Verschiedene Cartoon-Hände weiblich, männlich und verschiedener Ethnien 

das Allgemeine gleichbehandlungsgesetz wird 20 Jahre alt!

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das Gesetz, auch bekannt als Antidiskriminierungsgesetz, trat am 18. August 2006 in Kraft. 

Es soll Menschen vor Benachteiligungen im Alltags- und Berufsleben auf Grund ...

  • ihrer ethnischen Herkunft, 
  • ihres Geschlechtes, 
  • ihrer sexuellen Identität oder Orientierung, 
  • ihres Alters, 
  • ihrer Religion oder Weltanschauung, 
  • einer Behinderung 

schützen. 

Somit ist es eine wichtige Ergänzung zum Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Denn dieser bietet keinen Schutz vor Diskriminierung durch Privatpersonen oder Unternehmen, etwa bei der Wohnungs- oder Arbeitssuche. 

Zulässig ist jedoch eine Ungleichbehandlung von Personen, um bestehende Nachteile auszugleichen, zum Beispiel die gezielte Frauenförderung oder die Vorgabe bei Stellenbesetzungen, dass bei gleicher Eignung Menschen  mit Einschränkungen bevorzugt eingestellt werden. 

Veranstaltung zum Jubiläum

Samstag, 29.08.2026, 10.00 - 14.00 Uhr 

Infostand am Altstadtmarkt Oberursel

  • Testen Sie Ihr Wissen zum Gesetz in einem
    kleinen Quiz.
  • Nehmen Sie das Gesetz im Taschenformat mit.
  • Lernen Sie die städtische Antidiskriminierungs-beauftragte, Bettina Schilling, kennen.
  • Stellen Sie Ihre Fragen oder vereinbaren einen individuellen Beratungstermin. 


Gleichbehandlungsgesetz im Handformat