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Umbau Main-/Dornbachstraße
Umbaumaßnahmen in der Main- und Dornbachstraße erfolgreich abgeschlossen: Mehr Sicherheit und Platz für alle, mehr Grün, Versickerungsflächen, Barrierefreiheit
Um weiterhin eine sichere Führung für den Radverkehr aus dem Oberurseler Norden in Richtung Innenstadt und Schulen im Quartier Liebfrauen (und natürlich auch in Gegenrichtung) anbieten zu können, mussten wegen des im Bau befindlichen Gefahrenabwehrzentrums (GAZ) andere Wege für den Fuß- und Radverkehr gefunden werden. Eine Führung über das Gelände des GAZ ist nicht möglich, andere Varianten entlang des Geländes konnten aus Kosten-, Platz- oder Sicherheitsgründen nicht umgesetzt werden.
Die Stadtverordnetenversammlung und die Ortsbeiräte Nord und Mitte (direkt angrenzend) haben die Umgestaltung der Main- und Dornbachstraße zur Fahrradstraße beschlossen.
Die Arbeiten an der Main- und Dornbachstraße sind im Juli 2025 abgeschlossen worden. Die Nebenfahrbahn der Dornbachstraße sowie die Mainstraße sind nun als Fahrradstraße ausgewiesen. Kraftfahrzeuge sind dort weiterhin zugelassen, der Radverkehr hat jedoch grundsätzlich Vorrang. Die Richtung der Einbahnstraße wurde gedreht, die Einfahrt mit Kfz ist künftig von Norden her möglich, die Tiefgaragen und Stellplätze der anliegenden Häuser bleiben jederzeit erreichbar.

© Stadt Oberursel
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Umgestaltung
Was war der Anlass und das Ziel des Umbaus?
Die bestehende und viel genutzte Radwegeverbindung aus dem Oberurseler Norden in Richtung Innenstadt und der Schulzentren im Quartier Liebfrauen verläuft aktuell über das künftige Gelände des Gefahrenabwehrzentrums (GAZ) und kann daher seit Baubeginn GAZ nicht mehr genutzt werden. Alternativlösungen mussten daher im Vorfeld geplant und umgesetzt werden.
Das Ziel der Planungen war es, eine attraktive und sichere Radverkehrsverbindung zu schaffen, die den Oberurseler Norden an die Innenstadt anbindet und dabei die vielbefahrene Hohemarkstraße meidet. So kann der Radverkehr gefördert werden – ein Ziel, das die Stadtpolitik unter anderem mit dem Verkehrlichen Leitbild der Stadt festgeschrieben hat.
Die Fachabteilung Mobilität und ein beauftragtes Planungsbüro haben unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und fachlichen Richtlinien verschiedene Varianten hinsichtlich Sicherheit, Kosten, Verkehrsführung und Machbarkeit geprüft und bewertet. Die mit Abstand beste Variante ist die jetzt umgesetzte: den Radweg in Form einer Fahrradstraße über die untere Dornbachstraße bis zur Kreuzung Dornbachstraße/ Lahnstraße zu führen. Diese Fahrradstraße ist ein Baustein der zukünftigen Fahrradachse, die über die Herzbergstraße fortgesetzt werden und bis zur Zeppelinstraße führen soll.
Wer hat den Umbau beschlossen?
Der Umbau wurde von der Stadtverordnetenversammlung (dem demokratisch gewählten kommunalen Parlament) nahezu einstimmig beschlossen. Der Beschluss zur Vorplanung erfolgte am 03.02.2022 mit 41:1 Ja-Stimmen: https://oberursel.ratsinfomanagement.net/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZR8aeaGqWFzTkfgIzp7atEM,
Der Ortsbeirat Nord stimmte dem Bau am 26.1.2022 einstimmig zu: https://oberursel.ratsinfomanagement.net/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZR8aeaGqWFzTkfgIzp7atEM
Die Entwurfsplanung wurde am 02.02.2023 mit 42:2 Ja-Stimmen von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen: https://oberursel.ratsinfomanagement.net/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZU4Kn-bsqPRmkx5MoRQIYQ8
Der Ortsbeirat Nord stimmte der Entwurfsplanung am 25.1.2023 einstimmig, zu: https://oberursel.ratsinfomanagement.net/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZU4Kn-bsqPRmkx5MoRQIYQ8
All diese Beschlüsse fielen nach Diskussion in öffentlicher Sitzung.
Was ändert sich vor Ort?
