Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Landtagswahl am 08.10.2023 gesucht


Für die Landtagswahl am 08.10.2023 sucht die Stadt Oberursel (Taunus) noch dringend Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.

Die Stadt Oberursel (Taunus) ist in 28 Wahlbezirke eingeteilt. Für jeden dieser Wahlbezirke wird ein Wahl­vorstand gebildet, der mit bis zu neun Personen be­setzt ist. Diese Wahlvorstände leiten und überwachen die Wahlhandlung und ermitteln nach Schluss der Stimmabgabe das vorläufige Wahlergebnis für die Wahlen im Wahlbezirk. Die Wahlvorstände für die bevorstehende Wahl werden größenmäßig so eingerichtet, dass die Aufgaben des Wahlvorstandes in dem Wahlbezirk ordnungsgemäß und leicht zu bewältigen sind. Ein Teil des Wahlvorstandes wird entsprechend geschult und damit auf die Aufgaben gut vorbereitet.

 

Wer kann Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden?

Im Prinzip darf jede bei der Landtagswahl wahl­berechtigte Person das Ehrenamt übernehmen. Wer also am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens sechs Wochen (Stichtag: 27.08.2023) den Wohnsitz in Hessen hat und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, kann sich als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer zur Verfügung stellen.

 

Ablauf und Erfrischungsgeld

In Wahlhelferteams von bis zu neun Personen sorgen erfahrene, aber auch gerne neue Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für den reibungslosen Ablauf. Der Wahl­vorstand tritt am Wahltag um 7.30 Uhr im Wahllokal zusammen, um die letzten Vorbereitungen zu treffen, so dass die Wahl pünktlich um 8.00 Uhr beginnen kann. Gewählt wird von 8.00 bis 18.00 Uhr. Anschlie­ßend werden die Stimmen ausgezählt. In der Zeit zwischen 7.30 und 18.00 Uhr wird die Tätigkeit in der Regel auf zwei Schichten verteilt. Für die Auszählung ab 18.00 Uhr muss hingegen der komplette Wahl­vorstand anwesend sein. Als Anerkennung für die Unterstützung erhalten alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ein Erfrischungsgeld in Höhe von 40 Euro für ihren Einsatz.

 

Kontakt

Wer Interesse daran hat, ein Stück Demokratie hautnah mitzuerleben, kann sich gerne online auf unserer Homepage unter https://www.oberursel.de/de/rathaus/stadtrecht-wahlen/wahlen/ als Wahlhelferin oder Wahlhelfer melden. Sie können sich zu diesem Zweck auch gerne telefonisch an das Wahlamt der Stadt Oberursel (Taunus) unter 06171 502-233 wenden oder eine E-Mail an wahlamt@oberursel.de schicken und dabei das „Formular zum Ausfüllen“ benutzen, das Sie ebenfalls auf unserer Homepage unter https://www.oberursel.de/de/rathaus/stadtrecht-wahlen/wahlen/ finden.

 

 

Frank Weil

Gemeindewahlleiter