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Datenübermittlung nach dem Soldatengesetz
Widerspruchsrecht der Personen des Geburtsjahrgangs 2006
Deutsche Frauen und Männer können sich verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten.
Die Meldebehörden übermitteln daher dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März Daten (Familienname, Vornamen, gegenwärtige Anschrift) von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Folgejahr volljährig werden (§ 58c Soldatengesetz). Die Daten dürfen nur dazu genutzt werden, um Informationsmaterial über die Tätigkeiten in den Streitkräften zu übersenden.
Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die betroffenen Personen der Datenübermittlung widersprechen (§ 36 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes).
Wir weisen daher alle Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Kalenderjahr 2024 volljährig werden, darauf hin, dass ihre Daten im Kalenderjahr 2023 - bis spätestens 31.03.2023 - an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr übermittelt werden, wenn der Übermittlung nicht widersprochen worden ist. Betroffene mit Hauptwohnung in Oberursel (Taunus) haben die Möglichkeit, beim Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus), Einwohnerbüro, Rathausplatz 1, 61440 Oberursel (Taunus) ihr Widerspruchsrecht geltend zu machen, indem sie formlos schriftlich eine Übermittlungssperre beantragen.
Oberursel (Taunus), den 04.01.2023
Christof Fink
Erster Stadtrat