
    434008030 000015Eisstollen / Kiesgrube
    434008030 000024Wiesenmühle
    434008030 000050Schulgelände Aufschüttung

    Weißkirchen

    434008040 000009Urselbachstraße / Krebsmühlenweg

Kontakt

Fragen zu Altablagerungen oder Altstandorten

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Rechtsverbindliche Auskünfte über Flächen aus dem Altlastenkataster des Landes Hessen erteilt das Regierungspräsidium Darmstadt.