Fahrradstraße
Die Straßenquerschnitte der Dornbach- und der Mainstraße ändern sich nur minimal. Um den Radverkehr gesichert zu führen, werden die Nebenfahrbahn der Dornbachstraße sowie die Mainstraße zur Fahrradstraße, mit Zusatzzeichen „Kfz frei“, sodass also auch zukünftig mit dem Auto dort gefahren werden darf, unter Beachtung der in Fahrradstraßen geltenden Verkehrsregeln.
Die Richtung der Einbahnstraße wird gedreht, die Einfahrt mit Kfz ist künftig von Norden her möglich, die Tiefgaragen und Stellplätze der anliegenden Häuser bleiben jederzeit erreichbar.
Markierungen
In der Fahrradstraße werden die Fahrbahnränder und die Sicherheitstrennstreifen neben den Parkplätzen (die sog. „dooring zone“) farblich markiert. Zusätzlich werden die Kreuzungs- und Einmündungsbereiche rot markiert, um allen Verkehrsteilnehmenden zu signalisieren, dass hier eine Fahrradstraße beginnt bzw. endet. In der Mainstraße werden die Parkflächen sichtbarer markiert.
Querungsstelle für Fußverkehr
Zusätzlich zum Fußgängerüberweg im Norden führt künftig eine markierte Querungsstelle den Fußverkehr sicher über beide Fahrbahnen der Dornbachstraße und durch den Grünstreifen.
Die Führung von Rad- und Fußverkehr wurde ausführlich mit Anliegern sowie weiteren wichtigen Akteuren (ADFC, Blindenverband etc.) abgestimmt.
Bäume
Im Grünstreifen zwischen den beiden Fahrbahnen der Dornbachstraße wurden sieben beschädigte oder kranke Bäume gefällt. Diese werden im Herbst durch 12 neue ersetzt.
Parkplätze
Die Schrägparkplätze in der Dornbachstraße werden auf die andere Seite des Grünstreifens in der Mitte verlegt und können künftig von der Hauptfahrbahn aus angefahren werden. So werden Konflikte zwischen ein- und ausparkenden Fahrzeugen und dem Radverkehr vermieden. An der Nebenfahrbahn verbleiben vier geforderte Parkplätze für Kurzparker (2 Stunden Parkdauer zwischen 8 und 19 Uhr, Lieferverkehr, Pflegedienste etc.) sowie Parkplätze für Menschen mit Behinderungen.
Im gesamten Bereich verbleiben nach Umgestaltung öffentliche 29 Parkplätze, eine Reduzierung von 4 Parkplätzen zum Zustand vorher. Dies wurde ausführlich im BUKA am 19.1.2022 diskutiert und in einer Protokollnotiz festgehalten. https://oberursel.ratsinfomanagement.net/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZYHrRxon9wQJbejOny0sxQu0zkWt3Ae7Vx7ps26TdmcM/Beschlusstext_VL-3-2022_-oeffentlich-_Bau--_Umwelt-_und_Klimaschutzausschuss_19.01.2022.pdf
Warum funktioniert keine andere Führung der Fahrradstraße hinter der Schule?
Es wurden verschiedene Varianten geprüft. Eine Führung über das Gelände des GAZ (von Norden kommend über den Weg zwischen Dampfbahnclub und Hans-Thoma-Schule und dann nach Westen verschwenkend) hätte die verfügbare Fläche für das GAZ zu stark vermindert. Außerdem hätte der Radweg dann mit zwei 90-Grad-Kurven zwischen zwei hohen Zäunen (einmal zum GAZ und einmal zum Grundstück Lahnstraße 5) geführt werden müssen, was im Sinne der sozialen Sicherheit nicht zu empfehlen ist.
In der Gesamtabwägung bietet die Führung über die Main- und Dornbachstraße hinsichtlich Verkehrssicherheit, Direktheit, Aufwand, Umsetzbarkeit, Förderwürdigkeit, Berücksichtigung der umliegenden Bedarfe die beste Lösung und wurde entsprechend vom Parlament beschlossen.
Eine Führung nach Osten in Richtung Autobahn wurde ebenfalls geprüft. Dort hätte der Radweg in weitere Strecken über den Dornbachnebengraben geführt werden müssen. Dies hätte einen Eingriff in den als Gewässer einzustufenden Bachlauf und daraus folgende ein Brückenbauwerk bedeutet. Wegen der umwegigen Führung sowie die höheren Kosten wurde die Variante nicht weiter verfolgt.
Wurden die Interessen von Anwohnenden berücksichtigt?
