Änderung der Satzung der Stadt Oberursel (Taunus) über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und über Sondernutzungsgebühren (Sondernutzungssatzung)

Änderung der Satzung der Stadt Oberursel (Taunus) über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und über Sondernutzungsgebühren (Sondernutzungssatzung)

Aufgrund des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBI. IS. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2020 (GVBI. S. 915), des § 8 des Bundesfernstraßengesetzes in der Fassung vom 28.06.2007 (BGBI. I S. 1206), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.09.2021 (BGBI. I S. 4147), der §§ 18 und 37 des Hessischen Straßengesetzes in der Fassung vom 08.06.2003 (GVBI. I S. 166), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.05.2018 (GVBI S. 198), und der §§ 1, 2, 9 und 10 des Gesetzes über kommunale Abgaben in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBI. S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.05.2018 (GVBI. S. 247), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oberursel (Taunus) in ihrer Sitzung am 18.11.2021 folgende Satzung beschlossen:


Artikel 1

Dem § 5 werden als Abs. 4 und 5 angefügt:

„(4) Vor Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen (einschließlich Direktwahlen) sollen im Stadtgebiet von Oberursel (Taunus) in jedem Wahlbezirk zumindest eine Wahlplakattafel aufgestellt werden, die in den sechs Wochen vor der Wahl von den Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern mit Wahlplakaten bestückt werden können. Die Aufteilung der Flächen auf den Wahlplakattafeln unter den Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern richtet sich nach § 5 des Gesetzes über die politischen Parteien (Parteiengesetz).

(5) In den sechs Wochen vor der Wahl wird den Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern keine Erlaubnis zum sonstigen Plakatieren auf öffentlichen Straßen, in öffentlichen Anlagen und an öffentlichen Einrichtungen erteilt.“


Artikel 2

Diese Satzung tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.


Oberursel (Taunus), den 19.11.2021

Der Magistrat


Antje Runge

Bürgermeisterin


Amtlich bekannt gemacht durch Hinweisbekanntmachung in der Taunus Zeitung am 20.11.2021