Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oberursel (Taunus) hat am 07.02.2018 die Aufstellung und die Offenlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfes Nr. 252 „Nassauer Straße 1“ beschlossen. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung.
Mit Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses anstelle der Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2020 wurde die Weiterführung des Verfahrens auf der Grundlage des Bebauungsplanentwurfes Nr. 252 in der Fassung vom 11.11.2020 beschlossen.
Vom 09.02. bis 12.03.2021 liegt der Entwurf zum Bebauungsplan einschließlich der Textfestsetzungen, Begründung und Anlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Die Träger öffentlicher Belange wurden bereits nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Die Öffentlichkeit kann sich während der Dienststunden in der oben genannten Frist bei der Stadt Oberursel (Taunus) im Rathaus Oberursel (Taunus), Rathausplatz 1, 61440 Oberursel (Taunus), Erdgeschoss, während der allgemeinen Öffnungszeiten des Geschäftsbereiches Stadtentwicklung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung kann auf unserer Internetseite unter https://www.oberursel.de/de/rathaus/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ eingesehen werden.
Die Dienststunden des Geschäftsbereiches Stadtentwicklung sind:
Montag | von 08:00 – 12:00 und 13:30 – 18:00 Uhr |
Dienstag und Mittwoch | von 08:00 – 12:00 Uhr |
Donnerstag | von 08:00 – 12:00 und 13:30 – 18:00 Uhr |
Freitag | von 08:00 – 12:00 Uhr |
Ziel des Verfahrens ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Wohn- und Geschäftskomplexes auf dem Grundstück Nassauer Straße 1 zu schaffen.
Aufgrund der Corona-Pandemie sind die Hygienevorschriften (insbesondere die Gewährleistung des notwendigen Abstands) zu beachten, weiterhin wird um eine Terminabsprache unter der Telefonnummer 06171-502441 oder per E-Mail unter folgender Adresse: stadtentwicklung@oberursel.de gebeten.
Zudem machen wir darauf aufmerksam, dass das Rathaus nur mit eigener medizinischer- oder
FFP 2 Maske betreten werden darf.
Öffentliche Auslegung
09.02. bis einschließlich 12.03.2021
im Erdgeschoss des Rathauses
Die allgemeinen Öffnungszeiten des Geschäftsbereichs Stadtentwicklung:
und nach Vereinbarung
Anregungen und Bedenken
Die Öffentlichkeit kann sich während der oben genannten Frist bei der Stadt Oberursel (Taunus) zur Planung äußern.
Ihre Anregungen senden Sie bitte an den
Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus), Geschäftsbereich Stadtentwicklung, z. Hd. Frau Meissner, Rathausplatz 1,
61440 Oberursel (Taunus)
oder an folgende E-Mail-Adresse:
uta.meissner@oberursel.de
oder