Ja. Anwohnende konnten wie alle anderen im Rahmen der ausführlichen öffentlichen Beratung in den städtischen Gremien ihre Anliegen in die Planung des Projektes einbringen. Im Zuge der Planungen durch Fachabteilung und externes Planungsbüro wurden – wie bei Straßenplanungen üblich – die Interessen aller relevanten Personengruppen (Anwohnende, Pendelverkehr, Lieferverkehr, Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, ältere Menschen, Kinder sowie Träger Öffentlicher Belange wie Feuerwehr, Rettungsdienste und Betreiber des öffentlichen Nahverkehrs) betrachtet. Wie bei Planungs- und Beteiligungsprozessen üblich, musste schlussendlich aus der Vielzahl der sich teilweise widersprechenden Interessen eine Abwägung stattfinden.
Wurde die Öffentlichkeit bei der Planung eingebunden?
Ja. Die Beratung der Planung in den öffentlichen Gremien (siehe „Wer hat den Umbau beschlossen?“) geschah öffentlich, alle interessierten Personen hatten die Gelegenheit, Unterlagen einzusehen, sich in den Beratungen zu Wort zu melden oder Fragen zu stellen.
Wer war an der Planung beteiligt?
Federführend für das Projekt ist die Abteilung „Nachhaltigkeit, Klima-, Umweltschutz und Mobilität“ der Stadtverwaltung. Die Planungen wurden von einem externen Planungsbüro erarbeitet. Die finalen Pläne sind abgestimmt mit der Feuerwehr, der Straßenverkehrsbehörde, der Landespolizei, den Stadtwerken, dem Verkehrsverband Hochtaunus, der städtischen Beauftragten für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung, dem Blindenverband und dem Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC).
Was kostet die Umgestaltung?
Die Kosten für das Projekt liegen bei 334.000 € (netto) bzw. 398.000 € (brutto), [FG1] inklusive der Kosten für die Planung, bauliche Maßnahmen, Anlage der Grünflächen sowie Markierung und Beschilderung. Das Land Hessen übernimmt im Rahmen der Förderung der Nahmobilität 148.000 €, [FG2] so dass der Stadt Oberursel Kosten von 250.000 € entstehen.
Kann ich weiterhin mit dem Auto in die Dornbach- und Mainstraße fahren?
Ja. Die Straßen sind als Fahrradstraßen mit Zusatzbeschilderung „Kfz frei“ beschildert, so dass grundsätzlich – unter Beachtung der neuen Einbahnstraßenregelung – dort auch mit dem Auto gefahren werden darf.
Sind Parkplätze weggefallen?
Ja, durch die Neuordnung gibt es nun insgesamt weniger dauerhafte Abstellmöglichkeiten für PKW im öffentlichen Raum . In der Mainstraße ändert sich nichts; in der Nebenfahrbahn der Dornbachstraße sind 33 Schrägparkstände entfallen. Dem gegenüber stehen 29 neu geschaffene Parkstände, es sind also insgesamt 4 Parkstände entfallen – das entspricht dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Entwurfsplanung. Vor dem Hintergrund, dass die angrenzenden Häuser über Tiefgaragen und Garagen verfügen, ist diese moderate Reduktion angemessen.
Ist die Umgestaltung in ein Gesamtkonzept eingebettet?
Ja. Die Planungen zur Fahrradstraße Dornbachstraße / Mainstraße schließen an das Konzept einer Fahrradachse parallel zur Hohemarkstraße an, die von der Dornbachstraße bis über Erich-Ollenhauer-, Herzberg- und Zeppelinstraße bis zum Bahnhof Oberursel geführt werden soll. Zusätzlich ist die Umgestaltung eingebettet in die Planungen des Gefahrenabwehrzentrums an der Lahnstraße. Darüber hinaus schließt die Umgestaltung an mehrere städtische Konzepte an, darunter das verkehrliche Leitbild der Stadt, das Fußverkehrskonzept, das Radverkehrskonzept und nicht zuletzt an das Klimaschutzkonzept.
Was ist eine „Fahrradstraße“?
Eine Fahrradstraße ist laut Straßenverkehrsordnung eine Straße, in der der Fahrradverkehr Vorrang hat, andere Fahrzeuge sind dort nur „zu Gast“. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. So dürfen Radfahrende in einer Fahrradstraße nebeneinander fahren, auch wenn dadurch das Überholen unmöglich wird. Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr sowie Elektrokleinstfahrzeuge wie e-Scooter darf Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt (dies ist vor Ort der Fall). Für jeglichen Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h (vgl. StVO Anlage 2, Zeichen 244.1, „Fahrradstraße“).
