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Passanten fühlen sich gestört durch bettelnde Personen

Passanten fühlen sich durch bettelnde Personen gestört

Wie in anderen Städten auch sind in der Vorweih­nachtszeit zahlreiche bettelnde Personen im Fuß­gängerbereich der Innenstadt Oberursels anzu­treffen, viele von ihnen wünschen einen „Guten Morgen“ oder „Guten Tag“. Immer wieder beschwe­ren sich darüber Bürgerinnen und Bürger beim städtischen Geschäftsbereich Einwohnerservice, Ordnung und Sicherheit. Die Stadtpolizei hat daher bei ihren Streifen­gängen das Thema besonders im Blick.

Das sogenannte „stille Betteln“ kann in der Regel nicht untersagt werden. Verboten ist aber nach­drückliches oder hartnäckiges Ansprechen von Personen („aggressives Betteln“) oder aber, sich beim Betteln mit anderen Personen so zu verhalten, dass eine Vielzahl von Fußgängern diesen betteln­den Personen ausweichen muss. Die Rechts­grundlage hierfür ist die „Gefahrenabwehrverord­nung der Stadt Oberursel (Taunus) über aggressives und organisiertes Betteln, wildes Zelten und Nächtigen, Lärmbelästigung durch Straßenmusik sowie wildes Plakatieren, Beschriften, Bemalen und Besprühen“, hier abrufbar. 

Vermutlich sind einige der bettelnden Personen Mitglied einer Organisation, der sie womöglich einen Großteil des Bettelerlöses abliefern müssen. Nach­weisen lässt sich dies nicht oder nur mit unver­hältnismäßigem Aufwand und verbunden mit der Gefahr, dass eine andere Organisation in Oberursel tätig wird, deren Bettelnde dann in der Innenstadt eingesetzt werden.

Eine wirksame Maßnahme gegen diese Form der Bettelei, bei der der Bettelerlös vermutlich nicht der Linderung einer individuellen, materiellen Notlage dient, haben die Bürgerinnen und Bürger selbst in der Hand: durch Zurückhaltung beim Geben wird der Standort Oberursel zum Betteln für diesen Personen­kreis weniger lukrativ.

Christof Fink

Erster Stadtrat