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Hundehaltung

Hinweise für ein konfliktfreies Zusammenleben von Menschen mit und ohne Hund

Wir möchten Sie bei diesen Bemühungen mit einigen Informationen unterstützen, die sich auf die Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22.01.2003 (GVBl. I S. 54) in der Fassung von Januar 2009 für das Land Hessen und die Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Oberursel (Taunus) vom 29.04.2005 beziehen.

Verunreinigung

Die Abbildung zeigt ein Verbotsschild "Hier dürfen Hunde keine Haufen machen"

Wenn der Hundeknochen seinen Weg nimmt, dann achten Sie bitte darauf, dass öffentliche Anlagen, Spielplätze, Straßen und Gehwege nicht durch Hundekot verunreinigt werden.

Entsorgen Sie die Hinterlassenschaften Ihres Hundes mit Hilfe von mitgeführten Plastiktüten und nutzen Sie die Hundetoiletten, die sich an vielen Stellen im Stadtgebiet von Oberursel (Taunus) befinden.

Hundetoiletten - Standorte

  • Adenauerallee (Zufahrt Parkplatz Tengelmann)
  • Bergweg / Ecke Zu den Ringwällen
  • Berliner Straße (Parallelweg von der Freiligrathstraße   
         Richtung Eckardtstraße)
  • Bischof-Brand-Straße (an der Brücke zur Schule)
  • Burgstraße / Graf-von-Stauffenberg-Straße
  • Oberer Maasgrundweiher
  • Dornholzhäuser Straße (verlängerte)
  • Eschbachweg (ungefähr auf Höhe Fischbachstr.)
  • Festplatz Bleiche (am Bach)
  • Freiligrathstraße (am Beginn der Fußwege Richtung EKS)
  • Fußweg parallel Taunusstraße 123
  • Grünanlage zwischen George-C.-Marshall-Ring
         /Robert-Kempner-Ring
  • Häuserweg / Grünwiesenweg
  • Im Gartenfeld / Zum Hainmüller (am Alten Friedhof Ober-
          stedten)
  • Im Portugall (am oberen Bachpfädchen)
  • Im Portugall (am unteren Bachpfädchen)
  • Industriestraße Grünanlage / Ecke Krautweg
  • Kurmainzer Straße (am Beginn des Fußweges Richtung
          Zimmersmühlenweg)
  • Lia-Wöhr-Weg (am Feuerwehrgerätehaus Weißkirchen)
  • Fußweg zwischen Mainstraße und Im Heidegraben
  • Nassauer Straße / Adenauerallee (in der Lindenallee)
  • Fußweg zwischen Neuhausstraße und Forsthausweg
  • Parkanlage hinter der Waldorfschule (zw. Eichwäldchenweg
           u. Jean-Sauer-Weg)
  • Pfaffenweg / Im Kirschenfeld
  • Platanenstraße Festplatz
  • Rathausplatz gegenüber Buchhandlung
  • Rushmoor-Park
  • Urselbachstraße / An der Untermühle (an der Holzbrücke)

Belästigung

Denken Sie auch bitte daran, dass viele Menschen das andauernde Gebell eines Hundes als störend empfinden und versuchen Sie, auf Ihren Hund dementsprechend einzuwirken, um das Gebell zu unterbinden oder auf ein Minimum zu beschränken.

Leinenzwang

Nehmen Sie Rücksicht auf Menschen, die Angst vor Hunden haben.

Rufen Sie Ihren Hund zu sich, wenn Ihnen Jogger, Fahrradfahrer, Spaziergänger oder Reiter entgegenkommen und leinen Sie Ihren Hund immer an, wenn Ihnen ein anderer Hundehalter mit seinem Hund entgegenkommt.

Schützen Sie im Feld und im Wald die heimischen Wildtiere und lassen Sie Ihren Hund nur auf den Wegen frei laufen.

Auch bei öffentlichen Veranstaltungen, in Gaststätten, in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Kinderspielplätzen, auf Wiesen, Weiden und Obstanlagen müssen Sie Ihren Hund an der Leine führen.

Sie dürfen Ihren Hund nur dann unangeleint lassen, wenn sich Ihr Hund in Ihrem Einwirkungsbereich befindet und absolut zuverlässig auf Sie hört.

Steuermarke

Ihr Hund muss immer ein Halsband mit Ihrem Namen, Anschrift und Telefonnummer sowie der Steuermarke tragen.

Hundeanmeldung und Hundeabmeldung

Nach der Hundesteuersatzung der Stadt Oberursel (Taunus) hat derjenige, der sich im Stadtgebiet oder in den Stadtteilen einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, diesen innerhalb von zwei Wochen unter Angabe der Rasse und der Abstammung des Tieres schriftlich anzumelden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft.

An- und Abmeldungen nehmen entgegen:

Magistrat der Stadt Oberursel, Rathausplatz 1, 61440 Oberursel (Taunus)
Einwohnerbüro, Gebäude A, Zimmer 101, Telefon 06171 502-123

Gefährliche Hunde

Gefährliche Hunde dürfen nur von Personen gehalten werden, die hierfür eine ERLAUBNIS der Stadt Oberursel (Taunus) besitzen.

Zu den gefährlichen Hunden gehören:

  • Pitbull-Terrier
  • American Pitbull-Terrier
  • Staffordshire-Terrier
  • American Staffordshire-Terrier
  • Staffordshire-Bullterrier
  • Bullterrier
  • American Bulldog
  • Dogo Argentino
  • Fila Brasileiro
  • Kangal (Karabash)
  • Kaukasischer Owtscharka
  • Mastiff
  • Mastino Napoletano

und Kreuzungen mit diesen Rassen.

Neu:  Rottweiler und Rottweiler-Mischlinge

Falls Sie hierzu Fragen haben, so stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Geschäftsbereichs „Sicherheit und Ordnung“ Tel. 06171 502-287 gern zur Verfügung.

Weitere Informationen:

Hundesteuer
Informationen zur Hundesteuer, Steuersätze
 
Kontakt Tierheim
Tierheim Hochtaunus e.V., Forsthausweg 15, 61440 Oberursel (Taunus)
Telefon 06171 23097
Telefax 06171 26788
 
Information zur Hundehaltung
Alle Informationen dieser Seite auf einem Faltblatt (pdf)
 

Unser Service für Sie

Formulare
- für die Hundean- und abmeldungen
 

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