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Wissenswertes zu Corona
Im Rathaus Oberursel, der Tourist-Info und der Stadtbücherei wird das Tragen einer Maske weiterhin empfohlen.
Weiterhin bitten wir Sie, vor dem Besuch des Rathauses um eine Terminvereinbarung. Diese kann über die Online-Terminvergabe vereinbart werden.
Die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wird in Hessen am 2. Februar 2023 aufgehoben.
Ab dem 2. Februar gilt die Maskenpflicht (FFP2) – aufgrund des Bundesinfektionsschutzgesetzes – dann nur noch beim Betreten von medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Das sind beispielsweise Krankenhäuser, Pflegeheime und Arztpraxen.
Alle aktuellen Regeln im Überblick (Stand: 19.01.2023):
Eigenverantwortliches Handeln in der Pandemie
Jede Person ist angehalten, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen unangemessenen Infektionsgefahren aussetzt. Die allgemeinen Empfehlungen zu Hygiene und Tragen einer medizinischen Maske, insbesondere in Innenräumen und in Gedrängesituationen, sollen eigenverantwortlich und situationsangepasst berücksichtigt werden. Bei persönlichen Begegnungen mit Menschen, für die bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf besteht, ist besondere Vorsicht walten zu lassen; eine vorsorgliche Testung empfohlen.
Maseknpflicht
Eine FFP2-Maskenpflicht besteht
- in Krankenhäusern
- in Alten- und Pflegeheimen
- bei Pflegediensten
- in Bussen und Bahnen (ÖPNV und Fernverkehr)
- in Arztpraxen
Testpflicht
Das Wichtigste im Überblick:
Besucherinnen und Besucher von vulnerablen Einrichtungen wie beispielsweise Krankenhäusern und Pflegeheimen müssen sich dort auch weiterhin vorab testen. Ein aktueller Schnelltest ist ausreichend.
Die Regeln im Detail:
Die Testpflicht besteht für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucherinnen und Besucher in Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, Flüchtlingen oder Spätaussiedlern; untergebrachte Personen sind keine Besucherinnen und Besucher. Der gültige Testnachweis ist Voraussetzung zum Betreten bzw. Tätigwerden in der Einrichtung. Es besteht eine Verpflichtung der Einrichtungen zum Testangebot.
Aufgrund des Infektionsschutzgesetzes des Bundes (§ 28b IfSG) besteht die Pflicht zur Vorlage eines negativen Testnachweises für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen sowie für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und vergleichbaren Dienstleistern während ihrer Tätigkeit. Der gültige Testnachweis ist Voraussetzung zum Betreten bzw. Tätigwerden in der Einrichtung. Beschäftigte ambulanter Pflegedienste, die ihre Tätigkeit von zu Hause aus antreten, dürfen sich dort ohne Überwachung testen.
Coronaimpfung
Sie möchten einen Termin für eine erstmalige oder eine Auffrischungs-Corona-Impfung? Alle Infos dazu finden Sie unten in den Fragen und Antworten zur Coronaimpfung.Hier können Sie sich impfen lassen:
Nach der Schließung der Impfzentren haben in erster Linie die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte die Erst-, Zweit- oder Auffrischimpfungen gegen das Coronavirus übernommen. In vielen hessischen Kreisen und Städten gibt es weiterhin stationäre Impfstellen, wo sich Interessierte schnell und unkompliziert impfen lassen können. Informationen zu Sonderimpfaktionen und dem Einsatz mobiler Teams finden Sie auf den Internetseiten der Kreise und Kommunen.
Die Impfungen gegen das Coronavirus von Kindern von fünf bis elf Jahren starten in Hessen in der der KW 50 mit der Auslieferung des Impfstoffs durch den Bund über die Apotheken an die Kinderarztpraxen und Impfstellen.Informationen zum Ablauf der Kinderimpfungen in Hessen können Sie hier nachlesen.
Antworten auf Fragen zur Coronaimpfung für Kinder finden Sie hier.Hochtaunuskreis
Hochtaunus-Kliniken
Weilburger Str. 46
61250 UsingenHochtaunus-Kliniken
Woogtalstraße 7
61462 KönigsteinEhem. Hewlett-Packard-Gebäude
Am Grünen Weg 1
61352 Bad Homburg (Ober-Eschbach)Quarantäne | Isolation
Das Wichtigste im Überblick:
Die Isolationspflicht für positiv auf das Corona-Virus getestete Personen ist ab Mittwoch, 23. November 2022, aufgehoben. Anstelle der Isolationspflicht gilt ab Mittwoch, 23. November 2022:
Für positiv getestete Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren besteht mindestens fünf Tage nach dem ersten positiven Test:
- eine Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung. Unter freiem Himmel kann die Maske unter Einhaltung der Abstandsregeln (1,5 Meter) abgesetzt werden.
- ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot für Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte sowie weitere Einrichtungen mit vulnerablen Personen oder erhöhten Infektionsgefahren – sowohl für Besucher wie auch für Personal. Vom Betretungsverbot ausgenommen sind unter anderem Personen, die in der Einrichtung behandelt beziehungsweise betreut werden, sowie Polizei- und Rettungskräfte, soweit dies zur Erfüllung des Auftrages zwingend erforderlich ist.
Zugleich wird dringend empfohlen, sich im Fall einer Infektion mit Symptomen für fünf Tage zu isolieren und keinen Besuch zu empfangen. Die Isolation sollte erst beendet werden, wenn mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht oder zehn Tage nach dem ersten Test vergangen sind.
Studierenden an Schulen, Schülerinnen und Schülern, bei denen eine Corona-Infektion nachgewiesen ist, wird unabhängig davon, ob Symptome vorliegen, dringend empfohlen, nicht am schulischen Präsenzbetrieb und insbesondere nicht an Schulfahrten mit Übernachtungen teilzunehmen.
Weitere Informationen:
Weitere Informationen zum Verhalten bei positivem Test-Ergebnis sowie kommentierende Erklärungen zu den isolationsersetzenden Maßnahmen wie beispielsweise der Maskenpflicht, was an Schulen, beim Tätigkeitsverbot und beim Betretungsverbot gilt, finden Sie in den Auslegungshinweisen zur Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung (S. 6–11).
Bürgertelefon Hochtaunuskreis für alle Fragen zum Corona-Virus
Der Hochtaunuskreis hat ein Bürgertelefon für alle Fragen rund um das Corona-Virus eingerichtet. Das Bürgertelefon ist MO - SO in der Zeit von 8 bis 17 Uhr unter der Telefonnummer unter 06172/999-4799 zu erreichen. Alternativ können Sie auch via Mailan: corona@hochtaunuskreis.de richten und Ihre Fragen stellen. Diese werden kontinuierlich beantwortet.


Informationen der hessischen Landesregierung
Hotline: 0800-5554666
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