Neue Wohnanlage in der Karl-Hermann-Flach-Straße zur Unterbringung geflüchteter Menschen

Neue Wohnanlage in der Karl-Hermann-Flach-Straße zur Unterbringung geflüchteter Menschen

Die Zahl der Menschen, die weltweit vor Krieg, Konflikten und Verfolgung fliehen müssen, war noch nie so hoch wie heute. Ende 2022 waren 19 Millionen Menschen mehr auf der Flucht als noch Ende 2021 – dies entspricht einem Anstieg von 21 Prozent und ist damit der größte Zuwachs innerhalb eines Jahres, den das Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen UNHCR je verzeichnet hat.

Aktuell gibt es im Hochtaunuskreis zur Unterbringung Geflüchteter 2.742 Plätze in Gemeinschaftsunterkünf­ten, die zum größten Teil direkt vom Hochtaunuskreis angemietet und betreut werden. Zwar wird mit Hochdruck am Ausbau der Plätze gearbeitet, dennoch besteht bereits eine Überbelegung der eigentlichen Platzkapazitäten, so dass inzwischen Gemeinschafts­räume belegt sind.

Der Hochtaunuskreis wird laut aktueller Ankündigung des Regierungspräsidiums bis zum Jahresende ca. 900 Menschen aufnehmen müssen, die Kapazitäten des Kreises werden somit in Kürze erschöpft sein. „Die Stadt Oberursel wurde durch den Hochtaunuskreis aufgefordert, Unterbringungsmöglichkeiten in Oberur­sel zu schaffen und den Kreis bei der Suche nach Akutunterbringungen zu unterstützen. Wir betreiben seit Monaten intensivste Recherchen, um zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten zu finden und die Kapa­zitäten auszubauen. Aufgrund der hohen Miet- und Bodenpreise in Oberursel und des Mangels an bezahlbarem Wohnraum gestaltet sich dies jedoch als sehr schwierig“, so Erster Stadtrat Christof Fink.

Neue Wohnanlage in der Karl-Hermann-Flach-Straße für 150 geflüchtete Menschen

Zur akut notwendigen Unterbringung von ca. 150 ge­flüchteten Menschen läuft derzeit die Planung zur Errichtung einer Wohnanlage in der Karl-Hermann-Flach-Straße, bestehend aus Wohneinheiten für je­weils zwei bzw. vier Personen.

Die erforderliche öffentliche Ausschreibung für die Lie­ferung und Errichtung der Wohnanlage ist gerade erfolgt. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten müssen aus den aktuellen Haushaltsmitteln finanziert werden. Die Wohnanlage wird durch den BSO er­richtet und verwaltet, die Finanzierung erfolgt durch einen Investitionszuschuss der Stadt. Der laufende Betrieb wird mit den entsprechenden Zuwendungen des Landes bzw. Kreises finanziert. Sobald der Zeit­punkt der Errichtung und Inbetriebnahme bekannt ist, wird dies kommuniziert.

 „Für die Unterbringung von Flüchtlingen und Obdach­losen in Oberursel sind zukünftig zusätzliche Maßnah­men erforderlich, unter anderem geht es hierbei um die Errichtung einer weiteren Gemeinschaftsunter­kunft. Weiterhin arbeiten wir daran, Obdachlose zu­künftig nicht mehr in Mobilheimen, sondern in einer festen Unterkunft unterzubringen. Sämtliche Maßnah­men werden finanzielle Auswirkungen auf den städti­schen Haushalt haben“, so Erster Stadtrat Christof Fink.

Christof Fink

Erster Stadtrat