BSO

Winterdienst in Oberursel


Auch im Winter ein hohes Maß an Mobilität in der Stadt sowie den Ortsteilen zu gewährleisten ist Aufgabe des kommunalen Winterdienstes. Dauer und Inten­sität der Schnee- und Frostperioden sind nicht planbar und nur begrenzt voraussehbar. Daher muss der Bau & Service Oberursel (BSO) als kommunaler Eigenbetrieb sehr gut vorbereitet sein, um flexibel reagieren zu können. Das betrifft die Personalplanung, die Vorratsmengeneinlagerungen an Streusalz und abstumpfenden Streumitteln sowie den einsatzbereiten Fuhrpark.

Nach der Straßenreinigungssatzung der Stadt Oberursel sind grundsätzlich alle Grundstückseigentümerinnen und –eigentümer  verpflichtet, die angrenzenden Geh­wege von Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen. Dies gilt auch in Bereichen, in denen die Gehwege niveaugleich ausgebaut und nur optisch –  z.B. durch andere Pflasterfarben – von den Fahrbahnen abgesetzt sind. Dort sind die anteiligen Gehwegbereiche freizuhalten. Bei Schneefall sind in der Zeit von 7 bis 20 Uhr vor den Grundstücken die Gehwege, Über­wege und Plätze in einer Breite von 1,50 m vom Schnee zu räumen, soweit die örtlichen Verhält­nisse dies zulassen.

Wer zur Miete wohnt sollte beachten, dass diese Räum- und Streupflichten üblicherweise vom Vermietenden auf den Mietenden übertragen werden und dann von diesem zu erfüllen sind, wenn nicht Service-Dienste dafür eingesetzt werden.

Die Fahrbahnen der Hauptverkehrsstraßen werden von der Stadt geräumt und gestreut. Im Regelfall fahren die Großfahrzeuge für die Schneeräumung von 3 bis 24 Uhr im Zweischichtbetrieb. Damit wird unter anderem auch der Busverkehr sichergestellt. Traktoren und Handräumer werden von 4 Uhr bis 20 Uhr eingesetzt. „Die Räumung der Straßen wird leider oftmals durch falsch geparkte Autos erschwert. Das kostet wertvolle Zeit und erschwert die Arbeit unnötig. Auch hier sind die Bürgerinnen und Bürger aufge­fordert, dies zu beachten und zu vermeiden", bittet Florian Nowak, Leiter der zuständigen Abteilung beim BSO.

Die Räum- und Streupläne werden jährlich aktualisiert. In diesen Plänen sind das jeweilige Einsatzgebiet für jedes Fahrzeug sowie die Fahrtroute mit Reihenfolge vorgegeben.


Streustufe 1

Alle Straßen und Bereiche, die sich aus der oben erläuterten Streupflicht ergeben, werden bearbeitet; so zum Beispiel Buslinien, Durch­gangsstraßen oder Straßen mit hoher Verkehrs­frequenz. Das Straßen­verzeichnis – Streustufe 1 finden Sie hier:

https://www.bso-oberursel.de/de/downloads-formulare/staedtische-flaechen/streustufe-1.pdf?cid=chr

 

Straßenreinigungssatzung Oberursel (Taunus)
Die Straßenreinigungssatzung kann hier abgerufen werden:

https://www.oberursel.de/pdf-pool/stadtrecht/strassenreinigungssatzung.pdf?cid=11b

 

Michael Maag

Betriebsleiter