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reduzierung von verkehrslärm
Lärmminderungsplanung: Teilplan "Straßenverkehr und Ballungsräume"
Lärmminderungsplanung: Teilplan „Straßenverkehr und Ballungsräume“
Die Reduzierung von Verkehrslärm ist für die Stadt Oberursel eine wichtige Aufgabe und geht mit der Vorlage des Teilplans „Straßenverkehr und Ballungsräume“ durch das Regierungspräsidium Darmstadt in die 3. Runde. Für folgende innerstädtischen Straßenabschnitte ist aktuell zu prüfen, ob
- die Belastung durch den Verkehrslärm definierte Grenzwerte übersteigt und wenn ja,
- ob und ggf. durch welche Maßnahmen eine verträgliche Reduzierung des Verkehrslärms herbeigeführt werden kann.
Die Prüfung der Lärmbelastung erfolgt mit Hilfe des Programms ODEN, das vom Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HNLUG) zur Verfügung gestellt wird. Die Ergebnisse für Streckenabschnitte folgender Straßen sollen im Laufe des Januars 2020 vorliegen und als Grundlage für die Beurteilung möglicher Maßnahmen dienen:
- L 3006 Homburger Landstraße nördlich der Nassauer Straße
- L 3006 Homburger Landstraße (südwestlicher Bereich ab Einmündung Nassauer Straße)
- Hohemarkstraße/ Lahnstraße
- Liebfrauenstraße.
„Uns ist bewusst, dass viele BürgerInnen stark vom Verkehrslärm belastet werden. Deshalb werden wir die bestehenden Möglichkeiten einer Lärmreduzierung auf Grundlage der angeforderten Lärmberechnungen intensiv prüfen und – soweit möglich – umsetzen. Zu den Möglichkeiten gehört nicht nur eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h, wie z.B. in der Kurmainzer Straße oder der Nassauer Straße bereits erfolgt, sondern auch Überlegungen zu lärmreduziertem oder – mit Blick auf die innerstädtische Wärmeentwicklung – hellerem Asphalt. Allein mit diesen Möglichkeiten wird uns eine grundlegende Verbesserung aber nicht gelingen, zumal auch in Straßen, in denen keine Grenzwerte überschritten werden, Lärmreduzierungen erreicht werden sollten. Dazu werden wir das Verkehrsverhalten insgesamt verändern müssen. Auch auf diesem Gebiet haben wir in den letzten Jahren schon einiges bewegt und werden dies auch in 2020 weiter vorantreiben. Hier wird uns der Nahmobilitäts- Check, der mit Schwerpunkt auf den Fußverkehr gerade läuft, sicher weitere, wichtige Anhaltspunkte zum Ausbau der Infrastruktur für Fußgänger und Radfahrer geben,“ so Erster Stadtrat Christof Fink.
Erste konkrete verkehrsrechtliche Anordnungen aufgrund der Berechnungsergebnisse werden voraussichtlich im Frühjahr 2020 getroffen.
Der Gesamtbericht zur Lärmminderungsplanung (Stufe 3) für den Regierungsbezirk Darmstadt ist auch auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt abrufbar.
Christof Fink
Erster Stadtrat