Stadtansicht

Bebauungsplan-verfahren


In einer Gemeinde gibt es die unterschiedlichsten Nutzungsansprüche: von Wohnen und Gewerbe über Bildungs- und Freizeitstätten bis zu Grünflächen.
Aber auch funktionsfähige Verkehrsnetze für die verschiedenen Verkehrsarten, die Erhaltung der Innenstädte und die Nahversorgung in den Ortsteilen sowie die Wahrung der Umweltbelange sind zentrale Aspekte, die die Städte und Gemeinden durch ihre Planungen in Übereinstimmung bringen müssen.
Dabei gilt es sowohl den aktuellen als auch zukünftigen Anforderungen der Bürgerinnen und Bürger an das Gesamtgefüge einer Stadt gerecht zu werden. Gerade in Ballungsräumen mit den hohen Grundstückspreisen und großer Nachfrage nach Wohnraum bei gleichzeitigem Erhalt der Lebensqualität steht die städtebauliche Planung in einer Gemeinde immer mehr im Fokus des öffentlichen Interesses.

  • Bebauungsplan

    Bebauungspläne werden durch Beschuss der Stadtverordnetenversammlung aufgestellt, wenn es die städtebauliche Entwicklung oder Ordnung erfordert. Dies ist der Fall, wenn ein neues Wohn- oder Gewerbegebiet am Ortrand entstehen oder eine Gewerbefläche in Wohnbaufläche umgenutzt werden soll, ein öffentliches Gebäude vergrößert werden soll oder sich die Entwicklungsziele für ein Gebiet ändern sollen - um nur einige Beispiele zu nennen. Einen Bebauungsplan aufzustellen liegt im Ermessen der Gemeinde, einen Anspruch darauf gibt es nicht. Die Initiative dazu kann von unterschiedlichen Seiten kommen: aus der Verwaltung heraus, von Seiten der Politik oder der Bevölkerung.

    Bebauungspläne gibt es nicht flächendeckend für das Stadtgebiet, sondern für Teilbereiche, die einen funktionalen und städtebaulichen Zusammenhang haben. Die Planzeichnung und die Festsetzungen in dem Bebauungsplan regeln, was und wie auf den Grundstücken innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans gebaut werden darf. Dies wird insbesondere festgesetzt durch die Art und das Maß der baulichen Nutzung sowie über die überbaubaren Grundstücksflächen. Der rechtskräftige Bebauungsplan ist ein verbindlicher Plan und hat damit auch direkte Auswirkungen auf die einzelnen Grundstückseigentümer. Die rechtskräftigen Bebauungspläne für den Bereich der Stadt Oberursel können im InfoCenter Stadtentwicklung eingesehen werden. 
    Pläne in Originalgröße können dort gegen Bezahlung direkt mitgenommen oder über stadtentwicklung@oberursel.de bestellt werden.

    Es wird daran gearbeitet, dass alle Bebauungspläne der Stadt Oberursel auch hier einsehbar sind. Grundstücksbesitzer, Bauherrn oder Bauträger können sich dann in einem ersten Schritt darüber informieren, was bei einem Bauvorhaben planungsrechtlich zu berücksichtigen ist. Allerdings kann dies insbesondere bei älteren Bebauungsplänen lediglich zu Informationszwecken dienen. Für eine verbindliche Auskunft wird weiterhin der Kontakt zum Geschäftsbereich Stadtentwicklung notwendig sein.

    Eine ausführliche Beschreibung über die möglichen Inhalte von Bebauungsplänen in Form von Planzeichnung und Festsetzungen finden Sie in den Kapitel 3.2 und 4 der Broschüre Mitplanen, Mitreden, Mitmachen des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung aus dem Jahr 2020.

    Zentraler Bestandteil des Bebauungsplans (und auch der Flächennutzungsplanung) ist auch die Begründung mit Umweltbericht (§ 2a BauGB). Hier wird die spezifische Zielsetzung des Planverfahrens erläutert sowie eine Alternativenprüfung vorgestellt. Es werden die für die Planung relevanten Belange beschrieben und die Auswirkungen der Planung auf diese Belange erläutert. Dabei handelt es sich in der Regel um die im Baugesetzbuch genannten Belange. Der Umweltbericht ist ein gesonderter Teil der Begründung. Er ermittelt und bewertet die Belange des Umweltschutzes. Oft werden auch vertiefende Gutachten erstellt, wie z.B. Verkehrsuntersuchung, Lärmgutachten, Altlastenuntersuchung.

    Die Begründung ist für die anderen Behörden und die Bürgerinnen und Bürger von Bedeutung, weil hier die Hintergründe der Planung erläutert werden und nachzuvollziehen ist, wie die unterschiedlichen Belange abgewogen und gewichtet werden.

    In der zusammenfassenden Erklärung zum Bebauungsplan wird dargelegt, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Planung berücksichtigt worden sind.

    Bis ein Bebauungsplan zur Rechtskraft kommt, müssen bestimmte Verfahrensschritte eingehalten werden, die im Baugesetzbuch geregelt sind.

    Am Ende des Bebauungsplanverfahrens wird der Bebauungsplan von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.