Im Rahmen von Bürgerversammlungen informiert der Magistrat die Bürgerinnen und Bürger gemäß § 8a Hessische Gemeindeordnung (HGO) über aktuelle Themen der Stadtpolitik.
Bürgerversammlungen gemäß § 8a HGO
Im Rahmen von Bürgerversammlungen informiert der Magistrat die Bürgerinnen und Bürger gemäß § 8a Hessische Gemeindeordnung (HGO) über aktuelle Themen der Stadtpolitik.