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Verkehrsübergabe der Erschließungsanlage Stichstr. Gartenstr. zw. Hausnummer 59 und 61
Verkehrsübergabe der Erschließungsanlage Stichstr. Gartenstr. zw. Hausnummer 59 und 61
Die Erschließungsanlage Stichstr. Gartenstr. zwischen Hausnummer 59 und 61 in der Gemarkung Stierstadt, Flur 9, Flurstück 3913/13 wurde gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) mit der tatsächlichen Verkehrsübergabe am 20.12.2018 dem öffentlichen Verkehr übergeben. Diese Straße ist gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3 a des HStrG der Gruppe der Gemeindestraßen zugeordnet.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus), Rathausplatz 1, Widerspruch erhoben werden.
Vor der Entscheidung über den Widerspruch legt der Magistrat den Widerspruch einem bei der Stadt Oberursel (Taunus) gebildeten Ausschuss vor. Vor diesem Ausschuss werden die Beteiligten mündlich gehört. Auf die Anhörung kann verzichtet werden. Es wird gebeten, mit der Einlegung des Widerspruchs mitzuteilen, ob auf die Anhörung verzichtet wird.
Wir weisen darauf hin, dass nach § 14 des Hess. Ausführungsgesetzes zur Verwaltungsgerichtsordnung (AGVwGO) ein erfolglos gebliebener oder zurückgenommener Widerspruch kostenpflichtig ist.
Oberursel (Taunus), den 18.11.2021
Der Magistrat
Im Auftrag
Becher