Bürgerservice

Neue „Meldeplattform Grünschnitt“: sicher unterwegs auf freien Gehwegen!


Seit heute ist die neue „Meldeplattform Grünschnitt“ unter http://www.oberursel.de/Fussverkehr aufrufbar. Hier können Sie der Stadtverwaltung Örtlichkeiten nennen, an denen ein fehlender Grünschnitt* Geh- und Radwege einengt und so die Nahmobilität behindert. Die Verwaltung prüft die Hinweise und gibt sie zur Beseitigung an die zuständigen Eigentümerinnen und Eigentümer oder den Bau & Service Oberursel (BSO) weiter. Persönliche Daten der Hinweisgebenden unterliegen dem Datenschutz.

Bürgermeisterin Antje Runge begrüßt den Start des neuen Angebots: „Mit der Meldeplattform haben wir eine unkomplizierte Möglichkeit geschaffen, auf Missstände hinzuweisen, damit diese zügig behoben werden. Dies soll an vielen Stellen zu nachhaltigen Verbesserungen, insbesondere im Fußverkehr, führen. Freiraum und eine gute Sicht sind wichtig, damit Fußgängerinnen und Fußgänger nicht auf die die Fahrbahn ausweichen müssen und eine gute Sicht an Ausfahrten oder Kreuzungen haben. So können wir gemeinsam sicher und komfortabel in Oberursel unterwegs sein.“

Im Rahmen der Bürgerbeteiligung zur Erarbeitung des Fußverkehrskonzepts, das im Juli 2023 von der Stadtverordnetenversammlung verabschiedet wurde, zeigte sich, dass fehlender Grünschnitt an vielen Stellen die Nutzbarkeit von Wegen beeinträchtigt und so die Attraktivität des Fuß- und Radverkehrs mindert. Besonders betroffen sind Kinder, ältere Menschen und Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. „Wir arbeiten täglich an der Verbesserung der Bedingungen für den Fußverkehr. Unsere Mitarbeitenden können jedoch nicht überall sein und sind daher auf Ihre Mithilfe angewiesen. Danke für Ihre Rückmeldungen!“, macht Antje Runge die Wichtigkeit von Beteiligung und Dialog deutlich. Gleichzeitig betont sie die Verantwortung der Eigentümerinnen und Eigentümer: „Wer Bäume oder Hecken auf seinem Grundstück pflanzt, muss durch regelmäßige Pflege dafür sorgen, dass diese die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen.“

Für weitere Rückfragen steht der Projektverantwortliche Falko Görres, Tel. 06171 502 430 oder E-Mail: falko.goerres@oberursel.de zur Verfügung.

*Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern im öffentlichen Verkehrsraum

Bäume, Sträucher und Hecken entlang öffentlicher Straßen und Wege verschönern das Landschafts- und Stadtbild und leisten außerdem einen wichtigen Beitrag zum Stadtklima. Das Wachstum der Pflanzen bringt es aber immer wieder mit sich, dass an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet Anpflanzungen in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen. Damit Hecken und Formgehölze auch nach dem Pflanzenzuwachs keine Beeinträchtigung für den öffentlichen Verkehr darstellen, sollte ein regelmäßiger Schnitt erfolgen. Schonende Form- Pflege- und Zuwachsrückschnitte sind auch zwischen dem 1. März und 30. September erlaubt, soweit der Artenschutz beachtet wird und keine geschützten Arten wie zum Beispiel brütende Vogelarten oder Fledermäuse inklusive deren Fortpflanzungs- und Ruhestätten beeinträchtigt werden.

Beeinträchtigt der pflanzliche Überwuchs bereits die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, sind insbesondere grenznah gesetzte Hecken bis auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Die Hauptpflegearbeiten sind im Winterhalbjahr durchzuführen. Dabei sind die in den Straßenraum hineinragenden Äste der Bäume grundsätzlich so zurückzuschneiden, dass ein Lichtraumprofil über Fahrbahnen von 4,50 Meter Höhe gewahrt wird. Im Bereich des Geh- und Radweges genügt ein Freiraum von 2,50 Meter ab der Gehwegoberfläche.

 

Antje Runge
Bürgermeisterin