Städtischer Bebauungsplan

Aktuelle Bebauungsplanverfahren


Auf dieser Seite informieren wir Sie über die derzeit im Verfahren befindlichen Bebauungspläne. 

Nachfolgend finden Sie Informationen zu den laufenden Planverfahren, einschließlich der Planunterlagen, Bekanntmachungen sowie politische Beschlüsse, gegliedert jeweils nach Stadtteilen.

Bommersheim

Bebauungsplan Nr. 256

"Westlich der Geschwister-Scholl-Straße"

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  • Plangebiet

    Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 1,2 ha befindet sich in der Gemarkung Bommersheim, westlich der Geschwister-Scholl-Straße und nordöstlich angrenzend an den Alten Friedhof. Es erstreckt sich hinter der bestehenden Wohnbebauung entlang der Homburger Landstraße und der Gebäudezeile westlich der Geschwister-Scholl-Straße. Der Geschwister-Scholl-Platz liegt ebenfalls im Plangebiet. Neben privaten Grundstückseigentümern verfügt auch die Stadt Oberursel selbst im Plangebiet über Eigentum.

  • Anlass und Planungsziel

    Der Bebauungsplan Nr. 256 "Westlich der Geschwister-Scholl-Straße" trägt dem Wohnbedarf der Bevölkerung und der anhaltend großen Nachfrage nach Baugrundstücken im Stadtgebiet Rechnung. Im Plangebiet sollen kleine Einzel- und Doppelhäuser entstehen, die insbesondere von jungen Familien gesucht werden.

    Es ist das erklärte Ziel der Stadt Oberursel, Innenentwicklung vor Außenentwicklung zu favorisieren. Das Plangebiet erfüllt darüber hinaus mehrere entscheidende Kriterien: Es kann als Wohnbaufläche aus dem Regionalen Flächennutzungsplan entwickelt werden und die verkehrliche Erschließung ist über einfache ergänzende Maßnahmen möglich. Ein besonderer Vorteil der zu entwickelnden Fläche ist seine Lage in Innenstadtnähe und die eine gute ÖPNV- Anbindung an U- und S-Bahn.

    Kennzeichnend für das kleine Gebiet ist zudem seine ruhige und grüne Lage im rückwärtigen Bereich, die hohe Wohnqualität verspricht. Die Lage macht es erforderlich, eine zukünftige Wohnbebauung in Einklang mit der angrenzenden Friedhofsnutzung und dem Denkmalschutz zu bringen. Besonderes Augenmerk liegt darauf, Aspekte der grünen und blauen Infrastruktur umfassend miteinzuplanen (z.B. Integration von „Schwammstadtelementen“). 

  • Städtebauliches Konzept

    Durch das beauftragte Planungsbüro wurde zunächst ein städtebauliches Konzept für den rückwärtigen, bislang unbebauten Bereich erarbeitet. Dieses musste insbesondere auf die Erfordernisse der vorhandenen Grundstückssituation abgestimmt werden. Darauf aufbauend wurde der Bebauungsplanentwurf erstellt.

  • Projektverlauf

    • Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 256 "Westlich der Geschwister-Scholl-Str." wurde am 19.09.2019 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Dieser wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt.
    • Benötigte Fachgutachten (Artenschutz, Verkehr, Bodenuntersuchung) und ein städtebauliches Konzept wurden erstellt.
    • Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wurde im Zeitraum vom 14.05.2024 bis 14.06.2024 durchgeführt.
    • Der Satzungsbeschluss wurde am 19.11.2024 von der Stadtverordnetenversammlung gefasst. Der Bebauungsplan wurde am 07.12.2024 ortsüblich bekanntgemacht.
    • Ein Umlegungsverfahren für die Zuteilung der künftigen Baugrundstücke wird durchgeführt. 
  • Bebauungsplan


Bebauungsplan Nr. 254 "Mutter-Teresa-Straße"

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  • Plangebiet

    Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 1,2 ha befindet sich in der Gemarkung Bommersheim, westlich der Geschwister-Scholl-Straße und nordöstlich angrenzend an den Alten Friedhof. Es erstreckt sich hinter der bestehenden Wohnbebauung entlang der Homburger Landstraße und der Gebäudezeile westlich der Geschwister-Scholl-Straße. Der Geschwister-Scholl-Platz liegt ebenfalls im Plangebiet. Neben privaten Grundstückseigentümern verfügt auch die Stadt Oberursel selbst im Plangebiet über Eigentum.

  • Anlass und Planungsziel

    Aufgrund der Notwendigkeit zur Schaffung von Wohnraum mit einem für größere Bevölkerungskreise bezahlbaren Mietpreisniveau soll diese Fläche in der Gemarkung Bommersheim, für die seit 1991 Planungsrecht als Gemeinbedarfsfläche besteht, zu einem allgemeinen Wohngebiet umgewidmet werden.

  • Städtebauliches Konzept 2022

    m Plangebiet sollen im Rahmen eines Wohnbauprojektes östlich der künftigen Mutter-Teresa-Straße Mietwohnungen und Eigentumswohnungen errichtet werden. Drei weitere dreigeschossige Mehrfamiliengebäude sind auf dem Baufeld westlich der Mutter-Teresa-Straße geplant. Außerdem sind im nordöstlichen Planbereich zweigeschossige Einzel- und Doppelhäuser vorgesehen.

    Das Konzept sieht vor 6 Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 75 Wohneinheiten (Eigentumswohnungen) an einem zentralen Weg anzuordnen, sowie 3 Mehrfamilienhäuser mit insgesamt ca. 50 Wohneinheiten (geförderter Wohnungsbau) an der geplanten Mutter-Teresa-Straße zu realisieren, sowie 4 Doppelhäuser und 1 Einzelhaus (private Einfamilienhäuser) mit 9 Wohneinheiten im nordöstlichen Planbereich zu errichten.

    Dieses Konzept wurde am 04.11.2022 in einer öffentlichen Bürgerinformationsveranstaltung vorgestellt und stellt die Grundlage für den Bebauungsplanentwurf dar. Dieser muss den städtischen Gremien zum Beschluss vorgelegt werden. Erst danach kann die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB und der Behörden nach § 4 (2) BauGB erfolgen. Nach Abschluss dieses Verfahrensschrittes kann der Bebauungsplanentwurf von den städtischen Gremien als Satzung beschlossen werden. Parallel zum Bebauungsplanverfahren wird ein Umlegungsverfahren durchgeführt um entsprechende bebaubare Grundstücke bilden zu können.

