Finanzielle Hilfen
Wenn Sie nicht in der Lage sind, Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten zu können, weil Ihre finanziellen Mittel wie Renten, Krankengeld, Wohngeld usw. nicht ausreichen und wenn Sie keine Hilfe von unterhaltspflichtigen Verwandten erwarten können:
Wenden Sie sich bitte an den Geschäftsbereich Soziales beim Landratsamt des Hochtaunuskreises und lassen Sie sich über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten beraten. Lassen Sie sich bitte ebenfalls informieren, welche Unterlagen im Fall einer Antragstellung vorzulegen sind.
- Hochtaunuskreis
Geschäftsbereich Soziales
Ludwig-Erhard-Anlage 1-4
61352 Bad Homburg v.d.Höhe
Tel. 06172 999-0
Bitte beachten: Besuchszeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung!
Wohngeld
Wenn Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen, ist die monatliche Mietzahlung oft eine große Belastung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie daher Wohngeld beanspruchen.
Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für den oder die Mieter/in einer Wohnung oder eines Zimmers oder als Lastenzuschuss für den/die Eigentümer/in eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder, der Höhe des Familieneinkommens und der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.
Unerheblich für die Gewährung des Zuschusses ist, ob der Wohnraum in einem Altbau oder Neubau liegt und ob er öffentlich gefördert, steuerbegünstigt oder frei finanziert worden ist.
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen folgende Mitarbeiterinnen des Geschäftsbereichs Soziales, Kultur und Sport, Abteilung Sozialer Dienst und Wohnungswesen, zur Verfügung:
| Name | Buchstabengruppe | Telefon |
|---|---|---|
| Frau Frank | A - K | 502-292 |
| Frau Häuser | L - Z | 502-289 |
Sprechzeiten-Regelung:
Für einen besseren Service wurde die individuelle Terminvergabe eingeführt. Auf diese Weise können wir Ihre Vorsprachen besser einplanen und uns mehr Zeit für Ihr Anliegen nehmen. Außerdem bleiben Ihnen unnötige Wartezeiten erspart.
Bitte vereinbaren Sie mit den Sachbearbeiterinnen oder Sachbearbeitern rechtzeitig telefonisch einen Termin für ein Beratungsgespräch.
Sonstige Ermäßigungen und Vergünstigungen
Oberursel-Pass
Anspruch auf den Oberursel-Pass haben Oberurseler Bürgerinnen und Bürger, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder dem Wohngeldgesetz (WoGG) beziehen.
Die gleichzeitige Nutzung des Oberursel-Passes mit anderen Sozialermäßigungen ist nicht zulässig. Anderweitige Sozialleistungsansprüche sind dem Oberursel-Pass vorzuziehen.
Folgende Vergünstigungen gibt es:
- 50 % Ermäßigung der Kursgebühren der Volkshochschule (VHS).
- Jährlich eine Zwanzigerkarte für den kostenfreien Eintritt für das Oberurseler Schwimmbad.
- Kostenfreie Ausleihe in der Stadtbücherei.
Ferner besteht in der Stadtbücherei die Möglichkeit der kostenfreien Internetnutzung für wöchentlich bis zu 5 Stunden. - 50 % Ermäßigung auf die Eintrittspreise für Veranstaltungen des KSFO.
- Kostenlose Abgabe von Restkarten für Veranstaltungen des KSFO.
- 50% Ermäßigung für kostenpflichtige Veranstaltungen der Stadt wie z.B. im Forum für Jugend und Kultur.
- Teilnahmemöglichkeit an der „Bad Homburger Tafel – Tafel im Hochtaunuskreis“.
- Bezugsmöglichkeit für den 1-EURO-Kulturpass des Frankfurter Vereins „Kultur für alle e. V.“.
Details zu den Angeboten im Rahmen des 1-EURO-Kulturpasses können der Website des Vereins unter www.kulturpass.net entnommen werden.
Die Aufzählung der genannten Vergünstigungen ist nicht abschließend, sondern wird nach und nach mit weiteren Angeboten ergänzt.
Der Antrag kann unter Vorlage des/der jeweiligen Leistungsbescheide(s) und eines aktuellen Passfotos gestellt werden im 1. Stock des Rathauses, Gebäude B, Zimmer 155, 157 und 158.
Telefonische Auskünfte werden erteilt unter Ruf-Nr. 06171 502-289, 502-292 und 502-374.
Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung
Menschen mit geringem Einkommen oder mit bestimmten gesundheitlichen Einschränkungen können von der Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht befreit werden. Bitte wenden Sie sich an das Einwohnerbüro.
Telefongebührenermäßigung
Wenn Sie von der Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht befreit sind, verringert sich auf Antrag auch die monatliche Grundgebühr Ihres Telefonanschlusses bei der Deutschen Telekom.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Einwohnerbüro
oder gebührenfrei bei der Kundenberatung der Deutschen Telekom (0800 3301000)









