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Bebauungsplan Nr. 238 „Siedlungslehrhof“
Zweite erneute öffentliche Auslegung nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Aus den Stellungnahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB sowie der damit verbundenen Abwägung hat sich die Notwendigkeit von Ergänzungen und Änderungen der Planinhalte ergeben, die eine zweite erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanentwurfes Nr. 238 „Siedlungslehrhof“ einschließlich der textlichen Festsetzungen und Begründung erfordert. Hierbei besteht Gelegenheit zur erneuten Stellungnahme zu den geänderten oder ergänzten Teilen (§ 4a Abs. 3 BauGB). Die betreffenden Teile sind mit einer roten Umrandung markiert.
Vom 07.06. bis 08.07.2022 liegt der Entwurf zum Bebauungsplan in der Fassung vom 25.04.2022 einschließlich der textlichen Festsetzungen und Begründung erneut nach § 4a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Die Träger öffentlicher Belange wurden bereits nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Die Öffentlichkeit kann sich während der Dienststunden in der oben genannten Frist bei der Stadt Oberursel (Taunus) über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren im Rathaus Oberursel (Taunus), Rathausplatz 1, 61440 Oberursel (Taunus), Erdgeschoss, während der allgemeinen Öffnungszeiten des Geschäftsbereiches Stadtentwicklung.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung kann auf unserer Internetseite unter https://www.oberursel.de/de/rathaus/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ eingesehen werden.
Die allgemeinen Öffnungszeiten des Geschäftsbereiches Stadtentwicklung sind:
Montag | von 08:00 – 12:00 und 13:30 – 18:00 Uhr |
Dienstag und Mittwoch | von 08:00 – 12:00 Uhr |
Donnerstag | von 08:00 – 12:00 und 13:30 – 18:00 Uhr |
Freitag | von 08:00 – 12:00 Uhr |
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Gebiet nordöstlich des Wohngebietes an der Neuhausstraße sowie nördlich der Bebauung am Heinrich-Kappus-Weg, teilweise bis zur B 455.
Ziel des Verfahrens ist es, die planungsrechtliche Voraussetzung zur Neuordnung, Sicherung und Erweiterung der Nutzungen für Pferdehaltungen mit Reiteinrichtungen zu schaffen sowie die Entwicklung von Wohnbebauung in einem gebietsverträglichen Maß unter Berücksichtigung u. a. des Denkmalschutzes, der Verkehrserschließung und der vorhandenen Gehölzstrukturen festzusetzen.
Aufgrund der Corona-Pandemie sollen die Hygienevorschriften (insbesondere die Gewährleistung des notwendigen Abstands) beachtet werden und um Wartezeiten zu vermeiden, wird um eine Terminabsprache unter der Telefonnummer 06171-502441 oder per E-Mail unter folgender Adresse: stadtentwicklung@oberursel.de gebeten.
Anregungen und Bedenken
Die Öffentlichkeit kann sich während der oben genannten Frist bei der Stadt Oberursel (Taunus) zur Planung äußern.
Ihre Anregungen senden Sie bitte an den Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus), Geschäftsbereich Stadtentwicklung, z. Hd. Frau Littig, Rathausplatz 1, 61440 Oberursel (Taunus) oder an folgende E-Mail-Adresse: anja.littig@oberursel.de bzw.stadtentwicklung@oberursel.de.
Kontakt
Um Terminabsprache wird gebeten:
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