  • Projektverlauf

    • Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 254 „Mutter-Teresa-Straße“ wurde am 13.12.2018 von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oberursel (Taunus) beschlossen.
    • Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB erfolgte vom 14.01. bis 14.02.2020. Parallel wurden die Behörden nach § 4 (2) BauGB informiert.
    • 2020 bis 2022 wurde aufgrund von Anregungen der Öffentlichkeit das städtebauliche Konzept überarbeitet und mit dem Investor abgestimmt.
    • Am 04.11.2022 hat die Stadt Oberursel gemeinsam mit dem Investor GSW dessen Konzept in einer öffentlichen Veranstaltung den Bürgern vorgestellt.
    • Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oberursel hat am 28.11.2024 über die Anregungen der frühzeitigen Beteiligung entschieden und den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 254 „Mutter-Teresa-Straße“ beschlossen. Die Beschlussvorlage finden Sie unter kommunale Bürgerinfo.
    • Der Entwurf wurde am 18.01.2025 bekanntgemacht und in der Zeit vom 22.01.2025 bis 28.01.2025 wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie anderer Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt (Offenlage)
  • Bebauungsplan


Bebauungsplan Nr. 249 "Aussiedlung Kelterei"

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  • Plangebiet

    Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 2,5 ha befindet sich im Außenbereich der Gemarkung Bommersheim und wird über die verlängerte Freiligrathstraße erschlossen. 

  • Anlass und Planungsziel

    Mitten in der Oberurseler Altstadt befindet sich seit Generationen der landwirtschaftliche Hof und Betrieb der Familie Stedten. Anfang der 1980er Jahre wurde der Betrieb vom Schwerpunkt des Ackerbaus hin zum Schwerpunkt Apfelwein- und Apfelsaftproduktion umstrukturiert. Seit 1979 wird hier in den Sommermonaten auch eine Straußwirtschaft betrieben.
    Neben Ackerland werden knapp 4 ha Streuobstwiesen mit ca. 1.200 Bäumen bewirtschaftet. Die Äpfel werden in der Lohnkelterei in der Altstadt zu Apfelwein und Apfelsaft verarbeitet. Die geänderten technischen Anforderungen an Ernte und Verwertung der Äpfel haben dazu geführt, dass durch die enge Lage im Bereich der Altstadt der Verwertungsprozess nur noch mit großem Aufwand durchgeführt werden kann. Insbesondere die Verkehrssituation hat sich in den letzten Jahren zunehmend als schwierig erwiesen.

    Aus diesem Grund, aber auch um den Keltereibetrieb dauerhaft und zukunftssicher zu erhalten, soll der Betrieb in die Ortsrandlage an der verlängerten Freiligrathstraße ausgelagert werden. Ziel des Gesamtkonzeptes der Auslagerung ist es, den geschlossenen Kreislauf des Apfels vom Anbau über die Ernte bis zur Vermarktung an einer Stelle zu zeigen.
    Mit der Gastronomie und dem Gesamtkonzept soll ein Attraktionspunkt für die Naherholung geschaffen und auf die Bedeutung der Kulturlandschaft im verdichteten Rhein-Main-Gebiet hingewiesen werden. Die Regionalparkroute zwischen Oberursel, Oberstedten und Bad Homburg erhält somit einen weiteren Attraktionspunkt. So kann die Kooperation zwischen Landwirtschaft und Regionalpark, die in Oberursel schon mehrfach praktiziert wurde, weiter vertieft werden und somit den Erholungssuchenden die Bedeutung der Landwirtschaft nähergebracht werden.

  • Projektverlauf

    • Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 249 „Aussiedlung Kelterei“ wurde am 14.12.2017 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Dieser wurde als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufgestellt.
    • Benötigte Fachgutachten (Verkehr, Geruch, Artenschutz, Umweltbericht, Lärm) wurden erstellt.
    • Der Satzungsbeschluss wurde am 02.07.2020 von der Stadtverordnetenversammlung gefasst.
    • Mit der Bekanntmachung vom 29.08.2020 ist der Bebauungsplan rechtskräftig.
  • Bebauungsplan

Oberursel Mitte

Bebauungsplan Nr. 22 D "An der Billwiese 22-32"

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  • Plangebiet

    Das Plangebiet liegt auf der südlichen Seite An der Billwiese und hat eine Größe von ca. 0,8 ha. Es handelt sich um ein Teilgebiet des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 22 „Zwischen Weilstraße und Ebertstraße nordöstlich der Rheinstraße und der Erich-Ollenhauer-Straße“ und befindet sich am nordöstlichen Siedlungsrand von Oberursel. Der überwiegende Teil des Plangebiets besteht zurzeit aus einer Wiesenfläche. Eine Bebauung ist nicht vorhanden.

  • Anlass und Planungsziel

    Die Vorhabenträger Actris GmbH aus Mannheim, deren Geschäftsfeld der Actris die Entwicklung von Wohnbauimmobilien für den eigenen Bestand umfasst, ist Eigentümerin der Liegenschaft Die Actris beabsichtigt den Bau von sechs Mehrfamilienhäusern mit vsl. 94 Wohneinheiten und III Vollgeschossen. Staffelgeschosse sind vorgesehen. Die erforderlichen Stellplätze sollen in einer Tiefgarage untergebracht werden. Eine geringfügige Anzahl oberirdischer Stellplätze ist im nördlichen Bereich angrenzend zu An der Billwiese möglich. Es sind Retentions-Gründächer in Kombination mit PV-Anlagen angedacht. Es handelt sich zunächst um eine städtebauliche Vorplanung, somit sind noch Veränderungen im Laufe der Entwurfsplanung möglich.  Ein entsprechender Durchführungsvertrag ist in Vorbereitung. Darin wird u.a. die Schaffung von preisgünstigen Wohnungen auf 30 % der Wohnfläche verhandelt.

    Der zurzeit als Geh- und Radweg genutzte Anschluss „An der Billwiese“ soll künftig für die Erschließung des Gebiets ausgebaut werden. Zwischen den Gebäuden sind großzügig bepflanzte Grünflächen vorgesehen. Darüber enthält der Entwurf Festsetzungen zur Dachbegrünung sowie Maßnahmen für den Artenschutz.

    Zur besseren Vernetzung des Quartiers ist ein Geh- und Radweg geplant, der von „An der Billwiese“ bis zu dem bereits entwickelten Areal Erich-Ollenhauer-Straße 29-35 der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH führt und dort an die bestehende Wegeführung anschließt.

