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Oberursel beschließt Antidiskriminierungsrichtlinie
In ihrer Sitzung vom 4. Juli 2025 beschloss die Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich eine offizielle Antidiskriminierungsrichtlinie. Diese orientiert sich am Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und ist nach dem Beschluss für die gesamte Stadtverwaltung, alle öffentlichen Einrichtungen sowie den städtischen Eigenbetrieb gültig.
Damit werden Diskriminierungen aktiv verhindert und die Grundsätze der Gleichbehandlung fest in der Verwaltung verankert – ein weiterer Baustein des Engagements der Stadt für Vielfalt, Gleichbehandlung und ein respektvolles Miteinander.
Bereits seit Mitte des Jahres 2022 gibt es in Oberursel eine Antidiskriminierungsstelle, die auf Initiative des Ausländerbeirats eingerichtet wurde und als Anlaufstelle bei Diskriminierungsfragen dient. Ihr Ziel ist es, Diskriminierung vorzubeugen und zu verhindern. Die städtische Antidiskriminierungsbeauftragte berät Betroffene, Bürgerinnen und Bürger ebenso wie Mitarbeitende der Verwaltung, und bietet Unterstützung in Diskriminierungsfällen. Außerdem organisiert sie Fortbildungen zur Prävention, betreibt Sensibilisierungs- und Öffentlichkeitsarbeit und initiiert Aktionstage und Projekte, um ein liberales und weltoffenes Klima in der Brunnenstadt zu fördern.
Bürgermeisterin Antje Runge begrüßt die Einführung einer Richtlinie als einen wichtigen Schritt: “Unsere Stadt lebt von ihrer Vielfalt, und es ist immer wichtig, den Dialog zu stärken und die Gesellschaft zu mehr Respekt und Gleichberechtigung anzuregen. Mit der Antidiskriminierungsrichtlinie unterstreichen wir, dass Diskriminierung in Oberursel keinen Platz hat. Wir stehen für ein wertschätzendes und weltoffenes Miteinander und setzen uns dafür ein, dass alle Menschen – ob Bürgerin, Bürger oder Mitarbeitende – die gleiche Wertschätzung erfahren können.”
Die Antidiskriminierungsrichtlinie der Stadt Oberursel lehnt sich eng an die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) an. Diskriminierung – etwa aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität – wird darin ausdrücklich untersagt. Oberursel beabsichtigt mit der Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinie ein deutliches Zeichen zu setzen, dass Vielfalt und Chancengleichheit grundlegende Prinzipien des städtischen Handelns sind.
Bei Beschwerden oder Hinweisen auf Benachteiligung können sich künftig sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch städtische Beschäftigte vertrauensvoll an die Antidiskriminierungsstelle wenden. Die Antidiskriminierungsbeauftragte nimmt alle Meldungen entgegen, behandelt sie vertraulich und geht den Vorfällen in Absprache mit den zuständigen Stellen nach.
Ziel ist es, mögliche Diskriminierungen zügig aufzuklären und einen fairen, wertschätzenden Umgang im Alltag der Verwaltung zu gewährleisten. Sollte es zu Fehlverhalten gekommen sein, können auf Basis der Richtlinie entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, um Wiederholungen zu verhindern.
Antje Runge
Bürgermeisterin