Sondernutzungsgenehmigung
Die Sondernutzung an öffentlichen Straßen und Plätzen, d.h. ein Gebrauch, der über die übliche Nutzung hinaus geht, bedarf der Genehmigung.
Im Einzelnen sind folgende Sondernutzungen vorgesehen:
- Anbieten von Waren und Leistungen auf öffentlichen Verkehrsflächen
- Anlagen, Einrichtungen und Lagerungen im öffentlichen Verkehrsraum
- Aufstellen von Werbeträgern z.B. Anhänger und Hinweistafeln
- Aufstellen von Informationsständen
Sondernutzungsgebühren
| Verkaufsstände und Kioske, die fest installiert sind | 25,-- € monatlich je angefangenem qm |
| Verkaufsstände, die beweglich sind | je qm beanspruchter Straßenfläche 5,-- € pro qm und Monat |
| Warenautomaten, Zeitungsboxen etc. | je 0,25 qm Grundfläche 10,-- € pro Monat |
| Warenträger, Auslagen, Vitrinen etc. | 5,00 € pro qm und Monat |
Tische und Sitzgelegenheiten (Außenbestuhlung) | 2,50 € pro qm und Monat |
| Werbeträger und Hinweistafeln ab 2 qm | 2,00 € pro qm und Monat |
| Infostände, die keine Verkaufsstände sind | 5,00 € pro Tag und Stand |
| Gerüste aller Art | 2,00 € pro lfd. Meter wöchentlich |
| Container | 5,00 € pro Container und Tag |
Unser Service für Sie
Sondernutzungssatzung
Straßenreinigungssatzung
Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Geschäftsbereich Sicherheit und Ordnung, Abteilung Ordnung und Verkehr.
Ihre Ansprechpartner:
| Petra Westenburger | |
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| Tel.: | 06171 502-279 |
| Fax: | 06171 502-160 |
| E-Mail: | petra.westenburger(at)oberursel.de |
| Raum: | 316 A |
| Jörg Kosanke | |
|---|---|
| Tel.: | 06171 502-280 |
| Fax: | 06171 502-160 |
| E-Mail: | joerg.kosanke(at)oberursel.de |
| Raum: | 317 A |