  • Städtebauliches Konzept

  • Projektverlauf

    • Der Bebauungsplan Nr. 22D „An der Billwiese 22-32“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB aufgestellt. Am 29.06.2023 hat die Stadtverordnetenversammlung die Einleitung des Verfahrens, die Bezeichnung und Abgrenzung des Plangebiets, das Ziel des Verfahrens sowie die Durchführung des Verfahrens beschlossen (VL-89/2023).
    • Am 20.11.2025 hat die Stadtverordnetenversammlung den Bebauungsplanentwurf und die Offenlage beschlossen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt vom 21.01. bis 24.02.2026. Die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt gleichzeitig.
    • Ein Beschluss als Satzung sowie des Durchführungsvertrags ist für Sommer 2026 vorgesehen.
  • Bebauungsplan




Bebauungsplan Nr. 270 "Alte Post und Verkehrsflächen"

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  • Plangebiet

    Der Geltungsbereich umfasst die Wendeschleife östlich der ehemaligen Post (Berliner Platz) und das östlich angrenzende Grundstück (Zoll). Die Flächennutzungen (Verkehrsflächen mit Parken und Grünflächen) und baulichen Nutzungen werden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens festgesetzt.

    Die im Geltungsbereich des Bebauungsplans liegenden Fahrbahnen der Berliner Straße sind aus der durchgehenden Berliner Straße und einem Parkplatz der ehemaligen Post hervorgegangen. Durch eine Anpassung der Verkehrsflächen kann eine leistungsfähige, sichere, flächensparende und übersichtliche Verkehrsführung realisiert werden.

  • Anlass uns Planungsziel

    Ziel des Verfahrens ist eine geordnete städtebauliche Entwicklung eines Quartiers mit kostengünstigem Wohnungsbau, sicherer und leistungsfähiger Verkehrsführung mit flächensparender Erschließung sowie die Klärung von Flächen, die bei einer Umstrukturierung für Nutzungen wie Parkstände, Grünflächen etc. zur Verfügung stehen. Die zentrale Lage an der U-Bahnhaltestelle am Tor zur Altstadt wird durch eine Bebauung und eine klare Verkehrsführung dem Standort entsprechend aufgewertet. Durch Neuaufteilung der Flächen besteht ein Potential um Maßnahmen für Begrünung und Verschattung, Retentionsraum und weitere Nutzungen auf den zurzeit großflächig versiegelten Fahrbahnen zu realisieren. Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Möglichkeit für die Stadt Oberursel bei der Entwicklung des zentralen Bereichs die Weichen zu stellen für die Entwicklung des zentralen Standortes, der sich zurzeit durch ungenutzte Gebäude und großflächige ungenutzte versiegelte Flächen auszeichnet.

    Das Areal der ehemaligen Post wird seit mehreren Jahren nicht genutzt. Die Fläche in der Innenstadt an der U-Bahnhaltestelle „Altstadt“ unmittelbar am Tor zur Altstadt zeigt sich in einem ungepflegten Zustand. Der Eigentümer strebt eine Neubebauung an.

  • Projektverlauf

    • Die Stadtverordnetenversammlung hat am 28.11.2024 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß nach § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 BauGB und § 13a BauGB beschlossen.
    • Die Einleitung des Verfahrens wurde am 29.11.2024 öffentlich bekannt gemacht.
  • Pressemitteilung


Bebauungsplan Nr. 271 "Verlängerung Nassauer Straße"

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Bebauungsplan Nr. 268 "Frankfurter Landstraße 1-3"

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  • Plangebiet

    Das Plangebiet mit einer Größe von 1.353 m² liegt am südöstlichen Rand der Oberurseler Innenstadt im Bereich des Bahnhofsareals. Das Plangebiet wird im Nordwesten durch die S-Bahn-Trasse und im östlichen/ südöstlichen Bereich durch die Lenaustraße begrenzt. Die südwestliche Grenze bildet die Frankfurter Landstraße. Die benachbarten Siedlungsbereiche sind vorwiegend durch Wohnnutzung geprägt. Westlich der Frankfurter Landstraße befinden sich Bürogebäude.

  • Anlass und Planungsziel

    Die Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungs-gesellschaft mbH Oberursel (SEWO) als Eigentümerin der zu beplanenden Fläche im Geltungsbereich des rechtswirksamen Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 251 „Frankfurter Landstraße 1 – 3“ (in Kraft getreten am 05.12.2020) beabsichtigte auf dem Areal ein Wohn- und Geschäftshaus zu errichten. Für die mit dem Bebauungsplan verbundene konkrete Hochbauplanung konnte bisher kein Vertrag mit einem Generalunternehmen abgeschlossen werden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 268 wird auf die Realisierung der konkreten Hochbauplanung verzichtet und mehr Flexibilität bei der Umsetzung eines Bauprojektes eingeräumt. 

    Am 28.09.2023 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oberursel (Taunus) die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 268 „Frankfurter Landstraße 1 – 3“ nach § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren beschlossen.

    Der Schwerpunkt des Geländes im Sinne der Innenentwicklung liegt auf der Schaffung von dringend benötigtem preisgünstigen Wohnraum. Unter Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes sollen Regelungen zur baulichen Dichte und Höhenentwicklung der Gebäude getroffen werden. 

  • Projektverlauf

    • Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 268 "Frankfurter Landstraße 1 – 3" wurde am 28.09.2023 von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oberursel (Taunus) beschlossen.
    • Am 06.06.2024 hat die Stadtverordnetenversammlung den Entwurf des Bebauungsplans und die Durchführung des nach den Vorschriften des § 13a BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB erforderliche Planverfahren zur Innenentwicklung beschossen. Die Beschlussvorlagen finden Sie unter kommunale Bürgerinfo.
    • Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wurde im Zeitraum vom 19.06.2024 bis 26.07.2024 durchgeführt.
    • Der Satzungsbeschluss wurde am 28.11.2024 von der Stadtverordnetenversammlung gefasst. Der Bebauungsplan wurde am 25.01.2025 ortsüblich bekannt gemacht.
    • Die Vergabe des Grundstücks in Erbbaurecht wird durch die SEWO GmbH durchgeführt. 
  • Bebauungsplan

Oberursel Nord

Bebauungsplan Nr. 269 "Nachverdichtung St. Hedwigs-Weg"

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  • Plangebiet

    Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 5.610 m² befindet sich in der Gemarkung Oberursel. Es wird nördlich und östlich begrenzt durch die Straße St.-Hedwigs-Weg. Im Osten grenzt weiterhin die Kirch e St. Hedwig an. Im Süden grenzt eine städtische Grünfläche sowie im Westen eine Reihenhausbebauung an. Die Fläche befindet sich im Eigentum des Gemeinnützigen Siedlungswerks (GSW).

