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Sondernutzungsgenehmigung

Die Sondernutzung an öffentlichen Straßen und Plätzen, d.h. ein Gebrauch, der über die übliche Nutzung hinaus geht, bedarf der Genehmigung.

Im Einzelnen sind folgende Sondernutzungen vorgesehen:

  • Anbieten von Waren und Leistungen auf öffentlichen Verkehrsflächen
  • Anlagen, Einrichtungen und Lagerungen im öffentlichen Verkehrsraum
  • Aufstellen von Werbeträgern z.B. Anhänger und Hinweistafeln
  • Aufstellen von Informationsständen
  •     

Sondernutzungsgebühren

Anbieten von Waren und Leistungen auf öffentlichen Verkehrsflächen:

Verkaufsstände und Kioske, die fest installiert sind    25,-- € monatlich
je angefangenem qm
Verkaufsstände, die beweglich sindje qm beanspruchter Straßenfläche
5,-- € pro qm und Monat
Warenautomaten, Zeitungsboxen etc.je 0,25 qm Grundfläche
10,-- € pro Monat
Warenträger, Auslagen, Vitrinen etc.5,00 € pro qm und Monat

Tische und Sitzgelegenheiten

(Außenbestuhlung)
2,50 € pro qm und Monat
Werbeträger und Hinweistafeln ab 2 qm2,00 € pro qm und Monat
Infostände, die keine Verkaufsstände sind5,00 € pro Tag und Stand
Gerüste aller Art2,00 € pro lfd. Meter wöchentlich
Container5,00 € pro Container und Tag
Unser Service für Sie
Für Ihren Sondernutzungsantrag stellen wir Ihnen ein Formular zur Verfügung.
 
Sondernutzungssatzung
Ausführliche Informationen finden Sie in der Satzung
 
Straßenreinigungssatzung
Weitere Informationen zum Thema Straßenreinigung
 

Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Geschäftsbereich Sicherheit und Ordnung, Abteilung Ordnung und Verkehr.

Ihre Ansprechpartner:

Petra Westenburger
Tel.:06171 502-279
Fax:06171 502-160
E-Mail:petra.westenburger(at)oberursel.de
Raum:316 A
Jörg Kosanke
Tel.:06171 502-280
Fax:06171 502-160
E-Mail:joerg.kosanke(at)oberursel.de
Raum:317 A

Hessentag 2011

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