Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Darmstadt über Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde)


Regierungspräsidium Darmstadt

Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz

Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde),

Teilpläne Landkreise Straßenverkehr und Ballungsräume sowie nicht bundeseigene

Haupteisenbahnstrecken im gesamten Regierungsbezirk Darmstadt

 

Nach § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne in der Umgebung  von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen/Tag), von Haupteisenbahnstrecken mit über 30.000 Zügen im Jahr sowie in den Ballungsräumen Darmstadt, Frankfurt am Main, Hanau, Offenbach und Wiesbaden alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.

 

Die Lärmkarten für

  • die hessischen Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als
    3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr,
  • die nicht bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von
    mehr als 30.000 Fahrbewegungen pro Jahr und
  • die Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern

sind auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie unter www.hlnug.de oder http://laerm.hessen.de abrufbar.

 

Zuständige Behörde für die Aufstellung des Lärmaktionsplans für den gesamten Regierungsbezirk Darmstadt und damit für alle im Regierungsbezirk gelegenen Gemeinden für die Lärmquellen nach § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz außerhalb der Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamtes ist im Regierungsbezirk Darmstadt das Regierungspräsidium Darmstadt.

 

Im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplans besteht die Möglichkeit, Anregungen und Vorschläge zu Lärmminderungsmaßnahmen in der Umgebung der kartierten Lärmquellen einzureichen. Es besteht zudem die Möglichkeit in allen Gemeinden des Regierungsbezirks Darmstadt auf ruhige Gebiete hinzuweisen, in denen die Ruhe zukünftig besonders geschützt werden soll.

 

Die Eingabe kann auf dem Beteiligungsportal des Landes Hessen: https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/hauptportal/startseite , alternativ auch per E-Mail oder postalisch erfolgen. Ferner können Anregungen und Vorschläge schriftlich über die jeweilige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung bzw. direkt an das Regierungspräsidium Darmstadt unter dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ bis zum

22. Januar 2023 eingereicht werden.

 

Regierungspräsidium Darmstadt

III 33.3, Lärmaktionsplanung

64278 Darmstadt

beteiligung-lap@rpda.hessen.de

Darmstadt, den 21. November 2022

Regierungspräsidium Darmstadt

III 33.3 – 66 i 05.03

 

Wird hiermit bekannt gemacht.

 

Oberursel (Taunus), den 22.11.2022

Der Magistrat

Im Auftrag

Stephan