  • Anlass und Planungsziel

    Ein Geschäftsfeld des GSW ist unter anderem das Bauen von Wohnbauimmobilien für den eigenen Bestand, mit dem Ziel attraktiven und bezahlbaren Mietwohnraum anbieten zu können.

    Auf dem 5.610 qm großen Grundstück im St.-Hedwigs-Weg befinden sich aktuell zwei Punkthäuser mit insgesamt ca. 52 Wohneinheiten. Auf Grundlage einer ausführlichen Machbarkeitsstudie beabsichtigt das GSW den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit ca. 12 Wohneinheiten auf selbigem Grundstück.

    Da auf Grundlage des bestehenden Bebauungsplans Nr. 14 „Birkenweg (Sankt Hedwigsweg)“ die geplante Nachverdichtung nicht möglich ist, soll ein Teilbereich durch den Bebauungsplan Nr. 269 „Nachverdichtung St.-Hedwigs-Weg“ überplant werden. Die derzeit festgesetzte GRZ von 0,3 sowie die GFZ von 1,0 können mit den vorhandenen Baufenstern nicht ausgenutzt werden. Das Grundstück bietet aufgrund seiner Größe jedoch das Potenzial einen weiteren Baukörper unterzubringen, ohne diese Werte (wesentlich) zu überschreiten.

  • Projektverlauf

    • Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 269 „Nachverdichtung St.-Hedwigs-Weg“ wurde am 19.11.2024 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Dieser wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt
    • Am 03.07.2025 hat die Stadtverordnetenversammlung den Entwurf des Bebauungsplans und die Durchführung des nach den Vorschriften des § 13a BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB erforderliche Planverfahren zur Innenentwicklung beschossen. Die Beschlussvorlagen finden Sie unter kommunale Bürgerinfo.
    • Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wurde im Zeitraum vom 13.08.2025 bis 12.09.2025 durchgeführt. 
  • Pressemitteilung




Bebauungsplan Nr. 255 "Gefahrenabwehrzentrum"

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  • Plangebiet

    Das Plangebiet liegt im Norden der Stadt Oberursel (Taunus), angrenzend an die Lahnstraße im Osten, die B455 / A661 bzw. den Dornbach-Nebengraben im Norden und die Dornbachstraße im Süden. Im Westen befindet sich die Hans-Thoma-Schule, der Dampfbahnklub und Wohnbebauung.

    Östlich der Lahnstraße bestehen bauliche Anlagen und Freiflächen einer Versicherungsgesellschaft. Im Süden der Dornbachstraße sowie am Plangebiet südwestlich angrenzend ist überwiegend Geschosswohnungsbau mit bis zu    8 Vollgeschossen vorhanden.

    Das Plangebiet selbst ist stark suburban geprägt und besteht aus Kleingartenflächen, einem 8-geschossigen Wohngebäude mit Zufahrt und Garagen, straßenbegleitenden Gehölzen sowie Gehölz- und Grünflächen.

  • Anlass und Planungsziel

    Der erforderliche Neubau der Feuerwehr Oberursel Mitte und die Entwicklung zu einem Gefahrenabwehrzentrum wurde von den städtischen Gremien im Rahmen des gültigen Bedarfs- und Entwicklungsplanes bereits im Jahr 2009 beschlossen. Die bestehenden Gebäude an der Marxstraße (Baujahr 1977) sind stark sanierungsbedürftig und entsprechen hinsichtlich der Räumlichkeiten nicht den heutigen Arbeitsschutzanforderungen. Auch die Leistungsanforderungen eines Feuerwehrgerätehauses, insbesondere eines Gefahrenabwehrzentrums können nicht erfüllt werden. Aufgrund der beengten Verhältnisse kann Einsatzmaterial nicht sachgerecht in Hallen gelagert werden und wird teilweise ungeschützt auf der Fläche nördlich des Geländes abgestellt.

    Den Raumbedarf am heutigen Standort der Feuerwehr unter Einbeziehung des angrenzenden städtischen Grundstückes durch Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen zu decken wurde geprüft. Aufgrund der Lage im Überschwemmungsgebiet, der Höhenunterschiede im Gelände, der bestehenden Gashochdruckleitung sowie der erforderlichen Querung der U3-Gleise in der Hohemarkstraße durch die Einsatzfahrzeuge, sind die heutigen Anforderungen eines Feuerwehrstandortes hinsichtlich der Sicherheit und Technik nicht zu realisieren.

    Als Konsequenz aus der Standortproblematik an der Marxstraße wurden insgesamt drei weitere Standorte unter Berücksichtigung der nach Hessischem Brand- und Katastrophenschutzgesetz geforderten 10-minütigen Hilfsfrist geprüft. Nur der Standort Lahnstraße erfüllt nach Abstimmung mit der Feuerwehrleitung die Anforderungen eines Gefahrenabwehrzentrums.

    Das vorgesehene Gelände befindet sich unmittelbar an der Lahnstraße und der BAB 661 bzw. B 455. Mit den geplanten Zu- und Abfahrten für die Einsatzfahrzeuge auf die Lahnstraße kann von den Hauptverkehrsachsen Oberursels (Lahnstraße, Hohe­markstraße) jedes Einsatzziel gut erreicht werden. Auch die Zufahrt für die freiwilligen Einsatzkräfte ist über die Dornbachstraße in Verbindung mit einer geplanten Verkehrsfläche gewährleistet. Der Standort ist aus allen Himmelsrichtungen über die Lahnstraße, Dornbachstraße, A661 / B455 sowie B456 direkt auf einem vorrangigen Straßennetz erreichbar.

    Am 09.02.2017 hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, den Standort an der Lahnstraße im Bereich der bestehenden Kleingärten für den Neubau des Gefahrenabwehrzentrums (GAZ) zu entwickeln und hierfür eine Machbarkeitsstudie zu erstellen.

    Die Stadtverordnetenversammlung hat am 14.02.2019 beschlossen, für den Bereich an der Lahnstraße / Dornbachstraße das Bebauungsplanverfahren Nr. 255 „Gefahrenabwehrzentrum“ durchzuführen. Ziel des Verfahrens ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Gefahrenabwehrzentrums und dessen Erschließung zu schaffen.

    Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 255 sind im wesentlichen Flächen für die Standortverlagerung der Feuerwehr in Verbindung mit der Einrichtungen eines Gefahrenabwehrzentrums, die erforderlichen Erschließungsmaßnahmen sowie die damit verbundenen Neuordnungen der überbaubaren Grundstücksflächen mit den zulässigen Nutzungsmaßen festgesetzt.

    Durch die geplante Erschließung des Gefahrenabwehrzentrums ist die bisher unbebaute Fläche nördlich der Dornbachstraße betroffen, so dass diese Fläche sowie das anschließend bereits bebaute Grundstück ebenfalls im Geltungsbereich aufgenommen wurden. Für diese Flächen werden die Festsetzungen aus dem Bebauungsplan Nr. 22 teilweise übernommen bzw. aufgrund der geplanten Erschließungsstraße des Gefahrenabwehrzentrums angepasst.

    Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 255 soll die planungsrechtliche Grundlage für folgende bauliche Maßnahmen geschaffen werden:

    • Gefahrenabwehrzentrum mit der Erschließung über eine Zufahrt an der Dornbachstraße,
    • Bestandssicherung der vorhandenen Wohnbebauung sowie Möglichkeiten der weiteren baulichen Entwicklungen im Bereich Dornbachstraße,
    • Bestehende Fuß- und Radwegeverbindungen erhalten.
  • Städtebauliches Konzept

    Die Erschließung für die einrückenden Einsatzkräfte erfolgt über die Dornbachstraße und einer neu herzustellenden Straßenverkehrsfläche. Die Ausfahrt der Einsatzfahrzeuge erfolgt direkt über die Lahnstraße. Um den Einsatzkräften nach einem Einsatz eine zügige Rückkehr in den Straßenverkehr zu ermöglichen, wird im südöstlichen Bereich eine zusätzliche Ausfahrt mit ausschließlich Rechtsabbiegemöglichkeiten auf die Lahnstraße hergestellt.

  • Projektverlauf

    • Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 255 „Gefahrenabwehrzentrum“ wurde am 14.02.20219 von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oberursel (Taunus) beschlossen.
    • Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgte vom 28.01. bis 28.02.2020.
    • Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte vom 02.11.2021 bis 03.12.2021.
    • Der Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs.1 BauGB wurde von der Stadtverordnetenversammlung am 23.06.2022 gefasst.
    • Der Bebauungsplan tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung am 16.07.2022 in Kraft.
    • Mit dem Bau des Gefahrenabwehrzentrums soll voraussichtlich in 2024 begonnen werden.
  • Bebauungsplan


Bebauungsplan Nr. 259 "Hohemarkstraße 104" (SEB)

Ansprechpartner:

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  • Plangebiet

    Das Plangebiet befindet sich im Nordwesten des Stadtgebiets zwischen der Hohemarkstraße und dem Urselbach. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 259 „Hohemarkstraße 104“ grenzt im Norden an das gewerblich genutzte Grundstück Hohemarkstraße 106 und das bestehende 3-geschossige Wohngebäude auf dem Grundstück Hohemarkstraße 108 an. Im Westen schließt sich das gewerblich genutzte Grundstück Hohemarkstraße 110 an. Im Osten und Südosten grenzen Wohnbaugrundstücke (Hohemarkstraße 100-102a) und eine größere gewerblich genutzte Grundstücksfläche (Neubronnerstraße 1) an. Im Süden schließt sich Waldflächen an. Die Fläche beträgt ca. 1,7 ha.

    Das Plangebiet umfasst u.a. das Gelände des ehemaligen Schulungszentrums der SEB, das bis Ende 2020 als Flüchtlingsunterkunft vom Hochtaunuskreis genutzt wurde.

  • Anlass und Planungsziel

    Ziel des Verfahrens ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Wohnquartiers zu schaffen.

    Das bestehende Gebäude aus den 80er Jahren soll abgerissen werden. In dem Bereich nördlich des Urselbachs soll ein Wohnquartier mit Geschosswohnungsbau – darunter auch für preiswerten Wohnraum - entwickelt werden. Die notwendigen Pkw-Stellplätze sollen hauptsächlich in Tiefgaragen unter den Gebäuden untergebracht werden.

    Die Fläche südlich des Urselbachs soll als Grünfläche gesichert werden.

    Die Erschließung zur geplanten Neubebauung des Geländes erfolgt über den Fabrikweg, dieser ist zurzeit nur teilweise im städtischen Eigentum. Darüber hinaus erfolgt die Erschließung über einen nicht signalisierten Bahnübergang der U3. In diesem Zusammenhang soll eine Neuordnung der U3-Übergänge im weiteren Bereich untersucht werden.

  • Projektverlauf

    • Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 259 „Hohemarkstraße 104“ wurde am 12.12.2019 von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oberursel (Taunus) beschlossen.
    • Derzeit wird ein städtebaulicher Grundvertrag und das städtebauliche Konzept erarbeitet.
    • Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oberursel hat am 13.02.2025 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 259 „Hohemarkstraße 104“ mit Anlagen beschlossen.  Die Beschlussvorlage finden Sie unter der kommunalen Bürgerinfo.
    • Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB fand in der Zeit vom 12.03. bis 14.04.2025 statt.
  • Pressemitteilung


Bebauungsplan Nr. 238 "Siedlungslehrhof"

Ansprechpartner:

Keine Mitarbeitende gefunden.
  • Plangebiet

    Das Plangebiet liegt im Nordwesten von Oberursel in der Gemarkung Oberstedten, zwischen der B 455 und dem Wohngebiet „Camp King“. Die Fläche beträgt ca. 4 ha.

