Abstract equality of men and women

Gleichstellungsstelle | Frauenbüro

Gleichstellungsstelle | Frauenbüro

Liebe Oberurselerinnen, liebe Oberurseler,

trotz der positiven Veränderungen, Errungenschaften und Erfolge, die uns heute als selbstverständlich erscheinen, ist das Amt der Frauenbeauftragten notwendig. Denn immer noch ...

  • sind viele Gremien und Ämter, die unser Leben bestimmen nur männliches "Gruppenbild mit Dame"
  • haben Frauen nicht die gleichen beruflichen Verdienst- und Aufstiegschancen wie Männer
  • leisten Frauen den größten Teil der unbezahlten Arbeitsstunden
  • beträgt ihr derzeitiger Rentenanspruch weniger als die Hälfte der durchschnittlichen Männerrente
  • sind Frauen aufgrund ihres Geschlechtes betroffen von psychischer und physischer Gewalt.
      

Es ist also noch ein langer Weg bis zu unserem Ziel ...

  • die bestehende Benachteiligung von Frauen in unserer Gesellschaft abzubauen und
  • die Chancengleichheit der Geschlechter im 21. Jahrhundert Realität werden zu lassen ...
      

"Frauen und Männer sind gleichberechtigt."
Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz)

Das Verfassungsgebot der Gleichberechtigung von Mann und Frau bildet die gesetzliche Grundlage der Arbeit der Frauenbeauftragten in Oberursel.

  • Die Frauenbeauftragte ...

    • engagiert sich und nimmt Einfluss auf verschiedenen politischen Ebenen für die Interessen von Frauen und Mädchen
    • will Rahmenbedingungen, Organisationen und Kooperationen von und für Frauen stärken und ausbauen
    • versteht sich als Initiatorin und Koordinatorin innerhalb der frauenpolitischen Infrastruktur in Oberursel
    • nimmt Oberursel geschlechtsspezifisch kritisch unter die Lupe.
  • Die externen Aufgaben- und Zielbereiche sind ...

    • Öffentlichkeits- und Sensibilisierungsarbeit für frauenpolitische Themen
    • Anlaufstelle für Beschwerden, Fragen und Anregungen, wenn es sich um Benachteiligung von Frauen handelt
    • Vermittlung von hilfesuchenden Frauen und Mädchen an Fachberatungsstellen
    • Kontaktpflege zu Verbänden und Fraueninitiativen, Beratungsstellen etc.
    • Förderung und Ausrichtung von Veranstaltungen
    • Abgabe von Stellungnahmen zu Bebauungsplänen als Trägerin öffentlicher Belange

Kontakt

Interne Frauenbeauftragte

Sabine Weil
06171 502-347
frauenbuero@oberursel.de

Kommunale Gleichstellungsbeauftragte

N.N.
06171 502-369

Sprechzeiten nur nach Terminabsprache.

Zuständigkeiten:

  • Chancengleichheit und Gender Mainstreaming
  • Frauenbüros in den Kommunen
  • Öffentlichkeitsarbeit


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