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Bebauungsplan Nr. 246 „Institut für Bienenkunde - Ebertstraße“
Am 29.08.2019 wurde von der Stadtverordnetenversammlung der Beschluss über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 246 „Institut für Bienenkunde - Ebertstraße“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gefasst.
Im Rahmen der Bebauungsplanüberarbeitung und aufgrund von Anregungen hat die Stadtverordnetenversammlung am 06.02.2020 beschlossen, die Abgrenzung des Bebauungsplanes Nr. 246 „Institut für Bienenkunde - Ebertstraße“ im Nordwesten um die Flächen der angrenzenden Wegeparzellen zu erweitern.
Der Bebauungsplanentwurf Nr. 246 „Institut für Bienenkunde - Ebertstraße“ einschließlich der Textfestsetzungen, Begründung und Anlagen liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 11.08. bis 11.09.2020 (einschließlich) im Rathaus Oberursel (Taunus), Rathausplatz 1, 61440 Oberursel (Taunus), Erdgeschoss links, während der allgemeinen Öffnungszeiten des Geschäftsbereiches Stadtentwicklung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Allgemeine Öffnungszeiten des Geschäftsbereiches Stadtentwicklung:
Montag | 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr |
Dienstag | 08.00 bis 12.00 Uhr |
Mittwoch | 08.00 bis 12.00 Uhr |
Donnerstag | 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr |
Freitag | 08.00 bis 12.00 Uhr |
Aufgrund der Corona-Pandemie sollen die Hygienevorschriften (insbesondere die Gewährleistung des notwendigen Abstands) beachtet werden und um Wartezeiten zu vermeiden, wird um Terminabsprache unter der Telefonnummer 06171-502441 oder per E-Mail unter folgender Adresse: stadtentwicklung@oberursel.de gebeten.
Zudem machen wir darauf aufmerksam, dass das Rathaus nur mit eigener Alltagsmaske betreten werden darf.
Der Bebauungsplanentwurf und die weiteren Unterlagen können im o.g. Zeitraum im Internet unter https://www.oberursel.de/de/rathaus/buergerbeteiligung/offenlage-bplaene/ eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden (u.a. schriftlich, mündlich zur Niederschrift, elektronisch). Elektronische Stellungnahmen sollen an die Adresse stadtentwicklung@oberursel.de gesendet werden. Für die Abgabe einer mündlichen Stellungnahme zur Niederschrift wird um Terminabsprache (siehe oben) gebeten.
Nach § 3 Abs. 2 BauGB liegen die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen sowie die verfügbaren umweltbezogenen Informationen in dem o.g. Zeitraum ebenfalls während der o.g. Öffnungszeiten zur Einsicht öffentlich aus.
Folgende Arten von umweltbezogenen Informationen sind verfügbar und können während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden:
umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange | zu den Themen: Anpassung an übergeordnete Planung Regionalplan Südhessen/ Regionalen Flächennutzungsplan, Daten aus Strategischer Umweltprüfung (SUP), Flächenversiegelung, Leuchtmittel, zusätzliches Verkehrsaufkommen, Fauna (Vögel, Fledermäuse, Zauneidechse), Landwirtschaft, Eingriffsregelung/ Artenschutz (Leuchtmittel, Nisthilfen), Empfehlungen für Festsetzungen (Bäume, Einfriedungen, Gebäude- und Freiflächenbegrünung, Nisthilfen), ökologische Baubegleitung, Wasser- und Bodenschutz (Altlasten), Grundwasser (Trinkwasserschutzgebiet/ Heilquellenschutzgebiet), Vorsorgender Bodenschutz, Abwasserbeseitigung, Immissionsschutz/ Lufthygiene/ Kleinklima, Bodendenkmäler, Trennung von Schmutz- und Regenwasser |
Fachgutachten und Fachbeiträge | Begründung zum Bebauungsplan mit Aussagen zur naturräumlichen Lage des Plangebiets und zu betroffenen Biotop- und Nutzungsstrukturen sowie landschaftsplanerischer Bestandskarte |
Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Fläche, Boden, Wasser, Klima/Luft, Vegetation und Fauna, biologische Vielfalt, Orts-/Landschaftsbild, Mensch und Erholung, Kultur- und sonstigen Sachgüter, spezielle Wechselwirkungen, Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen, Klimaschutz- und Nachhaltigkeitskonzept, Auswirkungen wg. Anfälligkeit der zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle und Katastrophen, in Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten | |
Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung mit Aussagen zu durch die Planung vorbereiteten Eingriffen in Natur und Landschaft sowie zu vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen, nebst rechnerischer Erfassung des planungsrechtlichen Bestands und der vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen | |
Artenschutzprüfungen Fauna gem. § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) mit Aussagen u.a. zu Fledermäusen, Vögeln, Zauneidechsen mit Maßnahmenübersicht | |
Baugrunderkundung und Gründungsberatung sowie orientierende umwelttechnische Untersuchung mit Aussagen u.a. zu Baugrund, Grundwasser, Bodenmechanik, Versickerung, umwelttechnischen Einstufungen |
Es wird nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerechte Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 246 „Institut für Bienenkunde - Ebertstraße“ unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Oberursel (Taunus), den 29.07.2020
Der Magistrat
Im Auftrag
Stephan