    Die Gebäude und die Freiflächen im Plangebiet werden überwiegend für die Pferdehaltung und den damit verbundenen Reiterbetrieb genutzt. Die Reitanlage verfügt über folgende Einrichtungen: Pferdeställe, Reithalle, Reitplatz und Longierhalle als temporäre Zeltanlagen, Innen- und Außenboxen, Winterpaddocks und Koppeln, Aufenthaltsräume und Betriebswohnungen

    Die im Süden des Geltungsbereiches angrenzenden Wohngebäude wurden im Rahmen der Entwicklung der ehemaligen Militärliegenschaft „Camp King“ errichtet, während die Wohngebäude im Westen ab ca. 1970 gebaut wurden. Dabei handelt es sich überwiegend um Einzel- und Doppelhausbebauungen mit maximal 2 Vollgeschossen und einem Satteldach. Reihen- und Mehrfamilienhäuser sind nur in südöstlicher Richtung vom Plangebiet entstanden. Bei der Bebauung wurden die unter Denkmalschutz stehenden Gebäude im Zusammenhang mit der „Sachgesamtheit Reichssiedlungshof“ berücksichtigt. Die Flächen östlich vom Plangebiet sind geprägt durch Weideflächen für Pferde, Gehölzanpflanzungen sowie von der Bundesstraße B 455, die das Areal ebenfalls im Norden begrenzt

  • Anlass und Planungsziel

    Der Siedlungsförderungsverein Hessen e.V. beabsichtigt das Areal städtebaulich neu zu ordnen. Hierbei sollen die Anforderungen der bestehenden Nutzungen für Pferdehaltung mit Einrichtungen zum Reiten sowie die zukünftig geplanten Wohnnutzungen berücksichtigt werden. Neben der historischen Hofanlage mit vermieteten Wohnhäusern befinden sich im Plangebiet diverse, teilweise provisorische Stallungen, Reithalle, Reit- und Longierzelt, Pferdekoppeln, Hallen, Nebengebäude und Unterstände sowie eine Halle des Bieneninstituts. Mit dem derzeitigen, teilweise baufälligen Gebäudebestand ist die Reiterhofanlage auf Dauer nicht zukunftsfähig.

    Da der größte Teil des Geländes dem Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB zuzuordnen ist, kann eine umfassende Neuordnung nur im Rahmen eines Bebauungsplanes erfolgen.

    Der Geltungsbereich umfasst einen Teilbereich der denkmalgeschützten „Sachgesamtheit Reichssiedlungshof“.

    Durch die Entwicklung von Wohnbauland auf einer Teilfläche des Plangebietes wird die planungsrechtliche Grundlage für dringend benötigten Wohnraum in Oberursel hergestellt. Nach dem vorliegenden städtebaulichen Konzept sollen 24 Wohneinheiten realisiert werden.

    Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sind folgende wesentliche Ziele verbunden:

    •  Bestehende Nutzungen für Pferdehaltungen mit Reiteinrichtungen neu ordnen, sichern und erweitern,
    • Erhalt der denkmalgeschützten Anlage,
    • Entwicklung von Wohnbebauung auf der Grundlage des Regionalen Flächennutzungsplanes (RegFNP) unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes, der Verkehrserschließungsmöglichkeiten und der vorhandenen Gehölzstrukturen,
    • Erhalt des ortsbildprägenden Baumbestandes,
    • Festsetzung der Art und des Maßes der Nutzungen unter Berücksichtigung der umliegenden Bebauung, des Denkmalschutzes sowie der Leistungsfähigkeit des bestehenden Straßennetzes.
  • Städtebauliches Konzept

    Mit dem städtebaulichen Konzept des Siedlungsförderungsvereins Hessen e.V. sollen die vorhandenen Nutzungen für Pferdehaltung und Reiten erhalten und ausgebaut sowie eine kleinteilige Wohnbebauung in Fortführung des Wohngebietes „Camp King“ entwickelt werden. Das städtebauliche Konzept ist Ergebnis von Abstimmungsgesprächen mit der Stadt Oberursel, Anregungen aus den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie aus den vorliegenden Gutachten. Das Konzept ist die Grundlage der Festsetzungen im Bebauungsplan.

    Im Südosten des Geltungsbereiches sind die geplanten Wohngebäude als Einzelhäuser mit zwei Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss geplant. Die östlich geplante Wohnnutzung ist als Kettenhausbebauung vorgesehen, d.h. im Erdgeschoss entsteht durch die einseitige Grenzbebauung des Wohnhauses in Verbindung mit der Garage innerhalb der Abstandsflächen eine geschlossene Bebauung (Abb. 1). Die Fläche mit dem bestehenden dichten Gehölzbestand im Südosten wird als private Grünfläche ausgewiesen, so dass eine zukünftige bauliche Nutzung ausgeschlossen ist. Die geplante Hausgruppe mit 6 - 7 Einheiten ist in einer 2-geschossigen Bauweise vorgesehen. Die Kubatur entspricht ungefähr dem derzeit in diesem Bereich bestehenden Bienenhaus. Insgesamt sind ca. 24 Wohneinheiten geplant.

    Die verkehrliche Erschließung der geplanten Wohneinheiten sowie des Reiterhofes erfolgt vom Ahornweg über die Verlängerung des Heinrich-Kappus-Weges in einem Ringverkehrssystem. Nur das geplante Einzel- /Doppelhaus westlich des Heinrich-Kappus-Weges wird über diese vorhandene Verkehrsfläche erschlossen. Die weitere Befahrung nach Norden wird durch Poller verhindert. Auch die Erschließung des Gebietes über die Neuhausstraße wird mit der Installation eines Pollers südlich des denkmalgeschützten Einzelhauses nicht möglich sein. 

    Die vorhandenen denkmalgeschützten Gebäude im Bereich der geplanten Wohnbebauung dienen ebenfalls der Wohnnutzung. Die denkmalgeschützte Hofanlage ist der zentrale Zugangsbereich für die Pferde- und Reitnutzungen. Im Norden anschließend sind Pferdeställe sowie Reit-, Longierzelt und Reithalle geplant. Mit den vorgesehenen Baumaßnahmen werden die heutigen Anforderungen eines professionellen Reiterhofes erfüllt. Mit dem geplanten Standort für Reitzelte und -halle im Norden des Plangebietes, südlich der B 455 sowie der Neuordnung der baulichen Anlagen für die Pferdehaltung entsteht eine deutliche Zäsur zwischen der geplanten Wohnbebauung und dem bereits bestehenden Reitbetrieb, so dass Nutzungskonflikte nicht zu erwarten sind. Durch den zu erhaltenden Baumbestand östlich der verlängerten Neuhausstraße ist auch eine deutliche Trennung zu der vorhandenen Wohnbebauung vorgesehen. 

    Die nach der Stellplatzsatzung der Stadt Oberursel erforderlichen Flächen für den ruhenden Verkehr können oberirdisch auf den jeweiligen Grundstücksflächen nachgewiesen werden. 

