Sefton Park main field in heatwave

Klimaanpassung 

Klimaanpassung in Oberursel

Klimaanpassungskonzept

Temperaturrekorde, trockene Sommer, Starkregen - die Folgen des Klimawandels werden zunehmend auch in Oberursel spürbar. So sind Maßnahmen zur Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels auch in unserer Stadt unumgänglich.

Die Stadt Oberursel (Taunus) hat daher für das Stadtgebiet ein Klimaanpassungskonzept entwickelt - zwei versierte Fachbüros waren von Herbst 2021 bis Sommer 2023 tätig. Am 28.09.2023 erfolgte die Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung.

Die aktuelle Fassung besteht aus umfangreichen Erläuterungen, Themenkarten, einer umfassenden und priorisierenden Maßnahmensammlung sowie einer zusammenfassenden Kurzfassung.

Im Ergebnis sind eine Vielzahl an konkreten Maßnahmen formuliert, die u.a. auf Hitzeperioden inkl. zunehmende Überwärmung im bebauten Bereich, Starkregen mit erhöhten Abflussereignissen inkl. Hochwasserschutz, das Trinkwasser- und Regenwassermanagement sowie Stürme und Störungen von Kaltluftproduktion inkl. Kaltluftabfluss Bezug nehmen.

Begleitend wurde eine umfängliche Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt. Diese hatte auch zum Ziel, die anstehende Umsetzung der Maßnahmen durch Sensibilisierung und Motivation in der gesamten Stadtgesellschaft mit einer möglichst großen Breitenwirkung zu forcieren.

Das Klimaanpassungskonzept wurde am 28.09.2023 von der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der Vorlage VL-87/2023 beschlossen.


Die Umsetzung des Klimaanpassungskonzepts ist schwerpunktmäßige Aufgabe des Klimaanpassungsmanagements.

Hierzu werden ab Januar 2024 zusätzliche, geförderte Personalkapazitäten bereitgestellt.



Rückblick: Ausarbeitung des Klimaanpassungskonzepts

Projektablauf:

  • Herbst 2021: Auftragserteilung, Bestandserhebung und Analysephase
  • Winter/Frühjahr 2021/2022: Erstellung der Themenkarten „Klimafunktionskarte“ und „Starkregengefahrenkarte“ als integraler Bestandteil des Konzepts
  • Sommer 2022: Bürgerbeteiligung zu den Themenkarten (Onlineveranstaltung)
  • Herbst 2022: Start Konzeptentwicklung inkl. Handlungspriorisierung und Maßnahmenkatalog
  • Winter 2022/2023: Abstimmung des Vorentwurfs mit Akteuren
  • Frühjahr 2023: Bürgerbeteiligung (Termin Onlineveranstaltung: 05.05.2023)
  • Sommer 2023: Vorlage zur Beschlussfassung in den politischen Gremien
  • 28.09.2023: Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung.


Aufzeichnung der Online-Veranstaltung vom 5.5.23

Die Tagesordnung umfasste folgende Punkte:

  1. Präsentation der beiden final erstellten Themenkarten "Starkregengefahrenkarte" und "Klimafunktionskarte".
  2. Ergebnispräsentation der beiden Teilbereiche "Starkregen" und "Klimafunktion" mit Maßnahmenkatalogen und Planungshinweiskarten.

Anschließend bestand die Möglichkeit einer aktiven Beteiligung. Es konnten Fragen gestellt und Ergänzungen oder Hinweise gegeben werden.


Kontakt & Fragen

Klimaanpassungsmanagerin

Nha-Yong Au

+49 6171 502-378


Förderung Klimaanpassungsmanagement

Das Klimaanpassungsmanagement wird unter dem Vorgabentitel 

"DAS-A.2: Umsetzung eines integrierten Klimaanpassungskonzepts für die Stadt Oberursel" 

und dem Förderkennzeichen 

67DAA00772

vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und seinem bevollmächtigten Projektträger PT Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG) gGmbH gefördert.

Das Vorhaben soll sicherstellen, dass die Umsetzung des integrierten Klimaanpassungskonzepts der Stadt Oberursel (Taunus) mit seinen prioritären Maßnahmen im Rahmen eines nachhaltigen Anpassungsmanagements durch die Beschäftigung eines/einer Klimaanpassungsmanager*in für die Dauer von drei Jahren begleitet wird.

Der/Die Klimaanpassungsmanager*in soll durch die Bereitstellung von Informationen, Öffentlichkeitsarbeit, Moderation, Sensibilisierung, Mobilisierung und übergreifendem Management die Umsetzung des Gesamtkonzepts und der Anpassungsmaßnahmen begleiten, unterstützen und sicherstellen.



Förderung Klimaanpassungskonzept

Das Klimaanpassungskonzept wurde nach Ziffer II/2 der Förderrichtlinie des Landes Hessen auf Grundlage der Kommunalen Klimarichtlinie – Konjunkturförderung Sondervermögen „Hessens gute Zukunft sichern“ (Stand 04.05.2021) mit 98.500 Euro Zuwendung gefördert. 





Hessenmarke_HMUKLV_3-zeilig_oben