Ortsübliche Mieten in Oberursel
Für den Bereich der Stadt Oberursel (Taunus) gibt es bisher keinen Mietspiegel.
Die Bundesregierung führt in einer Information zur "Reform des Mietrechts" aus, dass eine Pflicht der Gemeinden zur Mietspiegelerstellung nicht besteht und auch nicht erforderlich ist.
Die Stadt Oberursel (Taunus) erhält jährlich etwa 30 Anfragen nach einem "Mietspiegel". Die Erstellung eines "qualifizierten Mietspiegels", nach wissenschaftlichen Grundsätzen, ist mit Kosten in Höhe von ca. 50.000 EUR verbunden, die in der Regel alle zwei Jahre erneut anfallen. Die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels für Oberursel wird deshalb auf Grund des Kosten- / Nutzenverhältnisses als nicht vertretbar angesehen.
Als Begründungsinstrumente für ein Mieterhöhungsverlangen sind neben dem Mietspiegel zugelassen:
- Gutachten eines öffentlich bestellten oder vereidigten Sachverständigen,
- die Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Wohnungen.
Ortsübliche Mieten werden sehr oft bei der Vermietung an Familienangehörige benötigt.
In diesen Fällen kann es sinnvoll sein, direkt beim zuständigen Finanzamt des Vermietungsortes nach der ortsüblichen Miete für das Mietobjekt anzufragen, damit eventuelle steuerliche Probleme vermieden werden.
Anhaltspunkte für ortsübliche Mieten können Ihnen eventuell die Interessenverbände geben.
Weitere Informationen
Zuständiges Finanzamt für Oberursel:
| Finanzamt Bad Homburg | |
|---|---|
| Adresse: | Kaiser-Friedrich-Promenade 10
61348 Bad Homburg v.d.Höhe |
| Tel.: | 06172 1070 |
| Internet: | http://www.finanzamt-bad-homburg.de |
| Bemerkung: | Die Finanzservicestelle (FIS) ist für Sie geöffnet: |