  • Projektverlauf

    • Aufstellungsbeschluss: 09.10.2014
    • Erste Informelle Bürgerbeteiligung: 08.06.2017
    • Beteiligung der Träger öffentlicher Belange: § 4 (1) BauGB: 14.12.2017 – 26.01.2018
    • Informelle Bürgerbeteiligung: 28.09.2018
    • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: § 3 (1) BauGB: 23.10.2018 – 23.11.2018
    • Beschluss über die Abwägung der Stellungnahmen der Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie Offenlagebeschluss: 13.06.2019
    • Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit: §§ 3(2) und 4 (2) BauGB: 27.08.2019 - 02.10.2019
    • Eingeschränkte Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit, § 4 a (3) BauGB: 10.11.2020 – 27.11.2020.
    • 2. eingeschränkte Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit § 4 a (3) BauGB: 07.06.2022 – 08.07.2022.
    • Der Entwurf des städtebaulichen Vertrags liegt vor. Dieser muss von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden.
    • Die Anregungen, die im Rahmen der Beteiligungen 2019, 2020 und 2022 eingegangen sind, werden im Rahmen der Abwägung geprüft. Wenn das Ergebnis der Abwägung vorliegt, werden die Anregungen von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Die Personen und Träger öffentlicher Belange, die Anregungen abgegeben haben, werden dann über das Abwägungsergebnis informiert. Auch der Bebauungsplan kann dann zur Satzung durch die Stadtverordnetenversammlung werden. 
    • Aufstellungsbeschluss: 09.10.2014
    • Erste Informelle Bürgerbeteiligung: 08.06.2017
    • Beteiligung der Träger öffentlicher Belange: § 4 (1) BauGB: 14.12.2017 – 26.01.2018
    • Informelle Bürgerbeteiligung: 28.09.2018
    • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: § 3 (1) BauGB: 23.10.2018 – 23.11.2018
    • Beschluss über die Abwägung der Stellungnahmen der Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie Offenlagebeschluss: 13.06.2019
    • Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit: §§ 3(2) und 4 (2) BauGB: 27.08.2019 - 02.10.2019
    • Eingeschränkte Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit, § 4 a (3) BauGB: 10.11.2020 – 27.11.2020.
    • 2. eingeschränkte Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit § 4 a (3) BauGB: 07.06.2022 – 08.07.2022.
    • Dritte eingeschränkte Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit § 4 a (3) BauGB: vom 11.09. bis zum 11.10.2024. 
    • Am 19.11.2024 wurde der städtebauliche Vertrag zur Durchführung und Absicherung des Bebauungsplans Nr. 238 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Den Beschluss finden Sie unter der kommunalen Bürgerinfo. Der Vertrag wurde mit Unterzeichnung Anfang Februar 2025 wirksam. 
    • Die Anregungen, die im Rahmen der Beteiligungen 2019, 2020 und 2022und 2024 eingegangen sind, wurden im Rahmen der Abwägung geprüft. Das Ergebnis der Abwägung wurde am 13.02.2025 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Die Unterlagen zum Beschluss zu finden Sie unter der  kommunalen Bürgerinfo. Die Personen und Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligungen Anregungen abgegeben haben, werden über das Abwägungsergebnis informiert. Auch der Bebauungsplan wurde in dieser Sitzung durch die Stadtverordnetenversammlung zur Satzung beschlossen. 
  • Pressemitteilung

  • Bebauungsplan

Oberstedten

Zur Zeit gibt es in Oberstedten keine laufenden Bebauungsplanverfahren.



Stierstadt

Bebauungsplan Nr. 179 "Zwischen Zimmersmühlenweg und verlängerter Stierstadter Straße", 1. Teiländerung

Ansprechpartner:

Keine Mitarbeitende gefunden.
  • Plangebiet

    Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 6.700 m² befindet sich in der Gemarkung Stierstadt. Es wird nördlich begrenzt durch die Grundstücke Zimmersmühlenweg 83 und 85, östlich durch den Zimmersmühlenweg und westlich durch den S-Bahn Haltepunkt Stierstadt und die Bahntrasse. Südlich werden die Skateanlage und der Bolzplatz durch den Geltungsbereich geschnitten. Die Fläche befindet sich im Eigentum der Stadt Oberursel.

  • Anlass und Planungsziel

    Gemäß Hessischem Energiegesetz verpflichtet sich die Stadt Oberursel bis Ende 2026 eine kommunale Wärmeplanung zu entwickeln. Im Hinblick auf dessen Umsetzung soll für die Versorgung mit Nahwärme von Teilen des Gewerbegebiets Süd und ggf. Teile von Stierstadt im Bereich des gültigen Bebauungsplans Nr. 179 „Zwischen Zimmersmühlenweg und verlängerter Stierstadter Straße“ Planungsrecht für eine Erzeugungsanlage/ Heizzentrale geschaffen werden.

    Die Fläche von ca. 650 m², die für die Heizzentrale in Anspruch genommen werden soll, ist derzeit noch unbebaut. In diesem Bereich wurde das Planungsziel P+R-Platz des gültigen Bebauungsplan Nr. 179 noch nicht realisiert. Um aber im Sinne des Beitrags zur Verkehrswende auch zukünftig eine angemessene Anzahl von Abstellmöglichkeiten für PKW und Fahrrädern anbieten zu können, die den Umstieg auf den öffentlichen Personennahverkehr attraktiver machen und dieses Angebot gleichzeitig flächensparend auszugestalten, soll statt des derzeit schon umgesetzten P+R-Platzes ein Parkdeck festgesetzt werden. Die Skateanlage soll über befristetes Baurecht gesichert werden.

  • Projektverlauf

    • Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 179 „Zwischen Zimmersmühlenweg und verlängerter Stierstadter Straße“ 1. Änderung wurde am 28.09.2023 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Dieser wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren aufgestellt.
    • Benötigte Fachgutachten werden erstellt.
    • Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oberursel hat am 13.02.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 179 „Zwischen Zimmersmühlenweg und verlängerter Stierstadter Straße“, 1. Teiländerung“ mit Anlagen beschlossen. Die Beschlussvorlage finden Sie unter der  kommunalen Bürgerinfo. 
    • Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. Art. 3 (2) i. V. mit § 13 Baugesetzbuch (BauGB) fand in der Zeit vom 26.03. bis 07.05.2025 statt.
  • Bebauungsplan

  • Pressemitteilung


Bebauungsplan Nr. 233 "Neumühle"

Ansprechpartner:

Keine Mitarbeitende gefunden.
  • Plangebiet

    Das zu entwickelnde Grundstück im Gewerbegebiet-Süd ist ca. 3 ha groß und liegt südlich des REWE-Marktes zwischen Zimmersmühlenweg und Urselbach. Das Grundstück war unbebaut, es bestand seit 1982 Planungsrecht für gewerbliche Nutzungen, das nicht umgesetzt werden konnte.

