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Bebauungsplan Nr. 254 "Mutter-Teresa-Straße"
Aus den Stellungnahmen der öffentlichen Auslegung sowie der damit verbundenen Abwägung hat sich die Notwendigkeit von Ergänzungen und Änderungen der Planinhalte ergeben, die eine erneute verkürzte Veröffentlichung im Internet und eine erneute verkürzte öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) des geänderten Bebauungsplanentwurfes Nr. 254 „Mutter-Teresa-Straße“ einschließlich Planzeichnung, Textfestsetzungen, Begründung, Umweltbericht mit Anlagen erfordert. Hierbei besteht Gelegenheit zur erneuten Stellungnahme zu den geänderten oder ergänzten Teilen (§ 4a Abs. 3 BauGB). Die betreffenden Teile sind mit einer roten Umrandung markiert.
Ziel des Verfahrens ist es, in der Eckzone zwischen Bommersheimer Straße und Wallstraße die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Mehrfamilienhäusern mit u. a. preisgebundenen Wohnungen zu schaffen.
Der geänderte Bebauungsplanentwurf Nr. 254 „Mutter-Teresa-Straße“ in der Fassung vom 29.07.2025 einschließlich Planzeichnung, Textfestsetzungen, Begründung, Umweltbericht mit Anlagen und der Inhalt der Bekanntmachung kann erneut gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 03.09. bis 19.09.2025 (einschließlich) im Internet unter
eingesehen und die Dateien heruntergeladen werden.
Während der o.g. Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die Adresse: beteiligung.bplan@oberursel.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Für die Abgabe einer mündlichen Stellungnahme zur Niederschrift wird um Terminabsprache unter der Telefonnummer 06171-502441 oder per E-Mail unter folgender Adresse: beteiligung.bplan@oberursel.de gebeten.
Zusätzlich liegt der geänderte Bebauungsplanentwurf Nr. 254 „Mutter-Teresa-Straße“ mit den o.g. Unterlagen in der Zeit vom 03.09. bis 19.09.2025 (einschließlich) im Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Rathausplatz 1, Gebäude A, 4. Obergeschoss, Info-Center, während der Öffnungszeiten öffentlich aus.
Die Öffnungszeiten des Geschäftsbereiches Stadtentwicklung sind:
Montag | von 08:00 – 12:00 Uhr |
Dienstag und Mittwoch | von 08:00 – 12:00 Uhr |
Donnerstag | von 08:00 – 12:00 und 13:30 – 18:00 Uhr |
Freitag | von 08:00 – 12:00 Uhr |
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung kann auf unserer Internetseite unter https://www.oberursel.de/de/rathaus/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ eingesehen werden.
Anregungen und Bedenken
Die Öffentlichkeit kann sich während der oben genannten Frist bei der Stadt Oberursel (Taunus) zur Planung äußern.
Ihre Anregungen senden Sie bitte an den Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus), Geschäftsbereich Stadtentwicklung, z. Hd. Frau Breuer, Rathausplatz 1, 61440 Oberursel (Taunus) oder an folgende E-Mail-Adresse: stadtentwicklung@oberursel.de.
Anlagen:
Um Terminabsprachen wird gebeten:
06171/502-441
stadtentwicklung@oberursel.de
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