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Kein neuer Zebrastreifen in der Adenauerallee – Klare Gesamtbewertung der Fachbehörde
Entgegen anderslautender Berichte stellt die Stadt klar: In der Adenauerallee wird kein neuer Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) eingerichtet. Eine umfassende fachliche und rechtliche Prüfung nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie den geltenden technischen Regelwerken hat ergeben, dass die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür nicht erfüllt sind.
Bereits heute sichere Querungsmöglichkeiten vorhanden
Im direkten Umfeld bestehen bereits zwei gesicherte Querungsstellen: Ein vorhandener Zebrastreifen in nur etwa 56 Metern Entfernung sowie eine ampelgeregelte Querung in nördlicher Richtung. Ampelquerungen gelten als besonders sichere Querungshilfen. Beide Möglichkeiten sind fußläufig gut erreichbar und decken den bestehenden Querungsbedarf ausreichend ab.
Empfohlene Mindestabstände werden deutlich unterschritten
Fachliche Empfehlungen sehen vor, dass gesicherte Querungsstellen in der Regel etwa 200 Meter auseinanderliegen sollten, um den Verkehr übersichtlich und sicher zu bündeln. Mit nur 56 Metern Abstand würde dieser empfohlene Mindestwert deutlich unterschritten.
Tempo 30 – keine besondere Gefahrenlage
Im betreffenden Abschnitt gilt Tempo 30. Bei dieser niedrigen Geschwindigkeit sind normale Straßenquerungen grundsätzlich auch ohne zusätzlichen Zebrastreifen sicher möglich – sofern keine besondere Gefahrenlage besteht. Eine solche konnte an dieser Stelle nicht festgestellt werden.
Querungsbedarf entsteht überwiegend durch Einzelangebot
Ein Großteil der Querungen ist auf Gäste eines einzelnen gastronomischen Betriebs zurückzuführen. Es handelt sich damit um einen privatwirtschaftlich ausgelösten Kundenverkehr. Standortbezogene Einzelinteressen begründen nach geltendem Recht keinen Anspruch auf einen Zebrastreifen im öffentlichen Straßenraum.
Keine Unfallhäufung an der betreffenden Stelle
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass nach einer Unfallauswertung des Regionalen Verkehrsdienstes der Polizeidirektion Hochtaunus in den Jahren 2022 bis 2025 keine Unfälle in der Adenauerallee im Bereich der Querung auf Höhe des Eiscafés registriert wurden. Eine besondere Unfalllage liegt somit nicht vor.
Klare Gesamtbewertung der Fachbehörde
Ein zusätzlicher Fußgängerüberweg wäre damit nicht erforderlich, nicht geeignet und nicht angemessen und würde zudem dem Grundsatz der Beschilderungs- und Eingriffszurückhaltung (Übermaßverbot) widersprechen. In der Gesamtabwägung kommt die zuständige Straßenverkehrsbehörde zu einem eindeutigen Ergebnis:
Der bestehende Zebrastreifen, die fußläufig erreichbare Ampelquerung, die Tempo-30-Regelung, die gute Beleuchtung sowie die insgesamt konfliktarme Verkehrsführung bieten bereits heute ein ausreichendes und sicheres Angebot für den Fußverkehr. Ein weiterer Zebrastreifen würde zudem dem Grundsatz widersprechen, den Straßenraum nicht unnötig mit zusätzlichen Verkehrszeichen zu überfrachten.
Antrag des Jugendrats bereits zuvor geprüft und abgelehnt
Der Fußgängerüberweg war bereits vom Jugendrat in seiner Sitzung am 22. April 2025 beantragt worden. Nach Prüfung im Rahmen der örtlichen Verkehrsschau am 28. Mai 2025 mit Vertretungen der Straßenverkehrsbehörde, der Polizei, der Straßenbaubehörde sowie der städtischen Verkehrsplanung wurde der Antrag mit Sachstandsbericht vom 04. Juni 2025 aus den genannten fachlichen und rechtlichen Gründen abgelehnt.
Stadt setzt auf verhältnismäßige und rechtssichere Lösungen
Die Stadt steht weiterhin klar für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden, insbesondere für Fußgängerinnen und Fußgänger. Maßnahmen müssen jedoch stets rechtssicher, fachlich fundiert und verhältnismäßig sein. Diese Voraussetzungen sind für einen weiteren Zebrastreifen an dieser Stelle nicht gegeben.
Andreas Bernhardt
Stadtrat