  • Anlass und Planungsziel

    Auf dem Grundstück südlich des REWE-Marktes im Gewerbegebiet Süd entsteht ein gemischtes Gewerbe- und Wohnquartier. Es stehen Grundstücke für gewerbliche Nutzungen, für einen Schulkomplex für die Ketteler-La-Roche-Schule, für Geschosswohnungsbauten sowie Einfamilienhäuser als Reihen- bzw. Doppelhäuser zur Verfügung.

    Folgende Ziele und Inhalte des Bebauungsplans werden umgesetzt:

    • die Entwicklung des Geländes zu einem gemischt genutzten Quartier,
    • die Schaffung von Gewerbeflächen,
    • die Standortsicherung der Ketteler-La-Roche-Schule,
    • die Schaffung von kostengünstigem Wohnraum mit einer Bindung von 20 Jahren.

    Auf dem Grundstück hat der Investor die Altlastensanierung durchgeführt. Dafür musste u.a. das Ufergehölz am Urselbach (Biotop nach §30 BNatSchG) beseitigt werden. Eine entsprechende naturschutzrechtliche Genehmigung wurde von der Untere Naturschutzbehörde (UNB) erteilt. Die erforderlichen Ersatzflächen wurden in der näheren Umgebung herstellt. Die Pflanzmaßnahmen hat die Hessische Landgesellschaft (HLG) auf Kosten des Investors durchgeführt. Dies wurde in einem Städtebaulichen Vertrag mit der Stadt Oberursel geregelt.

    Der Konflikt hinsichtlich des störfallrechtlichen Abstandsgebotes wurde auf Grund des immissionsschutz-rechtlichen Fachbeitrags zum Bebauungsplan mit den zuständigen Fachabteilungen des Regierungspräsidiums Darmstadt gelöst, so dass die Schutzziele des § 50 Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) vollumfänglich erfüllt werden.

  • Städtebauliches Konzept

  • Projektverlauf

    • Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 233 – „Neumühle“ wurde am 26.04.2018 von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oberursel (Taunus) beschlossen.
    • Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB vom 12.02.2019 bis zum 19.03.2019. Die Behörden wurden gem. § 4 (1) BauGB am 29.01.2019 unterrichtet.
    • Die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB erfolgte vom 03.03.2020 bis zum 03.04.2020. Aufgrund der pandemiebedingten Schließung des Rathauses ist die öffentliche Auslegung, die am 22.02.2020 bekannt gemacht worden ist, ab 16.03.2020 unterbrochen worden. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde vom 26.05.2020 bis zum 26.06.2020 erneut durchgeführt. Die erneute Durchführung wurde am 18.05.2020 bekannt gemacht. Die Behörden wurden gem. § 4 (2) BauGB am 19.02.2020 unterrichtet. Diese Beteiligung wurde vom 03.03.2020 bis zum 03.04.2020 durchgeführt und nicht unterbrochen.
    • Über die während der Beteiligung und der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und der Bürger hat die Stadtverordnetenversammlung am 19.11.2020 beschlossen. In gleicher Sitzung hat die Stadtverordnetenversammlung den Bebauungsplan Nr. 233 – „Neumühle“ zur Satzung beschlossen.
    • Der Bebauungsplan wurde am 08.05.2021 bekannt gemacht.
    • Die Erschließung des Plangebietes wurde bis Dezember 2022 hergestellt.
    • Die Ketteler-La Roche-Schule wurde 2024 errichtet und wird 2025 eingeweiht. Der Schulbetrieb wird nach den Sommerferien 2025 aufgenommen.
    • Derzeit ist ein Mehrfamilienhaus mit Eigentums- und Mietwohnungen im Bau. Ein weiteres Mehrfamilienhaus ist in Planung.
    • Die Einfamilienhausgrundstücke sind in der Vermarktung.
  • Bebauungsplan


Weißkirchen

Bebauungsplan Nr. 266 "Südliche Riedwiese"

Ansprechpartner:

Keine Mitarbeitende gefunden.
  • Plangebiet

    Das Plangebiet liegt am nordöstlichen Siedlungsrand von Weißkirchen zwischen Frankfurter Landstraße, dem Gelände des Geflügelzuchtvereins Weißkirchen und dem Wohngebiet Franz-Dietz-Straße, unmittelbar südlich angrenzend an das Gewerbegebiet Nördliche Riedwiese und nördlich angrenzend an den EDEKA-Lebensmittelmarkt. Der Geltungsbereich wurde zudem um eine Fläche nordöstlich der Frankfurter Landstraße erweitert. Das Gebiet hat eine Größe von ca. 5 ha und liegt zum größten Teil in der Gemarkung Weißkirchen, zu kleineren Teilen im nördlichen Bereich in der Gemarkung Oberursel und Bommersheim.

  • Anlass und Planungsziel

    Wegen starker Nachfrage nach gewerblichen Grundstücken soll am nordöstlichen Siedlungsrand von Weißkirchen ein Gewerbegebiet entwickelt werden. Der Stadt Oberursel liegen für das Plangebiet bereits Anfragen für die bauliche Nutzung vor. Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist es, die planungsrechtliche Grundlage für gewerbliche Ansiedlungen herzustellen, um die Voraussetzungen zu schaffen, unterschiedlich große Gewerbeeinheiten anbieten zu können. Ein Großteil der Grundstücke befindet sich bereits in städtischem Eigentum.

    Die Ziele des Bebauungsplanverfahrens sind:

    • die Schaffung von Planungsrecht für die Entwicklung eines Gewerbegebietes,
    •  die Sicherstellung der Erschließung für alle Verkehrsformen,
    •  die Abstimmung der Nutzung auf die verkehrliche Erschließungssituation,
    •  der grundsätzliche Ausschluss von Einzelhandel,
    •  die Regelung der baulichen Dichte sowie der Höhenentwicklung der Gebäude.
  • Projektverlauf

    • Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 266 "Südliche Riedwiese" wurde am 18.02.2023 von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oberursel (Taunus) beschlossen.     
    • Der Vorentwurf des Bebauungsplans und die frühzeitige Beteiligung wurden am 02.05.2024 von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oberursel (Taunus) beschlossen und anschließend durchgeführt.
    • Derzeit wird der Entwurf des Bebauungsplans erarbeitet.