B-plan nr. 22B
23 Wohnungen mit Mietpreisbindung in der Erich-Ollenhauer-Straße 29-35
Satzungsbeschluss zur Realisierung von 98 Wohneinheiten, davon mindestens 23 mit Mietpreisbindung und einem zukunftsweisenden Mobilitätskonzept, kommt zum Abschluss
Im Bau- und Umweltausschuss am 2. Dezember 2020 steht der Bebauungsplan Nr. 22 B „Erich-Ollenhauer-Straße 29-35“ auf der Tagesordnung. Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Ausschuss wird die Stadtverordnetenversammlung in ihrer kommenden Sitzung am 17. Dezember 2020 über den Satzungsbeschluss zu diesem Bebauungsplan abstimmen und damit den Weg frei machen können, dass erneut ein Projekt realisiert wird, das den Bau einer nicht unerheblichen Anzahl preisgedämpfter Wohnungen zum Ergebnis hat.
Hintergrund
Auf dem Grundstück Erich-Ollenhauer-Straße 29-35 beabsichtigt die GeRo EOS Development GmbH & Co. KG, eine Wohnanlage mit 98 Wohnungseinheiten zu errichten, davon sollen mindestens 23 Wohnungen einer Mietpreisbindung unterliegen. Aufgrund der Lage im beplanten Innenbereich und der Größe der überplanten Fläche konnte für diesen Bebauungsplan das vereinfachte und beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB angewendet werden.
Nach dem Aufstellungsbeschluss am 2. Juli 2020 durch die Stadtverordnetenversammlung konnte das Verfahren im Herbst diesen Jahres durchgeführt und die Bürger und Träger öffentlicher Belange entsprechend den gesetzlichen Vorgaben beteiligt werden.
Plangebiet
Das Plangebiet liegt auf der nordöstlichen Seite der Erich-Ollenhauer-Straße. Es ist derzeit mit gewerblichen Gebäuden bebaut. Das Gebiet ist im Wesentlichen von Wohnquartieren und Bürogebäuden umgeben und gut an die wichtige Oberurseler Nord-Süd-Fahrradachse, die U3 sowie das überörtliche Straßennetz angebunden. Die Innenstadt mit allen zentralörtlichen Einrichtungen ist in wenigen Minuten zu Fuß erreichbar.
Das Konzept
Das Bebauungskonzept wurde vom Oberurseler Architekturbüro GHP erarbeitet. Es sieht folgende Grundstrukturen vor:
- Geschosswohnungsbau mit 98 Wohneinheiten, davon 23 mit Mietpreisbindung für 15 Jahre fest
- guter Wohnungsmix mit 1- bis 4-Zimmerwohnungen
- Gruppierung von acht Gebäuden um eine Erschließungsstraße mit Wendemöglichkeit und Quartiersplatz
- Gebäude mit maximal drei Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss
- Bau eines Spielplatzes in Verbindung mit dem Quartiersplatz
- Sicherung einer öffentlichen Fuß- und Radwege-Verbindung in benachbarte Wohnquartiere über ein Wegerecht
- Nachweis der Pkw-Stellplätze über eine Tiefgarage und oberirdische Besucher-Stellplätze sowie Fahrradabstellplätze.
Planungsziele
Der Bebauungsplan schafft die planerischen Voraussetzungen, die an dieser Stelle wünschenswerte städtebauliche Aufwertung zu realisieren. Das Gebiet ist bereits heute weitgehend versiegelt, so dass durch die neue Wohnbebauung keine neuen Flächen in Anspruch genommen werden müssen.
Die im Bebauungsplan Nr. 22 B – „Erich-Ollenhauer-Straße 29-35“ festgesetzte Art der Nutzung entspricht der Festsetzung für Wohnbaufläche, das Maß der Nutzung ist mit der Grundflächenzahl (GRZ) 0,4 und der Geschossflächenzahl (GFZ) 1,0 festgesetzt.
Mobilitätskonzept
Erstmals wird in Oberursel ein Bauvorhaben mit einem nach Stellplatzsatzung reduzierten Stellplatzschlüssel realisiert. Der Investor stellt stattdessen alternative Verkehrsangebote für die Bewohnerinnen und Bewohner zur Verfügung, die nachweislich die PKW-Nutzung vermindern. Diese sind:
- Carsharing-Fahrzeuge
- Lastenrad- und Pedelecvermietung
- Werkzeugsäulen zur Reparatur von Fahrrädern sowie
- RMV-Tickets im Zuge der Wohnungsvergabe.
Die Angebote werden über Infoscreens sowie das quartiereigene WLAN vermarktet, die Buchung kann dann sehr einfach über eine Quartiershomepage vorgenommen werden.
Die Freiflächen des Wohnquartiers können dadurch weitgehend autofrei gestaltet werden, so dass für die Bewohner zwischen den Gebäuden gut nutzbare, hochwertige Aufenthaltsflächen entstehen. Spielplätze und Sitzgruppen ermöglichen die Gestaltung von Begegnungsflächen, die den familiären Charakter des Gebietes weiter unterstreichen sollen.
Die Festsetzung zur Versickerung und Nutzung von Oberflächenwasser und Begrünung aller Dächer einschließlich der Tiefgaragenflächen entsprechen den Klimazielen der Stadt Oberursel.
Die Erschließungsstraße des Quartiers wird Privatstraße, allerdings wird im Grundbuch ein Geh- und Radwegerecht zu Gunsten der Allgemeinheit eingetragen. Dies ist so konzipiert/ festgesetzt, dass bei weiteren, baulichen Entwicklungen auf den Nachbargrundstücken eine öffentliche Durchwegung für Fußgänger und Radfahrer im gesamten Bereich zwischen Erich-Ollenhauer-Straße und „An der Billwiese“ möglich sein wird.
Bürgermeister Hans-Georg Brum abschließend: „Es ist ein Bebauungsplanverfahren, das wir von Seiten des Magistrats und der Verwaltung sehr gerne begleitet haben. Die auf dem Grundstück bisher vorhandenen Gewerbebetriebe inmitten des Wohngebietes der Erich-Ollenhauer-Straße haben sich zurückgezogen. Hier wird sich die neue Bebauung besser in die vorhandenen Strukturen der Gebiete einfügen. Hinzu kommt die Umsetzung der bereits genannten Maßnahmen zum Thema bezahlbarer Wohnraum, Mobilitätskonzept und Klimaschutz. Aus diesem Grund gehe ich im morgigen Bau- und Umweltausschuss und auch in der Stadtverordnetenversammlung am 17. Dezember von einer Zustimmung zum Satzungsbeschluss und den beigefügten vertraglichen Vereinbarungen aus.“
Hans-Georg Brum
Bürgermeister