Fehlbelegung - Fehlbelegungsabgabe

  • Leistungsbeschreibung

     Mit dem Gesetz über die Erhebung der Fehlbelegungsabgabe in der öffentlichen Wohnraumförderung“ (Fehlbelegungsabgabe-Gesetz – FBAG) vom 30.11.2015; geändert durch das Gesetz zur Änderung des Fehlbelegungsabgabe-Gesetzes vom 28.04.2021 wurde die Abgabepflicht für die Fehlbelegungsabgabe eingeführt.
    Weiterführende Informationen finden Sie beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen unter https://wirtschaft.hessen.de/wohnen-bauen/bezahlbarer-wohnraum-in-hessen/fehlbelegungsabgabe

    Den ausfüllbaren Erhebungsbogen finden Sie hier 

    Nutzen Sie unseren  "Digitalen Briefkasten" um Ihre ausgefüllten Formulare, die personenbezogene Daten enthalten, sicher und verschlüsselt an uns zu übermitteln!


  • Zuständige Stelle

    Sozialberatung und Wohnungswesen


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende