Gewerbe anmelden

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Dies ist der Fall bei

    • Neuerrichtung eines Betriebs,
    • Neuerrichtung einer Zweigniederlassung,
    • Neuerrichtung einer unselbständigen Zweigstelle,
    • Übernahme eines bestehenden Betriebs, z. B. durch Kauf oder Pacht,
    • Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine andere Rechtsform,
    • Verlegung eines Betriebs aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde (gilt bei der einen Behörde als Aufgabe, bei der anderen Behörde als Neuerrichtung).

    Die Gewerbeanmeldung ist gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs vorzunehmen.

    • Die Anzeigepflicht besteht nur, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind die in § 6 Absatz 1 Satz 1 GewO genannten Tätigkeiten.
      Ausgenommen sind unter anderem:
    • Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei)
    • Freie Berufe (u. a. Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten)
    • Erziehung von Kindern gegen Entgelt
    • Unterrichtswesen

    Der Zweck der Anmeldung eines Gewerbes ist, der zuständigen Behörde die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Oberursel (Hochtaunuskreis)

    Sie können die Gewerbemeldungen auch online vornehmen:

    Gewerbemeldung online

    ACHTUNG ! ! ! Aktuell ist die Funktion "Gewerbeanzeige Online" nicht verfügbar. Bitte senden Sie Ihre Gewerbeanmeldungen, Abmeldungen und Ummeldungen an: gewerbe@oberursel.de

    Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Gewerbeamt unter den Nummern: 06171 502-371 oder -271

    Den Vordruck für die Gewerbe-Anmeldung finden Sie hier

    Nutzen Sie unseren  "Digitalen Briefkasten" um Ihre ausgefüllten Formulare, die personenbezogene Daten enthalten, sicher und verschlüsselt an uns zu übermitteln!


  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Ausgefülltes Formular zur Gewerbeanmeldung
    • Nachweis der Identität (z. B.: Personalausweis oder Reisepass )
    • bei elektronischer Gewerbeanmeldung sind auch andere Möglichkeiten zur Identifizierung möglich (zum Beispiel elektronischer Personalausweis, De-Mail, PIN/TAN-Verfahren).
    • notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag bzw. Handelsregisterauszug, Zustimmung der Gesellschafter (bei juristischen Personen bzw. Personengesellschaften)
    • Zustimmungserklärung Gesellschafter
    • Beiblatt Vertretungsberechtigte
  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare


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