Wer war an der Planung beteiligt?
Federführend für das Projekt ist die Abteilung „Nachhaltigkeit, Klima-, Umweltschutz und Mobilität“ der Stadtverwaltung. Die Planungen wurden von zwei externen Planungsbüros erarbeitet, für die Durchführung der Bürger*innenbeteiligung wurde ein darauf spezialisiertes Beratungsunternehmen herangezogen. Die finalen Pläne sind abgestimmt mit der Feuerwehr, der Straßenverkehrsbehörde, der Landespolizei, den Stadtwerken, dem Verkehrsverband Hochtaunus sowie der städtischen Beauftragten für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung.
Was ist eine „Fahrradstraße“?
Eine Fahrradstraße ist laut Straßenverkehrsordnung eine Straße, in der der Fahrradverkehr Vorrang hat, andere Fahrzeuge sind dort nur „zu Gast“. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. So dürfen Radfahrende in einer Fahrradstraße nebeneinander fahren, auch wenn dadurch das Überholen unmöglich wird. Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr sowie Elektrokleinstfahrzeuge wie e-Scooter darf Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt (dies wird vor Ort der Fall sein). Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h (vgl. StVO Anlage 2, Zeichen 244.1, „Fahrradstraße“).
Wie werden die getroffenen Maßnahmen evaluiert?
Nach dem Umbau wird das Verkehrsgeschehen mithilfe anonymisierter Verkehrszählungen und –Beobachtungen analysiert. Sollten Probleme mit einzelnen Elementen der Verkehrsführung zutage treten, werden diese im Rahmen der laufenden Zusammenarbeit zwischen der Fachabteilung und der Straßenverkehrsbehörde bearbeitet.
Kann ich weiterhin mit dem Auto in die Zeppelinstraße fahren?
Ja. Die Zeppelinstraße wird eine Fahrradstraße mit Zusatzbeschilderung „Kfz frei“, so dass grundsätzlich dort auch mit dem Auto gefahren werden darf. Aus Richtung Süden (Nassauer Straße) kommend ändert sich nichts, aus Richtung Norden (Liebfrauenstraße) ändert sich insofern etwas, als dass die Einfahrt in die Zeppelinstraße kommend zu Schulbeginn und -Ende (montags bis freitags 7:30 – 8:30 sowie 13:00 – 14:00) verboten wird. Zu allen anderen Zeiten ist die Zufahrt weiterhin möglich.
Kann ich mich zukünftig beteiligen?
Wenn Sie Anregungen, Fragen, Lob oder Kritik zur Umgestaltung des Bereichs oder zum Verkehrsgeschehen in Oberursel generell haben, können Sie die Verwaltung per E-Mail oder Telefon kontaktieren (siehe linke Leiste).
Eine formelle Bürgerbeteiligung ist für dieses abgeschlossene Projekt jedoch nicht vorgesehen; eine grundlegende Veränderung oder Rückkehr zum Status Quo ist nicht zu erwarten.
Ebenso steht Ihnen die Möglichkeit offen, Ihr Anliegen in den öffentlichen Sitzungen des Ortsbeirats vorzubringen (eine Terminübersicht finden Sie unter https://rim.ekom21.de/oberursel/termine).
Wie wird verhindert, dass niemand mit dem Auto von Süden in die Fahrradstraße hineinfährt?
Die Einfahrt kann nicht baulich gegen das ordnungswidrige Einfahren gesichert werden, denn das würde auch das ordnungsgemäße Ausfahren verhindern. Entsprechend wird die Einfahrt lediglich durch Verkehrszeichen VZ 209 (vorgeschriebene Fahrtrichtung) sowie VZ 267 (Verbot der Einfahrt) geregelt.
Kontakt
Fragen & Anregungen
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Kommende Veranstaltungen
Am Mittwoch, 5. November, werden Mitarbeitende der städtischen Fachplanung im Rahmen der Sitzung des Ortsbeirats Nord einen Überblick über den Umbau geben und Fragen beantworten sowie Anmerkungen, Lob und Kritik zu den getroffenen Maßnahmen aufnehmen. Die Veranstaltung findet ab 19:30 im Hedwigsheim - Gemeindezentrum der Pfarrei St. Ursula statt. Die Tagesordnung der Sitzung wird zeitnah unter https://rim.ekom21.de/oberursel/tops/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZa5FWfGCdQH82y1ySrybU8w veröffentlicht.
