Verkehrsübergabe von Erschließungs-/Verkehrsanlagen


  1. Die Erschließungsanlage Stichstr. Im Wall zwischen Im Wall 8 und Lange Str. 67 b in der Gemarkung Bommersheim, Flur 4, Flurstücke 186/9 teilweise, 185/3, 85/80, 183/7, 310/1, 311/1 und 183/8 wurde gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) mit der tatsächlichen Verkehrsübergabe am 16.12.2019 dem öffentlichen Verkehr übergeben. 
  2. Die Erschließungsanlage Else-Kröner-Straße in der Gemarkung Oberursel, Flur 78, Flurstück 8868 wurde gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) mit der tatsächlichen Verkehrsübergabe am 20.02.2019 dem öffentlichen Verkehr übergeben. 
  3. Die Erschließungsanlage Grenzweg zw. Eschenweg und Flurstücksende 4093 (Länge: ca. 70 m) in der Gemarkung Oberstedten, Flur 9, Flurstück 589/2 teilweise, sowie in der Gemarkung Oberursel, Flur 94, Flurstück 9005/2 teilweise, wurde gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) mit der tatsächlichen Verkehrsübergabe am 14.11.2019 dem öffentlichen Verkehr übergeben. Nach § 39 Abs. 1 HStrG wird die öffentliche Nutzung auf den Anliegerverkehr beschränkt. 

Die genannten Erschließungs-/Verkehrsanlagen sind gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3 a des HStrG der Gruppe der Gemeindestraßen zugeordnet.

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus), Rathausplatz 1, Widerspruch erhoben werden.

Vor der Entscheidung über den Widerspruch legt der Magistrat den Widerspruch einem bei der Stadt Oberursel (Taunus) gebildeten Ausschuss vor. Vor diesem Ausschuss werden die Beteiligten mündlich gehört. Auf die Anhörung kann verzichtet werden. Es wird gebeten, mit der Einlegung des Widerspruchs mitzuteilen, ob auf die Anhörung verzichtet wird.

Wir weisen darauf hin, dass nach § 14 des Hess. Ausführungsgesetzes zur Verwaltungsgerichtsordnung (AGVwGO) ein erfolglos gebliebener oder zurückgenommener Widerspruch kostenpflichtig ist.

 

Oberursel (Taunus), den 04.03.2021

Der Magistrat

Im Auftrag

 

Becher