Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oberursel (Taunus)  


Herr Jens Uhlig, An der Heide 11, 61440 Oberursel (Taunus)

vom Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) hat am 01.04.2022 aufgrund seiner Ernennung zum hauptamtlichen Stadtrat sein Mandat als Mitglied der Stadtverordnetenversammlung verloren (§ 33 Abs. 1 Nr. 2 Kommunalwahlgesetz (KWG) in Verbindung mit § 65 Abs. 2 Hessische Gemeindeordnung (HGO)). An seine Stelle rückt die nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages der CDU mit den meisten Stimmen (§ 34 Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG)):

 

Frau Nicole Müller, Auf der Platte 2, 61440 Oberursel (Taunus).

Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte der Stadt Oberursel (Taunus) innerhalb von zwei Wochen Einspruch erheben. Der Einspruch ist innerhalb der genannten Frist im Einzelnen zu begründen und schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter einzureichen. Wird nicht die Verletzung eigener Rechte geltend gemacht, so ist der Einspruch nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen (§ 25 KWG).

 

Oberursel (Taunus), den 01.04.2022

 

Weil

Gemeindewahlleiter