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Kreis- und Ortslandwirte
Gesetzliche Grundlage
Im Berufsstandsmitwirkungsgesetz sind die Aufgaben der Ortslandwirte dargestellt. Darin heißt es unter anderem: „Die Landwirtschaftsbehörden werden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben durch die Orts- und Kreislandwirte/innen unterstützt. Diese wirken insbesondere in Angelegenheiten der Agrar- und Marktstruktur, der Landschaftspflege und des Grundstücksverkehrs durch Beratung, Stellungnahme und Erteilung von Auskünften mit“.
Aufgaben der Ortslandwirte
Über diesen gesetzlichen Auftrag hinaus werden die Ortslandwirte/innen aufgrund ihrer Ortskenntnis häufig von der Kreis-, Stadt- oder Gemeindeverwaltung, aber auch von anderen Behörden und Institutionen in Anspruch genommen. Neben den Tagungen der Agrarverwaltung nehmen die Ortslandwirte/innen häufig auch an Veranstaltungen der Kreis-, Stadt- oder Gemeindeverwaltung und anderer Gremien teil. Der Umfang ihrer Tätigkeit ist sehr unterschiedlich und wird auch von regionalen Anlässen bestimmt (beispielsweise Bau von Straßen-, Bahn- und Leitungstrassen, Ausweisung von Schutzgebieten u.ä.). Die Ortslandwirte fingieren häufig als Mittler zwischen Landwirtschaft und Verwaltungen sowie der Bevölkerung.
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