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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Das Gesetz, auch bekannt als Antidiskriminierungsgesetz, trat am 18. August 2006 in Kraft.
Es soll Menschen vor Benachteiligungen im Alltags- und Berufsleben auf Grund ...
- ihrer ethnischen Herkunft,
- ihres Geschlechtes,
- ihrer sexuellen Identität oder Orientierung,
- ihres Alters,
- ihrer Religion oder Weltanschauung,
- einer Behinderung
schützen.
Somit ist es eine wichtige Ergänzung zum Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Denn dieser bietet keinen Schutz vor Diskriminierung durch Privatpersonen oder Unternehmen, etwa bei der Wohnungs- oder Arbeitssuche.
Zulässig ist jedoch eine Ungleichbehandlung von Personen, um bestehende Nachteile auszugleichen, zum Beispiel die gezielte Frauenförderung oder die Vorgabe bei Stellenbesetzungen, dass bei gleicher Eignung Menschen mit Einschränkungen bevorzugt eingestellt werden.
Veranstaltung zum Jubiläum
Samstag, 29.08.2026, 10.00 - 14.00 Uhr
Infostand am Altstadtmarkt Oberursel
- Testen Sie Ihr Wissen zum Gesetz in einem
kleinen Quiz. - Nehmen Sie das Gesetz im Taschenformat mit.
- Lernen Sie die städtische Antidiskriminierungs-beauftragte, Bettina Schilling, kennen.
- Stellen Sie Ihre Fragen oder vereinbaren einen individuellen Beratungstermin.

© Stadt Oberursel (Taunus)
